Der Beschaffungsgegenstand umfasst die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung ELT, §§ 53 ff in Verb. mit Anlage 15, Ziff. 15.1, HOAI (i.d.F. 2021), über die Lph 3 (teilweise) sowie 5 bis 9 zzgl. besonderer Leistungen. Anlagengruppen: Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen sowie Förderanlagen. Der Abruf erfolgt in zwei Stufen: Stufe 1: Leistungsphasen 3 (teilweise, ca. 30%) sowie 5 bis 7 Stufe 2: Leistungsphasen 8 und 9 Besondere Leistungen, soweit nach Vertrag vorgesehen, können in der jeweiligen Stufe ergänzend beauftragt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Referenznummer: P606.07.736.04
Kurze Beschreibung:
Der Beschaffungsgegenstand umfasst die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung ELT, §§ 53 ff in Verb. mit Anlage 15, Ziff. 15.1, HOAI (i.d.F. 2021), über die Lph 3 (teilweise) sowie 5 bis 9 zzgl. besonderer Leistungen.
Anlagengruppen: Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen sowie Förderanlagen.
Der Abruf erfolgt in zwei Stufen:
Stufe 1: Leistungsphasen 3 (teilweise, ca. 30%) sowie 5 bis 7
Stufe 2: Leistungsphasen 8 und 9
Besondere Leistungen, soweit nach Vertrag vorgesehen, können in der jeweiligen Stufe ergänzend beauftragt werden.
Der Beschaffungsgegenstand umfasst die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung ELT, §§ 53 ff in Verb. mit Anlage 15, Ziff. 15.1, HOAI (i.d.F. 2021), über die Lph 3 (teilweise) sowie 5 bis 9 zzgl. besonderer Leistungen.
Anlagengruppen: Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen sowie Förderanlagen.
Der Abruf erfolgt in zwei Stufen:
Stufe 1: Leistungsphasen 3 (teilweise, ca. 30%) sowie 5 bis 7
Stufe 2: Leistungsphasen 8 und 9
Besondere Leistungen, soweit nach Vertrag vorgesehen, können in der jeweiligen Stufe ergänzend beauftragt werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-04-25 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-28 📅
Datum des Beginns: 2023-07-10 📅
Datum des Endes: 2024-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 084-256893
ABl. S-Ausgabe: 84
Zusätzliche Informationen
- Die Zuschlagserteilung erfolgt voraussichtlich in der KW 27/2023.
- Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme, für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Brutto-Abrechnungssumme.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Beschaffungsgegenstand umfasst die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung ELT, §§ 53 ff in Verb. mit Anlage 15, Ziff. 15.1, HOAI (i.d.F. 2021), über die Lph 3 (teilweise) sowie 5 bis 9 zzgl. besonderer Leistungen.
Anlagengruppen: Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen sowie Förderanlagen.
Der Abruf erfolgt in zwei Stufen:
Stufe 1: Leistungsphasen 3 (teilweise, ca. 30%) sowie 5 bis 7
Stufe 2: Leistungsphasen 8 und 9
Besondere Leistungen, soweit nach Vertrag vorgesehen, können in der jeweiligen Stufe ergänzend beauftragt werden.
siehe II.1.4)
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag besteht aus zwei Stufen (siehe Ziffer II.1.4), von denen die erste mit Beauftragung abgerufen wird. Die zuvor genannte Laufzeit beinhaltet die geplante Laufzeit der ersten Stufe. Die Verlängerung entspricht den beschriebenen Optionen (zur stufenweise Beauftragung), siehe Ziffer II.2.11.
Der Vertrag besteht aus zwei Stufen (siehe Ziffer II.1.4), von denen die erste mit Beauftragung abgerufen wird. Die zuvor genannte Laufzeit beinhaltet die geplante Laufzeit der ersten Stufe. Die Verlängerung entspricht den beschriebenen Optionen (zur stufenweise Beauftragung), siehe Ziffer II.2.11.
geplante Laufzeiten Stufe 2:
- physischer Baubeginn im Quartal 3/2024
- Leistungsphase 8 ca. bis Quartal 3/2027
- Gewährleistungszeitraum vorauss. bis Quartal 3/2032
Beschreibung der Optionen:
siehe hierzu auch Ziffer II.2.7).
