Beschreibung: Aufgrund von Umstrukturierungen im Bereich Logistik und Betrieb am Flughafen Köln/Bonn ist ein neuer Standort für die Grenzkontrollstelle (nachfolgend GKS) auf dem westlichen Flughafen-Betriebsgelände erforderlich. Die Veterinärstation ist eine Grenzkontrollstelle (GKS), in der durch das Sachgebiet Grenzkontrollstelle des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes, Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste der Stadt Köln. Tiere und Produkte tierischen Ursprungs, aber auch Lebensmittel pflanzlicher Herkunft vor der Einfuhr in die EU untersucht werden, um die Einschleppung von Tierseuchen oder Gefahren für den Verbraucher zu verhindern. Bei dem Neubau handelt es sich also um ein Warenuntersuchungs- und Verwaltungsgebäude. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Holzbau- und Dachabdichtungarbeiten.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau einer Grenzkontrollstelle am Flughafen Köln/Bonn - Holzbau und Dachabdichtung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung: Aufgrund von Umstrukturierungen im Bereich Logistik und Betrieb am Flughafen Köln/Bonn ist ein neuer Standort für die Grenzkontrollstelle (nachfolgend GKS) auf dem westlichen Flughafen-Betriebsgelände erforderlich. Die Veterinärstation ist eine
Grenzkontrollstelle (GKS), in der durch das Sachgebiet Grenzkontrollstelle des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes, Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste der Stadt Köln. Tiere und Produkte tierischen Ursprungs, aber auch Lebensmittel pflanzlicher Herkunft vor der Einfuhr in die EU untersucht werden, um die Einschleppung von Tierseuchen oder Gefahren für den Verbraucher zu verhindern. Bei dem Neubau handelt es sich also um ein Warenuntersuchungs- und Verwaltungsgebäude. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Holzbau- und Dachabdichtungarbeiten.
Beschreibung: Aufgrund von Umstrukturierungen im Bereich Logistik und Betrieb am Flughafen Köln/Bonn ist ein neuer Standort für die Grenzkontrollstelle (nachfolgend GKS) auf dem westlichen Flughafen-Betriebsgelände erforderlich. Die Veterinärstation ist eine
Grenzkontrollstelle (GKS), in der durch das Sachgebiet Grenzkontrollstelle des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes, Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste der Stadt Köln. Tiere und Produkte tierischen Ursprungs, aber auch Lebensmittel pflanzlicher Herkunft vor der Einfuhr in die EU untersucht werden, um die Einschleppung von Tierseuchen oder Gefahren für den Verbraucher zu verhindern. Bei dem Neubau handelt es sich also um ein Warenuntersuchungs- und Verwaltungsgebäude. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Holzbau- und Dachabdichtungarbeiten.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Holzarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E52825328
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Der geplante Neubau ist nicht unterkellert und besteht aus zwei Vollgeschossen, wobei das Erdgeschoss in Massiv- und das Obergeschoss in Holzbauweise errichtet wird. Die Tragkonstruktion entspricht der Skelettbauweise (Stahlbeton im EG, Holz im OG) mit aussteifenden Stahlbetonwänden. Nichttragende Innenwände werden im EG massiv (Mauerwerk) und im OG in Leichtbauweise (Trockenbau) hergestellt. Die Bodenplatte und die Geschossdecke über dem EG werden aus Stahlbeton, die Decke über dem OG (Flachdach) aus Massivholz hergestellt. Bruttogeschossfläche (BGF): ca. 2.800 m2 Bruttorauminhalt (BRI):
ca. 13.290 m3 Nutzfläche (NF): ca. 2.230 m2 Lichte Raumhöhe EG: mind. ca. 2,50 m Lichte Raumhöhe OG: mind. ca. 2,50 m
Der geplante Neubau ist nicht unterkellert und besteht aus zwei Vollgeschossen, wobei das Erdgeschoss in Massiv- und das Obergeschoss in Holzbauweise errichtet wird. Die Tragkonstruktion entspricht der Skelettbauweise (Stahlbeton im EG, Holz im OG) mit aussteifenden Stahlbetonwänden. Nichttragende Innenwände werden im EG massiv (Mauerwerk) und im OG in Leichtbauweise (Trockenbau) hergestellt. Die Bodenplatte und die Geschossdecke über dem EG werden aus Stahlbeton, die Decke über dem OG (Flachdach) aus Massivholz hergestellt. Bruttogeschossfläche (BGF): ca. 2.800 m2 Bruttorauminhalt (BRI):
ca. 13.290 m3 Nutzfläche (NF): ca. 2.230 m2 Lichte Raumhöhe EG: mind. ca. 2,50 m Lichte Raumhöhe OG: mind. ca. 2,50 m
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Die Baumaßnahme findet außerhalb des Luftsicherheitsbereiches, jedoch auf dem Betriebsgelände und im laufenden Flughafenbetrieb statt.
