Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gem. § 53 ff. HOAI zum Neubau der Kindertagesstätte Villa Klosterspatzen in Hördt i.S. d. §§ 53 ff HOAI 2021 betreffend die Anlagengruppen1, 2, 3, 4, 5, 6 gem. Anlage Nr. 15.1 zur HOAI.
Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden - im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung - folgende Mindestanforderungen definiert:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm beauftragten Leistungen in allen Leistungsphasen des nachfolgend beschriebenen Leistungsbildes so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend dem beiliegenden Ingenieurvertrag in Leistungsstufen. Die Leistungsstufe 1 umfasst dabei die Lph. 1 - 4; Leistungsstufe 2 die Lph. 5 - 9. Die gesamten Anlagen teilen sich in folgende Anlagengruppen auf:
• Anlagengruppe 1; Abwasser, Wasser und Gasanlagen
• Anlagengruppe 2; Wärmeversorgungsanlagen
• Anlagengruppe 3; Lufttechnische Anlagen
• Anlagengruppe 4, Starkstromanlagen
• Anlagengruppe 5; Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
• Anlagengruppe 6; Förderanlagen
Da es sich um erstmalige Planung und Installation der technischen Anlagen handelt, liegt keine mitzuverarbeitende Bausubstanz vor. Ebenfalls entfällt ein Umbau-/ oder Modernisierungszuschlag.
Die Planungsleistungen müssen entsprechend der aktuell gültigen Gesetze, Normen und Richtlinien sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik erbracht werden. Basis ist die vorliegende Objektplanung.
Die Einhaltung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes sowie den daraus abgeleiteten Energiestandards, welche durch den beauftragten Bauphysiker gestellt werden sind dabei zwingend einzuhalten. Der Auftraggeber beabsichtigt die Planung und den Einbau energieeffizienter Haustechnik für das neue Gebäude.
Weitere Einzelheiten finden sich in der beiliegenden Leistungsbeschreibung.
Die Vergabestelle/ Der Auftraggeber betrachtet gemäß einschlägiger und bekannter Rechtsprechung des OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 - Verg 15/16, die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als "gleichartige Leistungen" i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes durch Addition im Sinne obiger Vorschrift aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren gemäß der Vergabeverordnung (VgV) durch.
Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgt die Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der der Tragwerksplanung.