Die Beauftragung der Stufe 2 des Vertrages stellt eine Option dar.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der jeweils weiteren Leistungsstufen besteht nicht. Aus der
stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Zusätzliche Informationen:
- Die Zuschlagserteilung erfolgt voraussichtlich in der KW 27/2023.
- Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme, für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Brutto-Abrechnungssumme.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Klinikstandort München-Harlaching, 81545 München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärungen/Angaben des Bieters
- über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie über eventuelle Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB bei einem Ausschlussgrund nach § 123 GWB, durch die für sein Un-ternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde;
- dass er (bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter) in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (u.a. § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG), der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten, einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt wurde;
- dass er (bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter) in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (u.a. § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG), der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten, einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt wurde;
- dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit diese der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat;
- zur Eintragung (im Niederlassungsmitgliedsstaat, bei ausländischen Bietern eventuelle Eintragungen in vergleichbare Register) in einem Berufs- oder Handelsregister oder Angabe, ob er nicht zur Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist, die erlaubte Berufsausübung aber auf andere Weise nachweisen kann oder Angabe, ob der Besitz einer bestimmten Berechtigung oder die Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich ist, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Unternehmens erbringen zu können;
- zur Eintragung (im Niederlassungsmitgliedsstaat, bei ausländischen Bietern eventuelle Eintragungen in vergleichbare Register) in einem Berufs- oder Handelsregister oder Angabe, ob er nicht zur Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist, die erlaubte Berufsausübung aber auf andere Weise nachweisen kann oder Angabe, ob der Besitz einer bestimmten Berechtigung oder die Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich ist, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Unternehmens erbringen zu können;
- zur Vertretungsbefugnis der Unterzeichner des Teilnahmeantrags;
- dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von etwaigen Interessen ausführender Unternehmen oder Lieferanten erfolgt (§ 73 Abs. 3 VgV);
- zur wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
Folgende Unterlagen werden als Nachweis verlangt:
- sofern zutreffend: im Falle erfolgreicher Selbstreinigung nach § 125 GWB eine Erklärung in Textform mit allen erforderlichen Angaben sowie eine Bestätigung der zuständigen Stellen hierüber;
- sofern zutreffend: bei Einträgen im Gewerbezentralregister eine Erklärung in Textform, die alle erforderlichen Angaben zum Sachverhalt enthält sowie etwaige Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verstöße beschreibt;
- soweit zutreffend: Berufs-/Handelsregisterauszug oder anderweitige Nachweise;
- Nachweis der Vertretungsbefugnis: Bei juristischen Personen (z.B. Kapitalgesellschaften) durch Handelsregisterauszug mit entsprechendem Eintrag, bei Personengesellschaften (z.B. GbR, Partnergesellschaften, KG) durch Eigenerklärung oder Vollmacht;
- bei wirtschaftlicher und/oder rechtlicher Verknüpfung mit anderen Unternehmen: Angabe der Namen der verknüpften Unternehmen und Hauptgesellschafter mit mehr als 25% Stimmrecht.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR fordert der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz an.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärungen/Angaben des Bieters
- über den Jahresumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt (UmG) sowie im Tätigkeitsbereich des Auftrags (UmT), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen), pro Jahr in EUR brutto. Sofern die Information zum Umsatz nicht für 3 ab-geschlossene Geschäftsjahre verfügbar ist: Angabe des Datums, wann das Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- über den Jahresumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt (UmG) sowie im Tätigkeitsbereich des Auftrags (UmT), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen), pro Jahr in EUR brutto. Sofern die Information zum Umsatz nicht für 3 ab-geschlossene Geschäftsjahre verfügbar ist: Angabe des Datums, wann das Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat;
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt, eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde oder sich das Unternehmen in Liquidation befindet bzw. ob ein eventuell vorliegender Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt, eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde oder sich das Unternehmen in Liquidation befindet bzw. ob ein eventuell vorliegender Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- über das Vorliegen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung bei einem (in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) Versicherungsunternehmen in geforderter Höhe.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- über das Vorliegen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung bei einem (in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) Versicherungsunternehmen in geforderter Höhe.
Folgende Unterlagen werden als Nachweis verlangt:
- Insolvenzplan, sofern ein solcher vorliegt und rechtskräftig bestätigt wurde;
- Nachweis der bestehenden Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung oder schriftliche Bestätigung des Versicherungsunternehmens über die Erhöhung der Versicherungssummen im Auftragsfall.
Mindeststandards:
Als Mindeststandard ist gefordert:
- Mindestdeckungssummen der Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung in EUR: 3.000.000 für Personenschäden, EUR 5.000.000 für sonstige Schäden. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.
- Mindestdeckungssummen der Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung in EUR: 3.000.000 für Personenschäden, EUR 5.000.000 für sonstige Schäden. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärungen/Angaben des Bieters
- dass er in den letzten 5 Jahren (bezogen auf den Ablauf der Angebotsfrist) vergleichbare Leistungen ausgeführt hat;
- dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen;
- zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (Büroinhaber/Geschäftsführung – Ingenieure – Techniker – sonst. Mitarbeiter (Teamassistenz, Verwaltung));
- zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (Büroinhaber/Geschäftsführung – Ingenieure – Techniker – sonst. Mitarbeiter (Teamassistenz, Verwaltung));
- zur Qualifikation des ausführenden Personals: Name (ggf. akad. Grad), Stellung im Unternehmen, berufliche Ausbildung, Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, Berufsjahre insgesamt im Tätigkeitsbereich des Auftrags;
- dass ihm die für die Ausführung der Leistung notwendige Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung (ggf. inkl. verwendeter Hard- und Software) zur Verfügung steht;
- zur wirtschaftlich-finanziellen und/oder technisch-beruflichen Eignungsleihe bzw. dem Einsatz von Unterauftragnehmern.
Folgende Unterlagen werden als Nachweis verlangt:
- Referenzen über erbrachte Leistungen innerhalb des genannten Zeitraums, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit folgenden Angaben: Bezeichnung des Referenzprojekts, Ort (Adresse), Auftraggeber mit Adresse, Kontaktdaten des Ansprechpartners, Leistungsempfänger (öffentlich/privat), Vertragsverhältnis (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer), Komplexität (Honorarzone), beauftragtes Leistungsbild (Lph-Nr.) mit besonderen und sonstigen Leistungen, anrechenbare Kosten (aK) mit Angabe der Kostengruppe, Wert der erbrachten Leistung (Gesamtvergütung EUR brutto), Projektstatus (genehmigt, in Bau, fertiggestellt), Leistungszeitraum insgesamt (Jahr/Monat-Jahr/Monat), Bauzeit (Jahr/Monat-Jahr/Monat), BGF in m², Beschreibung der Aufgabe und evtl. Schwierigkeiten;
- Referenzen über erbrachte Leistungen innerhalb des genannten Zeitraums, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit folgenden Angaben: Bezeichnung des Referenzprojekts, Ort (Adresse), Auftraggeber mit Adresse, Kontaktdaten des Ansprechpartners, Leistungsempfänger (öffentlich/privat), Vertragsverhältnis (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer), Komplexität (Honorarzone), beauftragtes Leistungsbild (Lph-Nr.) mit besonderen und sonstigen Leistungen, anrechenbare Kosten (aK) mit Angabe der Kostengruppe, Wert der erbrachten Leistung (Gesamtvergütung EUR brutto), Projektstatus (genehmigt, in Bau, fertiggestellt), Leistungszeitraum insgesamt (Jahr/Monat-Jahr/Monat), Bauzeit (Jahr/Monat-Jahr/Monat), BGF in m², Beschreibung der Aufgabe und evtl. Schwierigkeiten;
- Nachweis der Befähigung für die für das Projekt vorgesehenen Arbeitskräfte: Jeweils einen Befähigungsnachweis (Nachweis über die berufliche Qualifikation sowie über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung).
Mindeststandards:
- Referenzen: Es sind mindestens 2 Referenzen wie beschrieben gefordert.
- Personal: Es sind mindestens zwei Fachkräfte gefordert, die aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Berufsbezeichnung in der Lage sind, die geforderte Leistung zu erbringen (staatl. geprüfter Techniker mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Elektrotechnik oder gleichwertig).