§8-Linie (Luftsicherheits-Linie) Für die Baumaßnahme wird durch den AG die §8-Linie verlegt, so dass sich die Baustelle auf der Landseite
befindet und ohne Sicherheitskontrollen und Flughafenausweise erreichbar ist. Die temporäre §8-Grenze wird in Form eines Sicherheitszauns realisiert und begrenzt ost- und südseitig das Baugrundstück. Es ist grundsätzlich und zwingend darauf zu achten, dass ein 3m breiter Streifen vor dem Zaun von Materialien / Maschinen o.ä. freigehalten wird. Das betrifft auch das Abstellen von Fahrzeugen. Hierzu wird zusätzlich ein Bauzaun aufgestellt, der diese Zone absichert. Der Zaun darf nicht versetzt werden.
Auch ein Überschwenken der §8-Grenze beispielsweise mit Hebewerkzeugen ist grundsätzlich nicht gestattet.In Ausnahmefällen können Bauteile / Bauhilfsanlagen (z.B. zur Kranmontage) über die Sicherheitsgrenze hinweg montiert werden. Diese Arbeiten müssen durch Sicherheitspersonal überwacht werden und sind deshalb durch den AN frühzeitig (mindestens 15 Werktage vor Beginn) bei der Bauleitung und dem AG anzumelden. Die Kosten für das Sicherheitspersonal werden vom AG übernommen.
Höhenbegrenzung:
Das Baugrundstück befindet sich am Anflugbereich der Landebahn 13R-31L.
Von Februar 2026 bis Ende November 2026 wird die Landebahn 13R-31L für den Flugverkehr gesperrt. Eine Höhenbegrenzung für den Baukran besteht aufgrund der Sperrung in diesem Zeitraum nicht. Die Errichtung von Baukränen oder anderen Bauhilfsanlagen während der Bauzeit bedarf dennoch der Genehmigung nach § 15 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) sowie der Entscheidung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung gem. § 18a LuftVG. Der Antrag zur Aufstellung temporärer Hindernisse ist rechtzeitig (mind. 20 Werktage vor Errichtung) bei der Bauleitung und dem AG einzureichen. Mit den Arbeiten darf erst nach Freigabe durch den AG begonnen werden. Die Fertigstellung ist dem AG anzuzeigen.
Die Baumaßnahme findet außerhalb des Luftsicherheitsbereiches, jedoch auf dem Betriebsgelände und im laufenden Flughafenbetrieb statt.
§8-Linie (Luftsicherheits-Linie) Für die Baumaßnahme wird durch den AG die §8-Linie verlegt, so dass sich die Baustelle auf der Landseite
befindet und ohne Sicherheitskontrollen und Flughafenausweise erreichbar ist. Die temporäre §8-Grenze wird in Form eines Sicherheitszauns realisiert und begrenzt ost- und südseitig das Baugrundstück. Es ist grundsätzlich und zwingend darauf zu achten, dass ein 3m breiter Streifen vor dem Zaun von Materialien / Maschinen o.ä. freigehalten wird. Das betrifft auch das Abstellen von Fahrzeugen. Hierzu wird zusätzlich ein Bauzaun aufgestellt, der diese Zone absichert. Der Zaun darf nicht versetzt werden.
