Für die Stadt Nierstein wurde ein Bedarf von 40 weiteren Kita-Plätzen anerkannt. Da in keiner derzeitigen städtischen Kindertagesstätte Erweiterungsmöglichkeiten bestehen, ist ein Neubau erforderlich. Das Konzept der neuen Kindertagesstätte soll so ausgelegt sein, dass sowohl hinsichtlich Gebäude und Tragwerk als auch hinsichtlich der Technischen Ausrüstung eine Erweiterung des Neubaus um mindestens 2 Gruppen grundsätzlich möglich wäre. Gesetzliche Vorgaben für Nachhaltigkeit und Energieeinsparung bei Bau und Betrieb sind zu beachten. Wirtschaftliche Lösungen sind zu planen und Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen. Ziel ist es, Einsparungen zu erzielen und die im Raum stehenden Kosten zu unterschreiten. Als Grundstücke für das Bauvorhaben sind vorgesehen: Flurstück 478 (ca. 4.689 m²) und ggf. 20/3 (ca. 675 m²) in der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße in 55283 Nierstein. Das Grundstück befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Roßberg-West II, 4. BA mit 1. Änderung und Ergänzung“. Die bauplanungsrechtliche Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB lautet „Öffentliche Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Grünanlage/Spielbereich“. Der Bebauungsplan muss in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB entsprechend den Vorgaben der Objektplanung geändert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Für die Stadt Nierstein wurde ein Bedarf von 40 weiteren Kita-Plätzen anerkannt. Da in keiner derzeitigen städtischen Kindertagesstätte Erweiterungsmöglichkeiten bestehen, ist ein Neubau erforderlich.
Das Konzept der neuen Kindertagesstätte soll so ausgelegt sein, dass sowohl hinsichtlich Gebäude und Tragwerk als auch hinsichtlich der Technischen Ausrüstung eine Erweiterung des Neubaus um mindestens 2 Gruppen grundsätzlich möglich wäre.
Gesetzliche Vorgaben für Nachhaltigkeit und Energieeinsparung bei Bau und Betrieb sind zu beachten. Wirtschaftliche Lösungen sind zu planen und Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen. Ziel ist es, Einsparungen zu erzielen und die im Raum stehenden Kosten zu unterschreiten.
Als Grundstücke für das Bauvorhaben sind vorgesehen: Flurstück 478 (ca. 4.689 m²) und ggf. 20/3 (ca. 675 m²) in der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße in 55283 Nierstein.
Das Grundstück befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Roßberg-West II, 4. BA mit 1. Änderung und Ergänzung“. Die bauplanungsrechtliche Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB lautet „Öffentliche Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Grünanlage/Spielbereich“. Der Bebauungsplan muss in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB entsprechend den Vorgaben der Objektplanung geändert werden.
Für die Stadt Nierstein wurde ein Bedarf von 40 weiteren Kita-Plätzen anerkannt. Da in keiner derzeitigen städtischen Kindertagesstätte Erweiterungsmöglichkeiten bestehen, ist ein Neubau erforderlich.
Das Konzept der neuen Kindertagesstätte soll so ausgelegt sein, dass sowohl hinsichtlich Gebäude und Tragwerk als auch hinsichtlich der Technischen Ausrüstung eine Erweiterung des Neubaus um mindestens 2 Gruppen grundsätzlich möglich wäre.
Gesetzliche Vorgaben für Nachhaltigkeit und Energieeinsparung bei Bau und Betrieb sind zu beachten. Wirtschaftliche Lösungen sind zu planen und Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen. Ziel ist es, Einsparungen zu erzielen und die im Raum stehenden Kosten zu unterschreiten.
Als Grundstücke für das Bauvorhaben sind vorgesehen: Flurstück 478 (ca. 4.689 m²) und ggf. 20/3 (ca. 675 m²) in der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße in 55283 Nierstein.
Das Grundstück befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Roßberg-West II, 4. BA mit 1. Änderung und Ergänzung“. Die bauplanungsrechtliche Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB lautet „Öffentliche Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Grünanlage/Spielbereich“. Der Bebauungsplan muss in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB entsprechend den Vorgaben der Objektplanung geändert werden.