- Personal: Es sind mindestens zwei Fachkräfte gefordert, die aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Berufsbezeichnung in der Lage sind, die geforderte Leistung zu erbringen (staatl. geprüfter Techniker mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Elektrotechnik oder gleichwertig).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Der Bieter erfüllt die Voraussetzungen des geforderten Berufsstands des
Eine juristische Person (§ 75 Abs. 3 VgV) ist als Bieter nur dann teilnahmeberechtigt, wenn sie die für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, welche die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen und deren Qualifikation ent-sprechend nachweisen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Eine juristische Person (§ 75 Abs. 3 VgV) ist als Bieter nur dann teilnahmeberechtigt, wenn sie die für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, welche die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen und deren Qualifikation ent-sprechend nachweisen.
Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen EU-Mitgliedsstaates oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen EU-Mitgliedsstaates oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen zu tragen – bzw. aufgrund einer Gleichstellung nach Richtlinie 2005/36/EG, geändert durch Richtlinie 2013/55/EU – oder
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen zu tragen – bzw. aufgrund einer Gleichstellung nach Richtlinie 2005/36/EG, geändert durch Richtlinie 2013/55/EU – oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: siehe I.1)
Zusätzliche Informationen: keine Teilnahme zugelassen
a) Die Unterlagen sind barrierefrei zugänglich, Ziffer I.1). Es gelten die beigefügten Teilnahmebedingungen.
b) Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich über das Vergabeportal www.staatsanzeiger-eservices.de zugelassen, Ziffer I.3). Auf anderem Weg eingehende oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich über das Vergabeportal www.staatsanzeiger-eservices.de zugelassen, Ziffer I.3). Auf anderem Weg eingehende oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
c) Der Auftraggeber empfiehlt allen Teilnehmern die Registrierung auf dem Vergabeportal, da nur so der Erhalt zusätzlicher Informationen während des Verfahrens (Aktualisierung von Unterlagen oder Terminen, Antworten auf Fragen der Teilnehmer) gewährleistet ist. Für Einmal- oder Gelegenheitsnutzer bietet der Betreiber einen kostenlosen sog. „Kiosk-Service“ an. Es wird empfohlen, sich mit dem Vergabeportal rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist vertraut zu machen. Bei technischen Schwierigkeiten bietet der Betreiber einen Support an.
c) Der Auftraggeber empfiehlt allen Teilnehmern die Registrierung auf dem Vergabeportal, da nur so der Erhalt zusätzlicher Informationen während des Verfahrens (Aktualisierung von Unterlagen oder Terminen, Antworten auf Fragen der Teilnehmer) gewährleistet ist. Für Einmal- oder Gelegenheitsnutzer bietet der Betreiber einen kostenlosen sog. „Kiosk-Service“ an. Es wird empfohlen, sich mit dem Vergabeportal rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist vertraut zu machen. Bei technischen Schwierigkeiten bietet der Betreiber einen Support an.
d) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Teilnehmers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich noch vor Angebotsabgabe ausschließlich in Textform über das Vergabeportal darauf hinzuweisen. Dies hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Auftraggeber noch mindestens sechs Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist Auskunft erteilen kann, somit bis spätestens 21.05.2023. Ansonsten ist er nicht zur Beantwortung verpflichtet. Die Beantwortung erfolgt über das Vergabeportal anonymisiert zeitgleich an alle registrierten Teilnehmer (sofern für alle relevant), letztmalig am 22.05.2023. Eine Angebotsabgabe vor diesem Datum wird daher nicht empfohlen. Jeder Teilnehmer ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist selbst dafür verantwortlich, sich zusätzlich bereitgestellte Informationen des Auftraggebers vom Vergabeportal zu laden. Angebote, die nicht auf dem zum Zeitpunkt der Abgabefrist gültigen Stand der Vergabeunterlagen basieren, werden, sofern sie nicht vergleichbar sind, vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
d) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Teilnehmers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich noch vor Angebotsabgabe ausschließlich in Textform über das Vergabeportal darauf hinzuweisen. Dies hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Auftraggeber noch mindestens sechs Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist Auskunft erteilen kann, somit bis spätestens 21.05.2023. Ansonsten ist er nicht zur Beantwortung verpflichtet. Die Beantwortung erfolgt über das Vergabeportal anonymisiert zeitgleich an alle registrierten Teilnehmer (sofern für alle relevant), letztmalig am 22.05.2023. Eine Angebotsabgabe vor diesem Datum wird daher nicht empfohlen. Jeder Teilnehmer ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist selbst dafür verantwortlich, sich zusätzlich bereitgestellte Informationen des Auftraggebers vom Vergabeportal zu laden. Angebote, die nicht auf dem zum Zeitpunkt der Abgabefrist gültigen Stand der Vergabeunterlagen basieren, werden, sofern sie nicht vergleichbar sind, vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
e) Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist zulässig, wobei der Koordinierungsaufwand zu keiner Zeit (Vergabeverfahren bzw. Auftrag) beim Auftraggeber liegen darf. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (Formblatt 234),
e) Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist zulässig, wobei der Koordinierungsaufwand zu keiner Zeit (Vergabeverfahren bzw. Auftrag) beim Auftraggeber liegen darf. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (Formblatt 234),
-in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
-in der alle Mitglieder namentlich und mit USt.-ID-Nr. aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
-dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist;
-dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist die Erklärung von allen Mitgliedern zu unterzeichnen bzw. fortgeschritten oder qualifiziert zu signieren. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sind die von ihm übernommenen Teilleistungen des Auftrags zu benennen; es sind jeweils eigene Eigenerklärungen zur Eignung abzugeben, siehe hierzu das zur Verfügung gestellte Formblatt F124. Die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung des Mitglieds sind in Bezug auf die übernommene Teilleistung einzureichen. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist eine Änderung der Mitglieder einer Bietergemeinschaft nicht mehr zulässig und hat den Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften und Einzelbieter, sofern sie nicht bereits mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische oder personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist die Erklärung von allen Mitgliedern zu unterzeichnen bzw. fortgeschritten oder qualifiziert zu signieren. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sind die von ihm übernommenen Teilleistungen des Auftrags zu benennen; es sind jeweils eigene Eigenerklärungen zur Eignung abzugeben, siehe hierzu das zur Verfügung gestellte Formblatt F124. Die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung des Mitglieds sind in Bezug auf die übernommene Teilleistung einzureichen. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist eine Änderung der Mitglieder einer Bietergemeinschaft nicht mehr zulässig und hat den Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften und Einzelbieter, sofern sie nicht bereits mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische oder personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
f) Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe): Beabsichtigt ein Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Nach- oder Subunternehmer, Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot (Formblatt 235) benennen. Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat für jedes andere Unternehmen die gemäß Formblatt F124 geforderten Eigenerklärungen einzureichen, den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben, entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (Formblatt 236) sowie die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung in Bezug auf die Teilleistung/Kapazitäten einzureichen. Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch (Eignungsleihe nach § 47 Abs. 3 VgV), müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zu ersetzen (§ 47 Abs. 2 S. 3, 4 VgV).
f) Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe): Beabsichtigt ein Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Nach- oder Subunternehmer, Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot (Formblatt 235) benennen. Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat für jedes andere Unternehmen die gemäß Formblatt F124 geforderten Eigenerklärungen einzureichen, den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben, entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (Formblatt 236) sowie die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung in Bezug auf die Teilleistung/Kapazitäten einzureichen. Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch (Eignungsleihe nach § 47 Abs. 3 VgV), müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zu ersetzen (§ 47 Abs. 2 S. 3, 4 VgV).