Auch ein Überschwenken der §8-Grenze beispielsweise mit Hebewerkzeugen ist grundsätzlich nicht gestattet.In Ausnahmefällen können Bauteile / Bauhilfsanlagen (z.B. zur Kranmontage) über die Sicherheitsgrenze hinweg montiert werden. Diese Arbeiten müssen durch Sicherheitspersonal überwacht werden und sind deshalb durch den AN frühzeitig (mindestens 15 Werktage vor Beginn) bei der Bauleitung und dem AG anzumelden. Die Kosten für das Sicherheitspersonal werden vom AG übernommen.
Höhenbegrenzung:
Das Baugrundstück befindet sich am Anflugbereich der Landebahn 13R-31L.
Von Februar 2026 bis Ende November 2026 wird die Landebahn 13R-31L für den Flugverkehr gesperrt. Eine Höhenbegrenzung für den Baukran besteht aufgrund der Sperrung in diesem Zeitraum nicht. Die Errichtung von Baukränen oder anderen Bauhilfsanlagen während der Bauzeit bedarf dennoch der Genehmigung nach § 15 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) sowie der Entscheidung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung gem. § 18a LuftVG. Der Antrag zur Aufstellung temporärer Hindernisse ist rechtzeitig (mind. 20 Werktage vor Errichtung) bei der Bauleitung und dem AG einzureichen. Mit den Arbeiten darf erst nach Freigabe durch den AG begonnen werden. Die Fertigstellung ist dem AG anzuzeigen.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-05 📅
Datum des Endes: 2027-05-18 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Das Baugrundstück der GKS befindet sich zukünftig luftseitig, peripher im Flughafengelände, südlich des Luftfrachtzentrums CBCC und wird von der Krieger-Straße erschlossen. Für die Baumaßnahme wird durch den AG die §8-Linie verlegt, so dass sich die Baustelle auf der Landseite befindet und ohne Sicherheitskontrollen und Flughafenausweise erreichbar ist.
Das Baugrundstück der GKS befindet sich zukünftig luftseitig, peripher im Flughafengelände, südlich des Luftfrachtzentrums CBCC und wird von der Krieger-Straße erschlossen. Für die Baumaßnahme wird durch den AG die §8-Linie verlegt, so dass sich die Baustelle auf der Landseite befindet und ohne Sicherheitskontrollen und Flughafenausweise erreichbar ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-08 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-08 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 181 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-09-08 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Für den Fall, dass Unterlagen nicht oder nicht vollständig ausgefüllt und/oder signiert mit dem Angebot abgegeben werden, gilt: Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote nicht von den Bewerbern vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist ausgeschlossen werden. Dies gilt nicht für:
- a) die ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Angebotserklärung des Bieters;
- b) das ausgefüllte und bepreiste Leistungsverzeichnis;
- c) Eigenerklärung zur Eignung;
diese sind zwingend mit dem Angebot einzureichen!
Für den Fall, dass Unterlagen nicht oder nicht vollständig ausgefüllt und/oder signiert mit dem Angebot abgegeben werden, gilt: Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote nicht von den Bewerbern vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist ausgeschlossen werden. Dies gilt nicht für:
- a) die ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Angebotserklärung des Bieters;
- b) das ausgefüllte und bepreiste Leistungsverzeichnis;
- c) Eigenerklärung zur Eignung;
diese sind zwingend mit dem Angebot einzureichen!
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
"Eintragung in das Handelsregister" wurde hier exemplarisch ausgewählt.
Erklärungen des Bewerbers zur Eignung zur Berufsausübung sind:
- a) Vorlage Handelsregister (max. 12 Monate alt, maßgebend ist der Einsendeschlusstermin);
- b) Vorlage Gewerbezentralregister oder Vorlage Wettbewerbsregister (max. 12 Monate alt, maßgebend ist der Einsendeschlusstermin);
- c) Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung mit 5,0 Mio. Deckungssummen für Sach-, Personen und Vermögensschäden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
"Eintragung in das Handelsregister" wurde hier exemplarisch ausgewählt.