Innerhalb der unter II.2.7) genannten Zeitspanne von 6 Monaten soll die Leistungsstufe 1 abgeschlossen sein. Für die Bearbeitung der weiteren Leistungsphasen sind entsprechende Bearbeitungszeiten zu vereinbaren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Stadt Nierstein wurde ein Bedarf von 40 weiteren Kita-Plätzen anerkannt. Da in keiner derzeitigen städtischen Kindertagesstätte Erweiterungsmöglichkeiten bestehen, ist ein Neubau erforderlich.
Das Konzept der neuen Kindertagesstätte soll so ausgelegt sein, dass sowohl hinsichtlich Gebäude und Tragwerk als auch hinsichtlich der Technischen Ausrüstung eine Erweiterung des Neubaus um mindestens 2 Gruppen grundsätzlich möglich wäre.
Gesetzliche Vorgaben für Nachhaltigkeit und Energieeinsparung bei Bau und Betrieb sind zu beachten. Wirtschaftliche Lösungen sind zu planen und Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen. Ziel ist es, Einsparungen zu erzielen und die im Raum stehenden Kosten zu unterschreiten.
Gesetzliche Vorgaben für Nachhaltigkeit und Energieeinsparung bei Bau und Betrieb sind zu beachten. Wirtschaftliche Lösungen sind zu planen und Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen. Ziel ist es, Einsparungen zu erzielen und die im Raum stehenden Kosten zu unterschreiten.
Als Grundstücke für das Bauvorhaben sind vorgesehen: Flurstück 478 (ca. 4.689 m²) und ggf. 20/3 (ca. 675 m²) in der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße in 55283 Nierstein.
Das Grundstück befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Roßberg-West II, 4. BA mit 1. Änderung und Ergänzung“. Die bauplanungsrechtliche Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB lautet „Öffentliche Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Grünanlage/Spielbereich“. Der Bebauungsplan muss in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB entsprechend den Vorgaben der Objektplanung geändert werden.
Das Grundstück befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Roßberg-West II, 4. BA mit 1. Änderung und Ergänzung“. Die bauplanungsrechtliche Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB lautet „Öffentliche Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Grünanlage/Spielbereich“. Der Bebauungsplan muss in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB entsprechend den Vorgaben der Objektplanung geändert werden.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI Leistungsphasen 1-9) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen. Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI Leistungsphasen 1-9) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen. Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 beabsichtigt die vergebende Stelle für die Vorzugsvariante die Vergabe der Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 34 HOAI 2021 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besondere Leistungen.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI 2021 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besondere Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen / Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Dauer: 6 Monate
Beschreibung der Optionen:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI Leistungsphasen 1-9) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 beabsichtigt die vergebende Stelle für die Vorzugsvariante die Vergabe der Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 34 HOAI 2021 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besondere Leistungen.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI 2021 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besondere Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen / Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Zusätzliche Informationen:
Innerhalb der unter II.2.7) genannten Zeitspanne von 6 Monaten soll die Leistungsstufe 1 abgeschlossen sein. Für die Bearbeitung der weiteren Leistungsphasen sind entsprechende Bearbeitungszeiten zu vereinbaren.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 55283 Stadt Nierstein
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oderdurch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs.1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB begründet sind;
1) Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oderdurch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs.1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB begründet sind;
2) Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs.1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB begründet sind;
2) Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs.1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB begründet sind;
3) Erklärung des Bewerbers, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen(gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist;
3) Erklärung des Bewerbers, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen(gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist;
4) Erklärung des Bewerbers, dass bei der Ausführung der vertraglichen Leistung im Auftragsfall nicht die von der Scientology-Organisation verbreitete „Technologie von L. Ron Hubbard“ angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet wird;
5) Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 4 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch vom Dritten abzugeben.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 4 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch vom Dritten abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Planungsleistung vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1VgV);
2) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmerbedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV);
3) Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
Mindeststandards:
Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2 000 000 EUR, für Sachschäden mindestens 2 000 000 EUR und für Vermögensschäden mindestens 1 000 000 EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2 000 000 EUR, für Sachschäden mindestens 2 000 000 EUR und für Vermögensschäden mindestens 1 000 000 EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exzedentenversicherung nachzuweisen. Die geforderten Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für den Nachweis genügt die Zusicherung des Bewerbers zum Abschluss dieser Versicherung im Auftragsfall in Verbindung mit einer schriftlichen Zusicherung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit des Abschlusses einer entsprechenden Versicherung in der geforderten Höhe.
Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exzedentenversicherung nachzuweisen. Die geforderten Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für den Nachweis genügt die Zusicherung des Bewerbers zum Abschluss dieser Versicherung im Auftragsfall in Verbindung mit einer schriftlichen Zusicherung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit des Abschlusses einer entsprechenden Versicherung in der geforderten Höhe.
Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung aufgeführt werden. Diese ist auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegennachzuweisen (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV);
1) Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung aufgeführt werden. Diese ist auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegennachzuweisen (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV);
2) Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV);
3) Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären.
Mindeststandards:
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Gebäudeplaners und des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Bauingenieurwesens bzw. der Architektur verfügen und einem Vertreter von mind. vergleichbarer Qualifikation verfügen.
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Gebäudeplaners und des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Bauingenieurwesens bzw. der Architektur verfügen und einem Vertreter von mind. vergleichbarer Qualifikation verfügen.
II) Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit dem Neubau, der Sanierung oder der Erweiterung von Gebäuden mit vergleichbarer Nutzung durch geeignete Referenzen nachzuweisen.
Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Es sind mindestens 3 Referenzobjekte anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
Alle Referenzen müssen den Neubau, die Sanierung oder die Erweiterung von Gebäuden mit vergleichbarer Nutzung zum Inhalt haben.
Mind. eine Referenz muss die Vergabe der Bauleistungen nach VOB/A zum Inhalt haben.
Mind. eine Referenz muss den Neubau, die Sanierung oder die Erweiterung einer Kindertagesstätte betreffen.
Bei allen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen (hier jeweils mindestens Leistungsphasen 2-6und 8) erbracht worden sein, wobei der Abschluss der Leistungsphase 8 (alternativ die Inbetriebnahme) nachdem 1.1.2018 erfolgt sein muss.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt werden. Die Referenzangaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zuwerden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zuwerden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss nach § 64 LBauO Rheinland-Pfalz bauvorlageberechtigt sein.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabeentsprechende Architekten benennen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen im Bereich der Sanierung und Erweiterung von Schulen anhand der angegebenen Referenzen, die die Mindestanforderungen an die Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen (50 %). Durch die Einreichung von zusätzlichen Referenzen (über die Mindestanzahl hinaus, die ebenfalls den Mindestanforderungen entsprechen müssen) kann eine bessere Bewertung erzielt werden;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen im Bereich der Sanierung und Erweiterung von Schulen anhand der angegebenen Referenzen, die die Mindestanforderungen an die Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen (50 %). Durch die Einreichung von zusätzlichen Referenzen (über die Mindestanzahl hinaus, die ebenfalls den Mindestanforderungen entsprechen müssen) kann eine bessere Bewertung erzielt werden;
2) Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (20 %);
3) Gesammelte Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen anhand dereingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen (20 %);
4) Einhaltung der geplanten Bauzeit und der geplanten Baukosten, wie sie sich aus den Referenzen ergeben(10 %).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-05-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
1) Die Teilnahmeantrags- und Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattformerhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Teilnahmeantrags- oder Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters.
1) Die Teilnahmeantrags- und Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattformerhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Teilnahmeantrags- oder Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters.
2) Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen steht ein Teilnahmeantrag als Formularvordruck zur Verfügung, den die Bewerber verwenden sollen. Die Verwendung des Formularvordrucks wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung;
2) Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen steht ein Teilnahmeantrag als Formularvordruck zur Verfügung, den die Bewerber verwenden sollen. Die Verwendung des Formularvordrucks wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung;
3) Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden;
3) Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden;
4) Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Büros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten;
4) Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Büros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten;
5) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform;
6) Die Teilnahmeanträge und die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattformeinzureichen;
7) Die Abgabe von schriftlichen Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieterbei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieterbei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 062-184508 (2023-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 160 106 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge