Das Leistungsverzeichnis beschreibt Gewerkübergreifende Maßnahmen, Maßnahmen zum Neubau einer 2-gleisigen Stadtbahnstrecke im Glückstein-Quartier (M016) und dem Neubau von 4 Haltestellen. Neben den Leistungen für die Stadtbahnstrecke, erfolgt der Umbau des Platzes südlich des Hauptbahnhofes. Durch den Neubau der Stadtbahnstrecke und der Neuordnung des Straßenraums sind ebenfalls Leistungen der Stadtentwässerung (EBS) sowie der MVV (Fernwärme, Strom, TK, Wasser) Teil des Auftrages. Das Bauvorhaben umfasst den Umbau der bestehenden Gleise der Linie 3 sowie den Neubau der Stadtbahnstrecke entlang der Vorhaltetrasse in der Glücksteinallee. Hierbei werden folgende Leistungen ausgeführt: • Neubau der Stadtbahnstrecke von der Joseph-Keller-Straße bis über die Landteilstraße sowie die neue Anbindung der Linie 3 • Einbau von Gleiskonstruktionen teilweise im Masse-Feder-System • Rück- und Neubau der Haltestelle Hauptbahnhof Süd, Neubau der Haltestelle Glücksteinallee • Anpassungen in den Nebenflächen im Straßenraum • Herstellung der neuen Verrohrung, Vorbereitung für Leitungsumverlegungen • Herstellung von Gründungen für Fahrleitungsmaste • Stellen von Fahrleitungsmaste (ohne Lieferung) • Signaltechnischer Tiefbau bestehend aus Leerrohren, Schachtanlage, Sockel inkl. Mastlieferung und Montage • Vorstreckung zweier Hausanschlüsse • Umbau eines Kanals (EBS) • Erdarbeiten für Schutzrohre (Fernwärme) • Umbau des Platzes am Hauptbahnhof Süd
Auftragsbekanntmachung (2026-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau einer 2-gleisigen Stadtbahnstrecke im Glückstein-Quartier und Neubau von 4 Haltestellen, 1. Bauabschnitt
Referenznummer: 072-26-EK7
Kurze Beschreibung:
Das Leistungsverzeichnis beschreibt Gewerkübergreifende Maßnahmen, Maßnahmen zum Neubau einer 2-gleisigen Stadtbahnstrecke im Glückstein-Quartier (M016) und dem Neubau von 4 Haltestellen.
Neben den Leistungen für die Stadtbahnstrecke, erfolgt der Umbau des Platzes südlich des Hauptbahnhofes.
Durch den Neubau der Stadtbahnstrecke und der Neuordnung des Straßenraums sind ebenfalls Leistungen der Stadtentwässerung (EBS) sowie der MVV (Fernwärme, Strom, TK, Wasser) Teil des Auftrages.
Das Bauvorhaben umfasst den Umbau der bestehenden Gleise der Linie 3 sowie den Neubau der Stadtbahnstrecke entlang der Vorhaltetrasse in der Glücksteinallee. Hierbei werden folgende Leistungen ausgeführt:
• Neubau der Stadtbahnstrecke von der Joseph-Keller-Straße bis über die Landteilstraße sowie die neue Anbindung der Linie 3
• Einbau von Gleiskonstruktionen teilweise im Masse-Feder-System
• Rück- und Neubau der Haltestelle Hauptbahnhof Süd, Neubau der Haltestelle Glücksteinallee
• Anpassungen in den Nebenflächen im Straßenraum
• Herstellung der neuen Verrohrung, Vorbereitung für Leitungsumverlegungen
• Herstellung von Gründungen für Fahrleitungsmaste
• Stellen von Fahrleitungsmaste (ohne Lieferung)
• Signaltechnischer Tiefbau bestehend aus Leerrohren, Schachtanlage, Sockel inkl. Mastlieferung und Montage
• Vorstreckung zweier Hausanschlüsse
• Umbau eines Kanals (EBS)
• Erdarbeiten für Schutzrohre (Fernwärme)
• Umbau des Platzes am Hauptbahnhof Süd
Das Leistungsverzeichnis beschreibt Gewerkübergreifende Maßnahmen, Maßnahmen zum Neubau einer 2-gleisigen Stadtbahnstrecke im Glückstein-Quartier (M016) und dem Neubau von 4 Haltestellen.
