Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw.
zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten,
Leistungsanteil) (soweit zutreffend);
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen
Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der
Vertretungsmacht;
3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur
zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden;
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen;
5a.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB;
5b.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
5c.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs.
1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ;
6.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5a.) bis 5c.): Erklärung, dass keine
Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten
gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
7) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern,
Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen
8) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Will sich der
Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die
Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im
Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 34 Abs 1. S. 1 SektVO freiwillig. Eine entsprechende
Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
9.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen
eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die
für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem
ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine
entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.