Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Beurteilung seiner Fachkunde und Leistungsmäßigkeit muss der Bieter gem. § 6a EU VOB/A mit der Abgabe des Angebotes folgende Unterlagen vorlegen:
- Nachweis über Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle
- Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder ggf. Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:
3 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden)
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Ggf. Nachweis des Mindestjahresumsatzes (§ 6a EU Nr. 2 c VOB/A)
- Mindest. 3 in Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbare Bauwerke innerhalb der letzten 10 Jahre, die die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
1) Geometrisch und konstruktiv schwierige Fußgängerbrücke oder vergleichbare Konstruktion
2) Mindestens 50m Gesamtlänge
3) Die Bauleistungen wurden einschließlich der Werkstattplanung und Montageplanung (Stahlbau) erbracht
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen
- Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte
- Erklärung zu Ausstattung, Geräten und technischer Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt
- Angabe, welche Teile des Auftrages der Unternehmer u.U. als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Der Nachweis kann durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden, § 6 b Abs. 1 EU VOB/A.