Für die Stadt Nierstein wurde ein Bedarf von 40 weiteren Kita-Plätzen anerkannt. Da in keiner derzeitigen städtischen Kindertagesstätte Erweiterungsmöglichkeiten bestehen, ist ein Neubau erforderlich. Das Konzept der neuen Kindertagesstätte soll so ausgelegt sein, dass sowohl hinsichtlich Gebäude und Tragwerk als auch hinsichtlich der Technischen Ausrüstung eine Erweiterung des Neubaus um mindestens 2 Gruppen grundsätzlich möglich wäre. Gesetzliche Vorgaben für Nachhaltigkeit und Energieeinsparung bei Bau und Betrieb sind zu beachten. Wirtschaftliche Lösungen sind zu planen und Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen. Ziel ist es, Einsparungen zu erzielen und die im Raum stehenden Kosten zu unterschreiten. Als Grundstücke für das Bauvorhaben sind vorgesehen: Flurstück 478 (ca. 4.689 m²) und ggf. 20/3 (ca. 675 m²) in der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße in 55283 Nierstein. Das Grundstück befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Roßberg-West II, 4. BA mit 1. Änderung und Ergänzung“. Die bauplanungsrechtliche Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB lautet „Öffentliche Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Grünanlage/Spielbereich“. Der Bebauungsplan muss in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB entsprechend den Vorgaben der Objektplanung geändert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Für die Stadt Nierstein wurde ein Bedarf von 40 weiteren Kita-Plätzen anerkannt. Da in keiner derzeitigen städtischen Kindertagesstätte Erweiterungsmöglichkeiten bestehen, ist ein Neubau erforderlich.
Das Konzept der neuen Kindertagesstätte soll so ausgelegt sein, dass sowohl hinsichtlich Gebäude und Tragwerk als auch hinsichtlich der Technischen Ausrüstung eine Erweiterung des Neubaus um mindestens 2 Gruppen grundsätzlich möglich wäre.
Gesetzliche Vorgaben für Nachhaltigkeit und Energieeinsparung bei Bau und Betrieb sind zu beachten. Wirtschaftliche Lösungen sind zu planen und Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen. Ziel ist es, Einsparungen zu erzielen und die im Raum stehenden Kosten zu unterschreiten.
Als Grundstücke für das Bauvorhaben sind vorgesehen: Flurstück 478 (ca. 4.689 m²) und ggf. 20/3 (ca. 675 m²) in der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße in 55283 Nierstein.
Das Grundstück befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Roßberg-West II, 4. BA mit 1. Änderung und Ergänzung“. Die bauplanungsrechtliche Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB lautet „Öffentliche Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Grünanlage/Spielbereich“. Der Bebauungsplan muss in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB entsprechend den Vorgaben der Objektplanung geändert werden.
Für die Stadt Nierstein wurde ein Bedarf von 40 weiteren Kita-Plätzen anerkannt. Da in keiner derzeitigen städtischen Kindertagesstätte Erweiterungsmöglichkeiten bestehen, ist ein Neubau erforderlich.
Das Konzept der neuen Kindertagesstätte soll so ausgelegt sein, dass sowohl hinsichtlich Gebäude und Tragwerk als auch hinsichtlich der Technischen Ausrüstung eine Erweiterung des Neubaus um mindestens 2 Gruppen grundsätzlich möglich wäre.
Gesetzliche Vorgaben für Nachhaltigkeit und Energieeinsparung bei Bau und Betrieb sind zu beachten. Wirtschaftliche Lösungen sind zu planen und Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen. Ziel ist es, Einsparungen zu erzielen und die im Raum stehenden Kosten zu unterschreiten.
Als Grundstücke für das Bauvorhaben sind vorgesehen: Flurstück 478 (ca. 4.689 m²) und ggf. 20/3 (ca. 675 m²) in der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße in 55283 Nierstein.
Das Grundstück befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Roßberg-West II, 4. BA mit 1. Änderung und Ergänzung“. Die bauplanungsrechtliche Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB lautet „Öffentliche Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Grünanlage/Spielbereich“. Der Bebauungsplan muss in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB entsprechend den Vorgaben der Objektplanung geändert werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-10-02 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 193-603660
ABl. S-Ausgabe: 193
Zusätzliche Informationen
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Stadt Nierstein wurde ein Bedarf von 40 weiteren Kita-Plätzen anerkannt. Da in keiner derzeitigen städtischen Kindertagesstätte Erweiterungsmöglichkeiten bestehen, ist ein Neubau erforderlich.