Neben den Leistungen für die Stadtbahnstrecke, erfolgt der Umbau des Platzes südlich des Hauptbahnhofes.
Durch den Neubau der Stadtbahnstrecke und der Neuordnung des Straßenraums sind ebenfalls Leistungen der Stadtentwässerung (EBS) sowie der MVV (Fernwärme, Strom, TK, Wasser) Teil des Auftrages.
Das Bauvorhaben umfasst den Umbau der bestehenden Gleise der Linie 3 sowie den Neubau der Stadtbahnstrecke entlang der Vorhaltetrasse in der Glücksteinallee. Hierbei werden folgende Leistungen ausgeführt:
• Neubau der Stadtbahnstrecke von der Joseph-Keller-Straße bis über die Landteilstraße sowie die neue Anbindung der Linie 3
• Einbau von Gleiskonstruktionen teilweise im Masse-Feder-System
• Rück- und Neubau der Haltestelle Hauptbahnhof Süd, Neubau der Haltestelle Glücksteinallee
• Anpassungen in den Nebenflächen im Straßenraum
• Herstellung der neuen Verrohrung, Vorbereitung für Leitungsumverlegungen
• Herstellung von Gründungen für Fahrleitungsmaste
• Stellen von Fahrleitungsmaste (ohne Lieferung)
• Signaltechnischer Tiefbau bestehend aus Leerrohren, Schachtanlage, Sockel inkl. Mastlieferung und Montage
• Vorstreckung zweier Hausanschlüsse
• Umbau eines Kanals (EBS)
• Erdarbeiten für Schutzrohre (Fernwärme)
• Umbau des Platzes am Hauptbahnhof Süd
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Stadtbahnen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Angebote können für alle Lose eingereicht werden ✅
1️⃣
Interne Kennung: 0747f83a-e28b-47b1-84c3-7dfea376d310
Titel: Grüngleisbereich
Beschreibung der Beschaffung:
Das Bauvorhaben umfasst den Umbau der bestehenden Gleise der Linie 3 sowie den Neubau der Stadtbahnstrecke entlang der Vorhaltetrasse in der Glücksteinallee. Hierbei werden folgende Leistungen ausgeführt:
• Neubau der Stadtbahnstrecke von der Joseph-Keller-Straße bis über die Landteilstraße sowie die neue Anbindung der Linie 3
• Einbau von Gleiskonstruktionen teilweise im Masse-Feder-System
• Rück- und Neubau der Haltestelle Hauptbahnhof Süd, Neubau der Haltestelle Glücksteinallee
• Anpassungen in den Nebenflächen im Straßenraum
• Herstellung der neuen Verrohrung, Vorbereitung für Leitungsumverlegungen (siehe auch Pkt. 2.7)
• Herstellung von Gründungen für Fahrleitungsmaste
• Stellen von Fahrleitungsmaste (ohne Lieferung)
• Signaltechnischer Tiefbau bestehend aus Leerrohren, Schachtanlage, Sockel inkl. Mastlieferung und Montage
• Vorstreckung zweier Hausanschlüsse
• Umbau eines Kanals (EBS)
• Erdarbeiten für Schutzrohre (Fernwärme)
Das Bauvorhaben umfasst den Umbau der bestehenden Gleise der Linie 3 sowie den Neubau der Stadtbahnstrecke entlang der Vorhaltetrasse in der Glücksteinallee. Hierbei werden folgende Leistungen ausgeführt:
• Neubau der Stadtbahnstrecke von der Joseph-Keller-Straße bis über die Landteilstraße sowie die neue Anbindung der Linie 3
• Einbau von Gleiskonstruktionen teilweise im Masse-Feder-System
• Rück- und Neubau der Haltestelle Hauptbahnhof Süd, Neubau der Haltestelle Glücksteinallee
• Anpassungen in den Nebenflächen im Straßenraum
• Herstellung der neuen Verrohrung, Vorbereitung für Leitungsumverlegungen (siehe auch Pkt. 2.7)
• Herstellung von Gründungen für Fahrleitungsmaste
• Stellen von Fahrleitungsmaste (ohne Lieferung)
• Signaltechnischer Tiefbau bestehend aus Leerrohren, Schachtanlage, Sockel inkl. Mastlieferung und Montage
• Vorstreckung zweier Hausanschlüsse
• Umbau eines Kanals (EBS)
• Erdarbeiten für Schutzrohre (Fernwärme)
Zusätzliche Informationen:
Die zwei Lose werden aus technischen/fachlichen Gründen gem. § 97 Abs. 4 GWB nur zusammen vergeben.
