Beschreibung der Beschaffung
Projektsteuerung für die Baumaßnahme: Neubau eines Schulgebäudes für das Lessinggymnasium in Lampertheim, Biedensandstraße 55, 68623 Lampertheim
Das Lessinggymnasium (LGL) liegt im Schulstandort „Biedensand“, am westlichen Stadtrand der Stadt Lampertheim, der unmittelbar an das Naherholungsgebiet „Altrhein“ angrenzt.
Für den zukünftigen Ausbau des Lessinggymnasiums auf 7 Züge, soll ein Neubau in dem Bereich geplant werden, welcher derzeit als Sportfläche genutzt wird. Das Baufeld ist in dem beiliegenden Lageplan markiert.
Das zu planende Objekt umfasst alle Klassen-, Fach- und Verwaltungsräume, die für die gymnasiale Nutzung erforderlich sind. Im Wesentlichen sind die folgenden Funktionen vorzusehen:
- Verwaltungs- und Pädagogen Bereich
- Fachraumcluster (NaWi, Musik, Kunst und darstellendes Spiel / Aula)
- Jahrgangscluster 5-10 (mit für zwei Jahrgangsstufen dazwischengeschalteten Räumen zur Differenzierung und Inklusion) sowie Oberstufencluster.
Gemeinsam mit den Nutzern wurde ein Raum-Funktions-Buch (genehmigte Bedarfe) erarbeitet und auf dieser Basis ein Raumprogramm abgestimmt, das den pädagogischen Bedarfen Rechnung trägt. Darauf basieren die folgenden Planungs- Grunddaten:
NUF: = 7.500 m²
BGF: = 12.500 m²
Bruttokosten Neubau (KG 200 – KG 700 nach DIN 276 –2018: = 60 Mio. €
Vorgesehener Baubeginn: März 2026
Vorgesehener Fertigstellungstermin / Übergabe zur Nutzung: März 2029
Konstruktionsweise: Stahlbeton- Skelettkonstruktion mit Systembauwänden
Auf Grund der hydro-geologischen Gegebenheiten scheidet eine Unterkellerung des Gebäudes grundsätzlich aus. Die Heiz- Energieversorgung erfolgt über Nahwärme, die über ein Hackschnitzelkraftwerk an einem definierten Übergabepunkt bereitgestellt wird. Zur Gewinnung regenerierbarer Energie, soll das Gebäude für die Nutzung von Photovoltaik- Anlagen vorbereitet werden. Bei den Energie- und Technikkonzepten sind die gesetzlichen Anforderungen in Verbindung mit den Standards des Eigenbetriebes Schule und Gebäudewirtschaft zu Grunde zu legen, um den erforderlichen Energieaufwand zum Gebäudebetrieb und die Unterhaltungskosten im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren. Die Kriterien zur Einstufung in die Kategorie “Effizienzgebäude 40” nach aktueller Richtlinie der KfW für Nichtwohngebäude soll erreicht werden. Hinzu kommt die fortschreitende Digitalisierung und die dadurch erforderliche W-LAN Ausstattung des Gebäudes. Steigende Ansprüche an Sicherheit und Alarmierung in Gefahrensituationen sind zu berücksichtigen.
Eine grundlegende Voraussetzung für die Inklusion im Unterricht ist die barrierefreie Gestaltung des Gebäudes und der Zugänge (u.a. Einbau einer Aufzugsanlage). Bereits bei der Planung sind die Aspekte des nachhaltigen Betriebs hinsichtlich Wartung, Instandhaltung, Reinigung zu beachten. Nach der Fertigstellung und dem Umzug der Schulgemeinde des Lessinggymnasiums in das neue Objekt, steht der Altbau vorübergehend für Interimsnutzungen zur Verfügung. Ein späterer Abriss des Bestandsgebäudes LGL ist nicht Bestandteil des Projektes.
Das beschriebene Projekt wird mit eigener Projektleitung des Auftraggebers durchgeführt. Der Umfang der delegierbaren, übertragenen Bauherrenaufgaben ergibt sich aus den Regelungen des Vertragsmusters Projektsteuerungsvertrag.
Für das Projekt wurde bereits ein Team aus Fachingenieuren der einzelnen Fachdisziplinen gebildet, die zur Durchführung der Bauaufgabe erforderlich sind. Zunächst hat das zu beauftragende Projektsteuerungsbüro, als besondere Leistung, ein VgV- Verfahren zur Findung eines Objektplanungsbüros durchzuführen, um das Projekt- Team zu vervollständigen.