Das Konzept der neuen Kindertagesstätte soll so ausgelegt sein, dass sowohl hinsichtlich Gebäude und Tragwerk als auch hinsichtlich der Technischen Ausrüstung eine Erweiterung des Neubaus um mindestens 2 Gruppen grundsätzlich möglich wäre.
Gesetzliche Vorgaben für Nachhaltigkeit und Energieeinsparung bei Bau und Betrieb sind zu beachten. Wirtschaftliche Lösungen sind zu planen und Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen. Ziel ist es, Einsparungen zu erzielen und die im Raum stehenden Kosten zu unterschreiten.
Gesetzliche Vorgaben für Nachhaltigkeit und Energieeinsparung bei Bau und Betrieb sind zu beachten. Wirtschaftliche Lösungen sind zu planen und Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen. Ziel ist es, Einsparungen zu erzielen und die im Raum stehenden Kosten zu unterschreiten.
Als Grundstücke für das Bauvorhaben sind vorgesehen: Flurstück 478 (ca. 4.689 m²) und ggf. 20/3 (ca. 675 m²) in der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße in 55283 Nierstein.
Das Grundstück befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Roßberg-West II, 4. BA mit 1. Änderung und Ergänzung“. Die bauplanungsrechtliche Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB lautet „Öffentliche Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Grünanlage/Spielbereich“. Der Bebauungsplan muss in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB entsprechend den Vorgaben der Objektplanung geändert werden.
Das Grundstück befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Roßberg-West II, 4. BA mit 1. Änderung und Ergänzung“. Die bauplanungsrechtliche Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB lautet „Öffentliche Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Grünanlage/Spielbereich“. Der Bebauungsplan muss in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB entsprechend den Vorgaben der Objektplanung geändert werden.
Bezeichnung des Loses: Planungsleistungen der technischen Ausrüstung AG 1 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, AG 2 - Wärmeversorgungsanlagen, AG 3 - Lufttechnische Anlagen, AG 7 - nutzungsspez. Anlagen, AG 8 - Gebäudeautom
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses 1 sind die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung in den Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI, AG 1, 2 und 3, sowie besondere Leistungen.
Die voraussichtlichen Kosten der Kostengruppen 400 betragen:
— Anlagengruppen 1: 72.605 EUR,
— Anlagengruppen 2: 108.907 EUR,
— Anlagengruppen 3: 84.706 EUR,
— Anlagengruppen 7: 78.655 EUR
— Anlagengruppen 8: 27.227 EUR.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe dieser Planungsleistungen. In der Leistungsstufe1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI 2021 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI 2021 sowie die in diesen Phasen erforderlichen besondere Leistungen.
Dauer: 6 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Planungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsstufe 1 (bisGenehmigungsplanung) spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss sichergestellt ist.
Für die Bearbeitung der optional zu beauftragenden Leistungsstufe 2 sind mit deren Beauftragungentsprechende Bearbeitungszeiten zu vereinbaren.
Beschreibung der Optionen:
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe dieser Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI 2013 sowie die in diesen Phasenerforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI2013 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besondere Leistungen.
Bezeichnung des Loses: Planungsleistungen der technischen Ausrüstung AG 4 - Starkstromanlagen, AG 5 - Fernmelde- und informationstechn. Anlagen, AG 8 - Gebäudeautomation Anlagen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses 2 sind die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung in den Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI, AG 4, 5, 7 und 8, sowie besondere Leistungen.
— Anlagengruppen 4: 169.411 EUR,
— Anlagengruppen 5: 36.304 EUR,
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Planungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsstufe 1 (bis Genehmigungsplanung) spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss sichergestellt ist.
Für die Bearbeitung der optional zu beauftragenden Leistungsstufe 2 sind mit deren Beauftragung entsprechende Bearbeitungszeiten zu vereinbaren.
Beschreibung der Optionen:
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI 2021 sowie die in diesen Phasenerforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI 2021 sowie die in diesen Phasen erforderlichen besondere Leistungen.
Bezeichnung des Loses: Leistungen der Tragwerksplanung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses 3 sind die Planungsleistungen der Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI.
Die voraussichtlichen Kosten der Kostengruppe 300 betragen 1.159.664 EUR (netto) und die der Kostengruppe 400 betragen 605.042 EUR (netto).