g) Die in Ziffer III.1) aufgelisteten, erforderlichen Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus Formblatt F124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (EE), ggf. auch aus weiteren Erklärungen/Nachweisen. Dieses (bzw. die zugehörigen Anlagen) ist für jedes an der Bewerbung beteiligte Unternehmen abzugeben (Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und vorgesehene andere Unternehmen). Alternativ zulässig ist die Abgabe einer „Ein-heitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Bieter hat eigenverantwortlich zu prüfen, ob der Inhalt der EEE alle vom Auftraggeber ver-langten Erklärungen und Nachweise abdeckt. Nicht enthaltene, aber verlangte Unterlagen sind vom Bieter zusätzlich einzureichen. Bei einer Bietergemeinschaft oder bei Einbindung anderer Unternehmen (Einsatz als Nach-/Subunternehmer/Unterauftragnehmer bzw. wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Eignungsleihe) gilt dies für alle am Angebot beteiligten Unternehmen entsprechend. Dabei kommt es auf die Eignung des Bieters (bzw. der Bietergemeinschaft) einschließlich der anderen Unternehmen insgesamt an. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen für die anderen Unternehmen die Eigenerklärungen (EE/EEE) einzureichen sowie für alle am Angebot beteiligten Unternehmen (Bieter, Mit-glieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen) die Eigenerklärungen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
g) Die in Ziffer III.1) aufgelisteten, erforderlichen Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus Formblatt F124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (EE), ggf. auch aus weiteren Erklärungen/Nachweisen. Dieses (bzw. die zugehörigen Anlagen) ist für jedes an der Bewerbung beteiligte Unternehmen abzugeben (Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und vorgesehene andere Unternehmen). Alternativ zulässig ist die Abgabe einer „Ein-heitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Bieter hat eigenverantwortlich zu prüfen, ob der Inhalt der EEE alle vom Auftraggeber ver-langten Erklärungen und Nachweise abdeckt. Nicht enthaltene, aber verlangte Unterlagen sind vom Bieter zusätzlich einzureichen. Bei einer Bietergemeinschaft oder bei Einbindung anderer Unternehmen (Einsatz als Nach-/Subunternehmer/Unterauftragnehmer bzw. wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Eignungsleihe) gilt dies für alle am Angebot beteiligten Unternehmen entsprechend. Dabei kommt es auf die Eignung des Bieters (bzw. der Bietergemeinschaft) einschließlich der anderen Unternehmen insgesamt an. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen für die anderen Unternehmen die Eigenerklärungen (EE/EEE) einzureichen sowie für alle am Angebot beteiligten Unternehmen (Bieter, Mit-glieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen) die Eigenerklärungen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
h) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Angebote in anderer Sprache werden ausgeschlossen. Soweit Bescheinigungen verlangt werden, haben ausländische Bieter die jeweils gleichwertige Bescheinigung ihres jeweiligen Herkunftslandes vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sollten beim Auftraggeber Zweifel an der Übersetzung bestehen, hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Legt der Bieter diese nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
h) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Angebote in anderer Sprache werden ausgeschlossen. Soweit Bescheinigungen verlangt werden, haben ausländische Bieter die jeweils gleichwertige Bescheinigung ihres jeweiligen Herkunftslandes vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sollten beim Auftraggeber Zweifel an der Übersetzung bestehen, hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Legt der Bieter diese nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
i) Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
j) Werden geforderte Erklärungen/Nachweise nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, werden die Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
j) Werden geforderte Erklärungen/Nachweise nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, werden die Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
k) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
l) Ausschließlich der im EU-Amtsblatt TED veröffentlichte Inhalt der Bekanntmachung ist verbindlich.
- durch die sich ein am Auftrag interessierter Bieter in seinen Rechten verletzt sind, sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
- die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
- die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden in Textform informiert (§ 134 GWB). Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Bei Absendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden in Textform informiert (§ 134 GWB). Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Bei Absendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 084-256893 (2023-04-25)
Ergänzende Angaben (2023-05-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394940.82 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
- Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme, für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Brutto-Abrechnungssumme.
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag besteht aus zwei Stufen (siehe Ziffer II.1.4), von denen die erste mit Beauftragung abgerufen wird. Die Beauftragung der Stufe 2 des Vertrages stellt eine Option dar. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der jeweils weiteren Leistungsstufen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Der Vertrag besteht aus zwei Stufen (siehe Ziffer II.1.4), von denen die erste mit Beauftragung abgerufen wird. Die Beauftragung der Stufe 2 des Vertrages stellt eine Option dar. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der jeweils weiteren Leistungsstufen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-01 📅
Name: sbi schicho ingenieure GmbH & Co. KG
Postanschrift: An der Schergenbreite 1
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93059
Land: Deutschland 🇩🇪 Regensburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 394940.81 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden in Textform informiert (§ 134 GWB). Ein
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden in Textform informiert (§ 134 GWB). Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Bei Absendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Bei Absendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 8921762847📞
Fax: +49 8921762411 📠
Quelle: OJS 2023/S 154-491142 (2023-08-08)