Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Moosinning plant am ehemaligen Schulstandort in Moosinning – Eichenried (Schulstraße 1, 85452 Eichenried) ein zweigliedriges Projekt umzusetzen.
Im ersten Schritt erfolgt die Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätten-Nutzung zu einem 6-gruppigen Kinderhaus. Der Klassentrakt der Schule und die bestehende Turnhalle sollen dafür saniert sowie ein zusätzlicher Erweiterungsbau errichtet werden. Als Fertigstellungstermin ist hierfür September 2025 geplant.
Es ist zu beachten, dass im ehemaligen Klassentrakt schon eine Kindertagesstätte untergebracht ist, die im Bauablauf bestehen bleibt, so dass zwei Bauzeiträume erforderlich sind.
Im ersten Bauabschnitt erfolgt die Sanierung der Turnhalle und der Neubau des Erweiterungsbaus. Daraufhin erfolgt der Umzug der bestehenden drei Gruppen.
Im zweiten Bauabschnitt wird die Sanierung des Klassentrakts durchgeführt. Hierauf wird die Nutzung mit sechs Gruppen aufgenommen.
Das neue Kinderhaus soll insgesamt Platz für bis zu 111 Kinder bieten.
Optional sollen einem zweiten Schritt kommunale Wohnungen mit halboffenem Parkdeck errichtet werden. Das Wohngebäude ist in der Konzeptstudie mit ca. 1.350qm BGF vorgesehen. Als Fertigstellungstermin ist hierfür 2027 vorgesehen.
Das Baufeld befindet sich in Moosinning - Eichenried. Es befindet sich dort aktuell das bestehende Schulhaus mit dem Klassentrakt (4 Klassenzimmer), einer Turnhalle und dem ehemaligen Lehrerwohnhaus. Das Lehrerwohnhaus ist nicht mehr standsicher und soll nach Abschluss der Baumaßnahme „Haus für Kinder“ abgerissen werden.
Auf dem Baufeld befindet sich schützenswerter Baumbestand.
Die vorläufigen anrechenbaren Kosten wurden wie folgt ermittelt:
Haus für Kinder:
Nach einer vorläufigen Kosteneinschätzung belaufen sich die netto-Gesamtkosten für das Projekt „Haus für Kinder“ auf der Grundlage des zu erwartenden umbauten Raumes (BRI) für die Kostengruppen 440, 450, 460, und 470 auf ca. EUR 670.000,00 netto. Die anrechenbaren Kosten für die Kostengruppe 480 (die jedoch nur anteilig angerechnet werden können) werden auf ca. EUR 63.000,00 netto geschätzt.
Zu Wertungszwecken geht der Auftraggeber von fiktiven Anrechenbaren Kosten von EUR 700.000,00 netto aus.
Wohnungsbau:
Nach einer vorläufigen Kosteneinschätzung belaufen sich die netto-Gesamtkosten für das Projekt „Wohnungsbau“ auf der Grundlage des zu erwartenden umbauten Raumes (BRI) für die Kostengruppen 440, 450, 460, und 470 auf ca. EUR 500.000,00 netto. Die anrechenbaren Kosten für die Kostengruppe 480 (die jedoch nur anteilig angerechnet werden können) werden auf ca. EUR 58.000,00 netto geschätzt.
Zu Wertungszwecken geht der Auftraggeber von fiktiven Anrechenbaren Kosten von EUR 530.000,00 netto aus.
Für den Neubau des Kinderhauses Eichenried und optional den Wohnungsbau werden in diesem Verfahren die Fachplanungsleistungen für Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppe 4 bis einschl. 7 und 8 (anteilig) (ELT) gem. § 53 Abs. 2 HOAI, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI, vergeben.
Grundsätzlich gehört die Erbringung der Leistungen aus der Anlagengruppe 8 zum Hauptleistungsumfang des Elektro-Fachplaners, also dieses Vertrages. Im Rahmen der Anlagengruppe 8 hat der AN für die Fachplanungsleistungen HLS allerdings sämtliche Leistungen bzw. Zuarbeiten zu erbringen, bei welchen im Rahmen der Anlagengruppen 1 bis einschließlich 3 ein Schnittstellenbezug zur Gebäudeautomation besteht, z.B. Lüftungs- und Heizungssteuerung. Diese Leistungen gehören damit ebenfalls zum geschuldeten Leistungsumfang dieses Vertrages. Die Schnittstellen der Leistungen des Auftragnehmers zu den Leistungen des Fachplaners, der mit den Fachplanungsleistungen für die Elektroplanung beauftragt wird, sind durch den AN mit diesem abzustimmen. Das Ergebnis ist dem AG in Form eines Schnittstellenplans vorzulegen.
Die Gesamtmaßnahme soll für die Inbetriebnahme des Kinderhauses im September 2025 fertiggestellt sein, für den Wohnungsbau Ende 2027.