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 und 6 nach HOAI 2021 sowie die in diesen Phasen erforderlichen besondere Leistungen.
Beschreibung der Optionen:
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 und 6 nach HOAI 2021 sowie die in diesen Phasen erforderlichen besondere Leistungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nierstein
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oderdurch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs.1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB begründet sind.
1. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oderdurch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs.1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB begründet sind.
2. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oderdurch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs.1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB begründet sind.
2. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oderdurch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs.1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB begründet sind.
3. Erklärung des Bewerbers, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen(gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinemTeilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
3. Erklärung des Bewerbers, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen(gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinemTeilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
4. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Angebot einen Handelsregisterauszug oder denRechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
5. Erklärung des Bewerbers, dass bei der Ausführung der vertraglichen Leistung im Auftragsfall nicht dievon derScientology-Organisation verbreitete „Technologie von L. Ron Hubbard“ angewendet, gelehrt oder in sonstigerWeise verbreitet wird;
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 4 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind dieAuskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 4 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind dieAuskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit derausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmerbedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einerBietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Drittenabzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einerBietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Drittenabzugeben.
Mindeststandards:
Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme fürPersonenschäden mindestens 2.000.000 EUR, für Sachschäden mindestens 2.000.000 EUR und fürVermögensschäden mindestens 1.000.000 EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme fürPersonenschäden mindestens 2.000.000 EUR, für Sachschäden mindestens 2.000.000 EUR und fürVermögensschäden mindestens 1.000.000 EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen mind. zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügungstehen. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exzedentenversicherungnachzuweisen. Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Für den Nachweis genügt dieZusicherung des Bieters zum Abschluss dieser Versicherung im Auftragsfall in Verbindung mit einer schriftlichenZusicherung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit des Abschlusses einer entsprechendenVersicherung in der geforderten Höhe.
Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen mind. zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügungstehen. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exzedentenversicherungnachzuweisen. Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Für den Nachweis genügt dieZusicherung des Bieters zum Abschluss dieser Versicherung im Auftragsfall in Verbindung mit einer schriftlichenZusicherung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit des Abschlusses einer entsprechendenVersicherung in der geforderten Höhe.
Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Angabe der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich genannt und unter Nennung derjeweiligen Befähigung zur Berufsausübung aufgeführt werden (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV);
2) Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre(Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV);
3) Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Mindeststandards:
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Gebäudeplaners und des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Bauingenieurwesens bzw. der Architektur verfügen und einem Vertreter von mind. vergleichbarer Qualifikation verfügen.
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Gebäudeplaners und des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Bauingenieurwesens bzw. der Architektur verfügen und einem Vertreter von mind. vergleichbarer Qualifikation verfügen.
II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit dem Neubau, der Sanierung oder der Erweiterung von Gebäuden mit vergleichbarer Nutzung (Feuerwehr) durch geeignete Referenzen nachzuweisen.
Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Es sind mindestens zwei Referenzobjekte anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
Mind. eine Referenz muss die Vergabe der Bauleistungen nach VOB/A zum Inhalt haben.
Bei allen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen (hier jeweils mindestens Leistungsphasen 2-6 und 8) erbracht worden sein.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt werden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätigzuwerden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätigzuwerden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss nach § 64 LBauO Rheinland-Pfalz bauvorlageberechtigt sein.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabeentsprechende Architekten benennen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: 55276 Oppenheim, Sant' Ambrogio-Ring 33
Zusätzliche Informationen: Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, dieVergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagenanonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen derVergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleinigerVerantwortung des nichtregistrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen derVergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, dieVergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagenanonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen derVergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleinigerVerantwortung des nichtregistrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen derVergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz an.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich undnoch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieterwerden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig ihre Fragen über dieVergabeplattform oder per E-Mail (vergabestelle@vg-rhein-selz.de.de ) an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zuübermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestelltwerden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich überdie Vergabeplattform.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich undnoch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieterwerden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig ihre Fragen über dieVergabeplattform oder per E-Mail (vergabestelle@vg-rhein-selz.de.de ) an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zuübermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestelltwerden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich überdie Vergabeplattform.
Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist einzureichen.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei dervergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebendeStelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen beiderunter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei dervergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebendeStelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen beiderunter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und WeinbauRheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieterbei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieterbei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 193-603660 (2023-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Stadt Nierstein wurde ein Bedarf von 40 weiteren Kita-Plätzen anerkannt. Da in keiner derzeitigen städtischen Kindertagesstätte Erweiterungsmöglichkeiten bestehen, ist ein Neubau erforderlich.
Das Konzept der neuen Kindertagesstätte soll so ausgelegt sein, dass sowohl hinsichtlich Gebäude und Tragwerk als auch hinsichtlich der Technischen Ausrüstung eine Erweiterung des Neubaus um mindestens 2 Gruppen grundsätzlich möglich wäre.
Gesetzliche Vorgaben für Nachhaltigkeit und Energieeinsparung bei Bau und Betrieb sind zu beachten. Wirtschaftliche Lösungen sind zu planen und Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen. Ziel ist es, Einsparungen zu erzielen und die im Raum stehenden Kosten zu unterschreiten.
Als Grundstücke für das Bauvorhaben sind vorgesehen: Flurstück 478 (ca. 4.689 m²) und ggf. 20/3 (ca. 675 m²) in der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße in 55283 Nierstein.
Das Grundstück befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Roßberg-West II, 4. BA mit
Für die Stadt Nierstein wurde ein Bedarf von 40 weiteren Kita-Plätzen anerkannt. Da in keiner derzeitigen städtischen Kindertagesstätte Erweiterungsmöglichkeiten bestehen, ist ein Neubau erforderlich.
Das Konzept der neuen Kindertagesstätte soll so ausgelegt sein, dass sowohl hinsichtlich Gebäude und Tragwerk als auch hinsichtlich der Technischen Ausrüstung eine Erweiterung des Neubaus um mindestens 2 Gruppen grundsätzlich möglich wäre.
Gesetzliche Vorgaben für Nachhaltigkeit und Energieeinsparung bei Bau und Betrieb sind zu beachten. Wirtschaftliche Lösungen sind zu planen und Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen. Ziel ist es, Einsparungen zu erzielen und die im Raum stehenden Kosten zu unterschreiten.
Als Grundstücke für das Bauvorhaben sind vorgesehen: Flurstück 478 (ca. 4.689 m²) und ggf. 20/3 (ca. 675 m²) in der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße in 55283 Nierstein.
Das Grundstück befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Roßberg-West II, 4. BA mit
Gesamtwert des Auftrags: 205809.27 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagenanonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nicht registrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz an.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieterwerden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig ihre Fragen über die Vergabeplattform oder per E-Mail (vergabestelle@vg-rhein-selz.de.de ) an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt werden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist einzureichen.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagenanonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nicht registrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz an.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieterwerden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig ihre Fragen über die Vergabeplattform oder per E-Mail (vergabestelle@vg-rhein-selz.de.de ) an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt werden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist einzureichen.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Grundstück befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Roßberg-West II, 4. BA mit
GGegenstand dieses Loses 3 sind die Planungsleistungen der Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätsmanagement im Rahmen der Leistungserbringung und geplante Methoden zur Einhaltung der Baukosten und zur zeitlichen Optimierung des Bauablaufs
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Örtliche Präsenz und Organisation der Leistungserbringung in der Phase der Objektüberwachung / örtlichen Bauüberwachung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-27 📅
Name: Planungsbüro Schreider
Postort: Bodenheim
Land: Deutschland 🇩🇪 Mainz-Bingen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 101509.45 EUR 💰
Name: AH Ingenieurgesellschaft mbH
Postort: Klein-Winternheim
Gesamtwert des Auftrags: 67202.08 EUR 💰
Name: Planungsbüro Sascha Haselsteiner
Postort: Dexheim
Gesamtwert des Auftrags: 37097.74 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
6
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stabstelle Zentrale Vergabe, Verbandsgemeinde Rhein-SelzE
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagenanonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nicht registrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagenanonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nicht registrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieterwerden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig ihre Fragen über die Vergabeplattform oder per E-Mail (vergabestelle@vg-rhein-selz.de.de ) an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt werden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieterwerden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig ihre Fragen über die Vergabeplattform oder per E-Mail (vergabestelle@vg-rhein-selz.de.de ) an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt werden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-PfalzPostanschrift
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieterbei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieterbei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Quelle: OJS 2023/S 244-768389 (2023-12-14)