Die Beauftragung der Projektsteuerungsleistungen erfolgt abschnittsweise und getrennt nach Leistungsstufen gemäß Vertragsmuster des Eigenbetriebs Schule und Gebäudewirtschaft. Zunächst sollen die folgenden Leistungsstufen übertragen werden:
Leistungsstufe 1 (Projektvorbereitung)
Leistungsstufe 2.1 (Planung bis zum Abschluss der LPH 2 HOAI)
Dem Auftraggeber steht es frei, weitere Leistungsstufen oder Teile daraus, gemäß Vertragsmuster, zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf eine Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Honorierung erfolgt nach vereinbarten Pauschalsätzen für die jeweiligen Leistungsstufen. Durch eine vorgelagerte „Leistungsphase 0“ wurde bereits gemeinsam mit dem zukünftigen Nutzer und einer Schulbauberatung eine pädagogische Bedarfsermittlung durchgeführt. Im Ergebnis ist dabei ein Raunfunktionsbuch entstanden, das die pädagogischen Anforderungen in räumliche Funktionszusammenhänge übersetzt. Daraus wurde mit dem Nutzer ein Raumprogramm entwickelt, das in der Leistungsstufe 1 als Arbeitsgrundlage zur Verfügung gestellt werden kann. Um dem gesamten Bauprojekt von Anfang an klare Strukturen zu verleihen, ist ein spezifisches Projekt- Organisations- Handbuch zu erstellen. Hierfür ist ein vom Auftraggeber vorbereitetes Projekt- Organisations- Handbuch zu Grunde zu legen, zu ergänzen und anzupassen.
Zu den Kernaufgaben der Projektsteuerung durch alle Projektstufen hindurch gehört mindestens die Überprüfung der dem Bauherrn zur Billigung vorgelegten Unterlagen auf Übereinstimmung in qualitativer, quantitativer und terminlicher Hinsicht mit den Projektzielen. Maßgeblich dabei sind die von der Bauherrschaft verbindlich gemachten bzw. gebilligten Vorgaben zum auszuführenden Bauwerk. Die entscheidenden Leistungen der Projektsteuerung darüber hinaus, soll sich darin niederschlagen, dass sie den Entstehungsprozess der Planung und Ausführung aktiv durch strukturierte Kontroll- und Steuerungsmechanismen regelt. Der Projektsteuerung obliegt über alle beauftragten Leistungsstufen hinweg, das vorausschauende Steuern in den übertragenen Handlungsbereichen Organisation, Qualitäten, Quantitäten, Kosten und Termine. Das heißt, jeweils die realistische Situation des zu erwartenden Ist- Zustandes zu prognostizieren und dadurch mögliche Störfaktoren rechtzeitig im Vorfeld zu erkennen und Maßnahme vorzuschlagen, damit Störungen nicht Realität werden und Kosten- und Terminabweichungen nicht entstehen. Bei den Kostenvorgaben handelt es sich um verbindliche Maximalkosten, die keinesfalls überschritten werden dürfen. Die Kosten sind ggf. durch Anpassung von Qualitäten oder Quantitäten einzuhalten. Es ist Aufgabe der Projektsteuerung im Rahmen der Kostensteuerung, erforderliche Entscheidungen der Bauherrschaft vorzubereiten und einzuholen, sofern diese nicht schon verbindlich getroffen sind.
Der Projektsteuerer ist auf der Seite des Bauherrn dafür verantwortlich und führend, dass der vorgegebene Terminrahmen eingehalten wird und dass bei Abweichungen Gegensteuerungsmaßnahmen vorgeschlagen und umgesetzt werden. Maßgebliche Steuerungs- und Regelungs- Instrumente sind die Terminpläne als Grundlage zur aktiven Lenkung des Projekts zum Terminziel. Eine Vergütung für Projektlaufzeitverlängerung ist ausgeschlossen. Die detaillierten Anforderungen an die Projektsteuerungsleistungen ergeben sich zum einen aus den im Vertragsmuster festgelegten allgemeinen Leistungspflichten, die über alle Handlungsbereiche aller Leistungsstufen hinweg zu erbringen sind und zum anderen aus den spezifischen Leistungspflichten für die einzelnen Leistungsstufen.