Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Namentliche Benennung:
a) Projektleiter,
b) Gebäudeplaner in den Leistungsphasen 1 - 3 (Entwurfsverfassers),
c) Gebäudeplaner 4 - 7
d) Bauüberwachers Leistungsphase 8,
e) Fachplaner für Tragwerk,
f) Fachplaner für die Technische Ausrüstung HLS,
g Fachplaner für die Technische Ausrüstung ELT,
h) Freianlagenplaner
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation durch Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (zwingend für Entwurfsverfasser) oder dem Leistungsbild entsprechenden Hochschulabschluss beinhalten. Der Entwurfsverfasser muss bauvorlageberechtigt sein.
2. Referenzen:
Darstellung von 3 Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen als Generalplaner für die Planung und Bauüberwachung (LPH 3-8 HOAI) Die Referenzen sind als Eigenerklärung darzustellen. Auf Anforderung der Vergabestelle sind qualifizierte Referenzen (z.B. VHB FB 444 Referenzbescheinigung) vorzulegen.
Als Refernzen werden anerkannt:
- mind. eine Referenz für den Bau einer technischen Hallenkonstruktion in vergleicbarer Größe
- mind. eine Referenz für Bauen und Abriss unter laufenden Betriebsbedingungen
3. Mitarbeiter:
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2020, 2021, 2022) aufgeteilt nach Berufsgruppen sowie dem Anteil freier Mitarbeiter über die letzten 3 Jahre.
4. Technische Ausstattung:
Erklärung zur Ausstattung mit CAD- und AVA-Software mit den üblicherweise verwendeten Datenaustauschschnittstellen wie dxf, dwg sowie GAEB für die Leistungserbringung.
Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3 und 4 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter-/Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen und Nachweise, wie unter Ziffer 2-4 gefordert, einzureichen. Es ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Die angegebenen Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur im Fall einer Eignungsleihe gewertet. Für diesen Fall hat der Bewerber darauf hinzuweisen, indem er das dafür vorgesehene Formblatt ordnungsgemäß ausfüllt.