Der LSB M-V beabsichtigt die Sportschule in Warnemünde mit Sport-/ Bootshalle auf dem eigenen Grundstück neu zu errichten. Das bisherige Bestandsgebäude der Sportschule Warnemünde wurde dazu abgerissen. Die Sportschule mit Sport-/ Bootshalle hat einen Flächenbedarf von circa 6.600 m² Bruttogrundfläche.
Leistungsbestandteil des Angebotes ist die Durchführung der Arbeiten "Loses Mobiliar - Sportausstattung".
Die Sportschule ist keine Einrichtung im Sinne des Schulgesetzes M-V sondern ein Aus- und Fortbildungszentrum des LSB M-V mit Schulungs-, Trainings- und Beherbergungsräumen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-25.
Auftragsbekanntmachung (2023-09-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Postanschrift: Wittenburger Str. 116
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: projekt-wmde@lsb-mv.de📧
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.lsb-mv.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E29151777🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: gemeinnütziger Verein, gem. §99 Nr.4 GWB öffentlicher AG
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau der Sportschule Warnemünde | Loses Mobiliar - Sportausstattung
Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstungen für Turnhallen📦
Kurze Beschreibung:
“Der LSB M-V beabsichtigt die Sportschule in Warnemünde mit Sport-/ Bootshalle auf dem eigenen Grundstück neu zu errichten. Das bisherige Bestandsgebäude der...”
Kurze Beschreibung
Der LSB M-V beabsichtigt die Sportschule in Warnemünde mit Sport-/ Bootshalle auf dem eigenen Grundstück neu zu errichten. Das bisherige Bestandsgebäude der Sportschule Warnemünde wurde dazu abgerissen. Die Sportschule mit Sport-/ Bootshalle hat einen Flächenbedarf von circa 6.600 m² Bruttogrundfläche.
Leistungsbestandteil des Angebotes ist die Durchführung der Arbeiten "Loses Mobiliar - Sportausstattung".
Die Sportschule ist keine Einrichtung im Sinne des Schulgesetzes M-V sondern ein Aus- und Fortbildungszentrum des LSB M-V mit Schulungs-, Trainings- und Beherbergungsräumen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fitnessgeräte📦
Ort der Leistung: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sportschule Warnemünde Am Bahnhof 3 18119 Rostock
Beschreibung der Beschaffung:
“Der LSB M-V beabsichtigt die Sportschule in Warnemünde mit Sport-/ Bootshalle auf dem eigenen Grundstück neu zu errichten. Das bisherige Bestandsgebäude der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der LSB M-V beabsichtigt die Sportschule in Warnemünde mit Sport-/ Bootshalle auf dem eigenen Grundstück neu zu errichten. Das bisherige Bestandsgebäude der Sportschule Warnemünde wurde dazu abgerissen. Die Sportschule ist keine Einrichtung im Sinne des Schulgesetzes M-V sondern ein Aus- und Fortbildungszentrum des LSB M-V mit Schulungs-, Trainings- und Beherbergungsräumen. Die Mündung der Warnow in die Ostsee bildet das wasserseitige Eingangstor in die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und weiter in das Land Mecklenburg-Vorpommern. Das Ostseebad Warnemünde hat eine über den Stadtteil von Rostock hinausgehende Bedeutung. Dabei ist die Mittelmole, welche sich direkt am Seekanal befindet, ein prägendes Element. Nachdem die Mittelmole in der Vergangenheit vorwiegend für die Bahn- und Hafenlogistik genutzt wurde, unterliegt sie nun einer Umnutzung und Umgestaltung. Durch eine dem besonderen Ort angemessene Entwicklung kann die Mittelmole zu einer Bereicherung für Rostock werden. Das Grundstück befindet sich an der nördlichen Spitze der Mittelmole in Warnemünde in direkter Lage am Seglerhafen. Auf dem Grundstück werden aktuell die Rohbauarbeiten durchgeführt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-11-20 📅
Datum des Endes: 2024-04-11 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: AGA-18-0001
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der
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Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
- Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
- Eigenerklärung, dass keine unzutreffenden Angaben zur Eignung abgegeben werden,
- Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (auf Verlangen qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung),
- Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister (auf Verlangen Nachweis)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- Eigenerklärung zu Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre (auf Verlangen Fremdnachweis),
- Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (auf VerlangenUnbedenklichkeitsbescheinigung) sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifliche Sozialkasse).
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
- Eigenerklärung, dass die für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (auf Verlangen Aufgliederung),
- Eigenerklärung, dass Referenzen von abgeschlossenen Projekten vergleichbarer Größe und Aufgabenstellung einschließlich Benennung der Auftraggeber, seiner Kontaktdaten und den angefallenen Gesamtbaukosten vorliegen (auf Verlangen Nachweis)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-26
23:45 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-27
09:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit”
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis
spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum
Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
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Quelle: OJS 2023/S 188-589616 (2023-09-25)