Postleitzahl: 68163
Stadt: Mannheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mannheim, Stadtkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-02-22 📅
Datum des Endes: 2027-12-03 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 8cfee424-3fed-4028-974d-1fd5e5e90452
Titel: Platz HBF Süd an RNV
Beschreibung der Beschaffung:
Das Bauvorhaben umfasst den Umbau des Platzes am Hauptbahnhof Süd. Hierbei werden folgende Leistungen ausgeführt:
- Abbrucharbeiten
- Erdarbeiten
- Pflasterarbeiten
- Verkehrsausstattung
- Markierungsarbeiten
- Verkehrszeichen
- Verkehrseinrichtungen Montage/Demontage
Das Bauvorhaben umfasst den Umbau des Platzes am Hauptbahnhof Süd. Hierbei werden folgende Leistungen ausgeführt:
- Abbrucharbeiten
- Erdarbeiten
- Pflasterarbeiten
- Verkehrsausstattung
- Markierungsarbeiten
- Verkehrszeichen
- Verkehrseinrichtungen Montage/Demontage
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-15 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-04 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/a0441f31-4d2d-4248-9404-c2e9f547095b/suitabilitycriteria
Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet:
- Eintragung in das Berufsregister
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Diese beinhaltet:
- Eintragung in das Berufsregister
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
- Umsätze des Unternehmens, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, aus den letzten 3abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48bEinkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
- Umsätze des Unternehmens, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, aus den letzten 3abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48bEinkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen: 10 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden. Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter einen entsprechende Nachweis oder eine Bereitschaftserklärung des Versicherers ab.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen: 10 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden. Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter einen entsprechende Nachweis oder eine Bereitschaftserklärung des Versicherers ab.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen:
1. Mindestens 1 Referenzprojekt über den Bau mindestens 1 Straßenbahnhaltestelle (BOStrab)
2. Mindestens 3 Referenzprojekte über den Bau einer Gleisanlage mit Gleiskonstruktionen im innerstädtischen Bereich aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen:
1. Mindestens 1 Referenzprojekt über den Bau mindestens 1 Straßenbahnhaltestelle (BOStrab)
2. Mindestens 3 Referenzprojekte über den Bau einer Gleisanlage mit Gleiskonstruktionen im innerstädtischen Bereich aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung.
Geforderte Kautionen und Garantien: siehe Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Gemäß § 5 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 Absatz 1(Mindestentgelterklärung) LTMG abzugeben haben.
2. Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.
3. Berufshaftpflichtversicherung Personen und Sachschäden mind. 10 Mio. EUR
1. Gemäß § 5 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 Absatz 1(Mindestentgelterklärung) LTMG abzugeben haben.
2. Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.
3. Berufshaftpflichtversicherung Personen und Sachschäden mind. 10 Mio. EUR
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 16 VOB/A
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gibt er dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, dass zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert ab. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 6f VOB/A EU sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 6e VOB/A EU gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gibt er dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, dass zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert ab. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 6f VOB/A EU sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de. Das Fristende zur Stellung von Bieterfragen wird in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben.
Es gilt deutsches Recht. Auf der Baustelle muss während der Bauarbeiten ständig ein Verantwortlicher, der deutschen Sprache in Wort und Schrift kundiger Polier oder Schachtmeister anwesend sein. Jegliche Kommunikation mit dem AG oder dessen Vertreter hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de. Das Fristende zur Stellung von Bieterfragen wird in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben.
Es gilt deutsches Recht. Auf der Baustelle muss während der Bauarbeiten ständig ein Verantwortlicher, der deutschen Sprache in Wort und Schrift kundiger Polier oder Schachtmeister anwesend sein. Jegliche Kommunikation mit dem AG oder dessen Vertreter hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 1d8ddb29-ca75-433e-ace2-8ea30f3e66c1
Abteilung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Baden-Württemberg
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 146-529986 (2026-07-30)