Erklärungen des Bewerbers zur Eignung zur Berufsausübung sind:
- a) Vorlage Handelsregister (max. 12 Monate alt, maßgebend ist der Einsendeschlusstermin);
- b) Vorlage Gewerbezentralregister oder Vorlage Wettbewerbsregister (max. 12 Monate alt, maßgebend ist der Einsendeschlusstermin);
- c) Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung mit 5,0 Mio. Deckungssummen für Sach-, Personen und Vermögensschäden.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Spezifischer Jahresumsatz" wurde hier exemplarisch ausgewählt.
Erklärungen des Bewerbers zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind:
- a) Erklärung zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: Der Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Spezifischer Jahresumsatz" wurde hier exemplarisch ausgewählt.
Erklärungen des Bewerbers zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind:
- a) Erklärung zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: Der Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
"Referenzen zu bestimmten Arbeiten" wurde hier exemplarisch ausgewählt.
Erklärungen des Bewerbers zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind:
- a) Erklärung zu den Arbeitskräften der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich im bewerbungsspezifischen Bereich beschäftigten Mitarbeiter;
- b) Angaben zu den Referenzprojekten in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren: Angabe von min. 3 Referenzen aus dem bewerbungsspezifischen Bereich.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
"Referenzen zu bestimmten Arbeiten" wurde hier exemplarisch ausgewählt.
Erklärungen des Bewerbers zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind:
- a) Erklärung zu den Arbeitskräften der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich im bewerbungsspezifischen Bereich beschäftigten Mitarbeiter;
- b) Angaben zu den Referenzprojekten in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren: Angabe von min. 3 Referenzen aus dem bewerbungsspezifischen Bereich.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist ein bevollmächtigter Vertreter aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Eine Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der vor genannten Erklärungen mit dem Angebot führt für die Bietergemeinschaft automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist ein bevollmächtigter Vertreter aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Eine Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der vor genannten Erklärungen mit dem Angebot führt für die Bietergemeinschaft automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
"Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen" wurde hier exemplarisch ausgewählt.
- Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken.
Straftaten sind in § 123 Abs. 1, Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. 1. Vorlage Eigenerklärungen zur Eignung;
- Vorlage Eigenerklärung zur Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und
Konzessionen vom 8. April 2022.
"Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen" wurde hier exemplarisch ausgewählt.
- Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken.
Straftaten sind in § 123 Abs. 1, Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. 1. Vorlage Eigenerklärungen zur Eignung;
- Vorlage Eigenerklärung zur Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und
Konzessionen vom 8. April 2022.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Flughafen Köln/Bonn GmbH
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00009935
Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str 12
Postleitzahl: 51147
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: oliver.klein@koeln-bonn-airport.de📧
Telefon: 02203404502📞
URL: http://www.koeln-bonn-airport.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Flughafenanlagen
Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E52825328🌏
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH führt ein Offenes Verfahren nach SektVO durch. Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Die Abgabe einer Geheimhaltungsvereinbarung ist erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass zur vorliegenden Ausschreibung die Vergabeunterlagen der Flughafen Köln /Bonn GmbH als Betreiber kritischer Infrastruktur, in Anlehnung an § 41 Abs. 1 SektVO nicht uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren. Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen ist dazu über https://www.subreport.de/E52825328 zu beantragen, im Anschluss daran wird die Geheimhaltungsvereinbarung mit der Bitte um Unterschrift und Rückgabe versandt. Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist. Die Angebote, sind ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 0221/985 78-0, Fax: 02 21/9 8578-66, E-Mail: info@subreport.de. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH führt ein Offenes Verfahren nach SektVO durch. Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Die Abgabe einer Geheimhaltungsvereinbarung ist erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass zur vorliegenden Ausschreibung die Vergabeunterlagen der Flughafen Köln /Bonn GmbH als Betreiber kritischer Infrastruktur, in Anlehnung an § 41 Abs. 1 SektVO nicht uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren. Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen ist dazu über https://www.subreport.de/E52825328 zu beantragen, im Anschluss daran wird die Geheimhaltungsvereinbarung mit der Bitte um Unterschrift und Rückgabe versandt. Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist. Die Angebote, sind ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 0221/985 78-0, Fax: 02 21/9 8578-66, E-Mail: info@subreport.de. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 151-547535 (2026-08-05)