Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch / Los 14 Innentüren_Innenfenster
Stadt Sandersdorf-Brehna
Los 14 Innentüren_Innenfenster
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-07.
Wer? Wie?- • Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör › Bautischlerei-Einbauarbeiten mit Metall, außer Türen und Fenstern › Einbau von Trennwänden
- • Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör › Einbau von Türen und Fenstern
- • Türen › Brandschutztüren
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Sachsen-Anhalt › Anhalt-Bitterfeld
- • Sachsen-Anhalt › Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2026-04-07 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2026-04-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch / Los 14 Innentüren_Innenfenster
Referenznummer:
Kurze Beschreibung: Los 14 Innentüren_Innenfenster
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen und Fenstern 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: August-Bebel-Straße 15
Postleitzahl: 06809
Stadt: Roitzsch (Ortsteil der Stadt Sandersdorf-Brehna)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Anhalt-Bitterfeld 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-02 📅
Datum des Endes: 2027-06-15 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 63 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Zusätzliche Informationen:
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Sandersdorf-Brehna
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Bahnhofstraße 2
Postleitzahl: 06792
Postort: Sandersdorf-Brehna
Region: Anhalt-Bitterfeld 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de 📧
Telefon: +49 3493-801180 📞
Fax: +49 3493-80434 📠
URL: http://www.sandersdorf-brehna.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d66e3d3fb-6b41152239456e72 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 345-5141-115 📠
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 068-238506 (2026-04-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch / Los 14 Innentüren_Innenfenster
Referenznummer:
159_SSB_01-2026-0014
Kurze Beschreibung: Los 14 Innentüren_Innenfenster
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen und Fenstern 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage von Innentüren, Innenfenstern sowie Sanitärtrennwänden. Die technischen Anforderungen beinhalten insbesondere Schallschutz (bis SK3), Brandschutz (T30) sowie Klemmschutzvorrichtungen für den Kindergartenbetrieb.
Wesentliche Mengenanteile:
• Innentüren (ca. 70 Einheiten): Überwiegend einflügelige Türelemente mit HPL-beschichteten Türblättern, teils mit Lichtausschnitt (LA) oder Feuchtraumausführung (FR). Ausführung tlw. mit Aluminium-Klemmschutzzargen sowie Stahl- und Leibungszargen.
• Spezialelemente: T30-Brandschutzelemente (Stahl und Holz/HPL).
• Innenfenster: 13 Stück runde Holzfenster-Festverglasungen (Durchmesser 780 mm) mit VSG-Verglasung.
• Sanitärtrennwände: Insgesamt 14 Trennwandanlagen, unterteilt in Kita-Bereiche (Höhe 135 cm), Personalbereiche und Interimsanlagen (Höhe 200 cm).
• Beschläge: Komplette Ausstattung inklusive Objektbeschlägen, Feuerschutzgarnituren, Obentürschließern (OTS) mit Gleitschiene sowie Fingerschutz-Rollos/-Profilen
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#Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Der Bauherr hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Der anteilige Versicherungsbetrag wird von der anerkannten Brutto-Schlussrechnungssumme einbehalten.
Für die Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Gewährleistung der § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern für alle Leistungen gelten Verjährungsfristen von 5 Jahren.
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Postleitzahl: 06809
Stadt: Roitzsch (Ortsteil der Stadt Sandersdorf-Brehna)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Anhalt-Bitterfeld 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-02 📅
Datum des Endes: 2027-06-15 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0000
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Der Öffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme am Öffnungstermin ist nicht möglich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 63 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Zusätzliche Informationen:
Der Öffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme am Öffnungstermin ist nicht möglich.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 16a EU Abs. 1 VOB/A.
Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden, gem. § 16a EU Abs. 2 S. 1 VOB/A.
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Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt /erbringen) muss/müssen mindestens drei Referenzaufträge aus diesem oder den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren zunächst lediglich eine Eigenerklärung im Fragebogen nachweisen können.
Mit dem Angebot sind entsprechende Angaben zu den Referenzen zu machen.
Mindestanforderung:
Als vergleichbar werden Referenzen erachtet, die folgende Kriterien erfüllen:
- Fachspezifische Anforderungen: Fachgerechte Montage von Brandschutzelementen (mindestens Feuerwiderstandsklasse T30) inklusive der entsprechenden Objektbeschläge.
- Objektspezifischer Klemmschutz: Einbau von Innentüren mit Klemmschutz- oder Fingerschutzvorrichtungen (z. B. Aluminium-Klemmschutz-Zargen), insbesondere in Bereichen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen für Kinder.
- Material und Ausstattung: Montage von HPL-beschichteten Türelementen, teils in Feuchtraum- oder Schallschutzausführung (bis SK3), sowie Sanitärtrennwandsystemen.
Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in
diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Die angeforderten Referenzangaben müssen umfassen:
- Angabe zum Referenznehmer
- Angabe des Referenzgebers
- Beschreibung der erbrachten Leistung, Umfang und
Zeitraum und worin besteht die Vergleichbarkeit zum hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand
- Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
- Beschreibung technischer Anforderungen bzw. Kurzbeschreibung der Baumaßnahme (inkl. Besonderheiten wie Neubau, Umbau, Denkmal);
Um den Marktzugang für junge Unternehmen zu fördern, wird die Vergleichbarkeit nicht allein am Unternehmen, sondern an den handelnden Personen gemessen. Bieter können die einschlägige Berufserfahrung der benannten Projektleitung oder der Führungskräfte (z. B. aus früheren Anstellungen in verantwortlicher Position oder durch Meisterbriefe) als Referenznachweis anführen. Es genügt der Nachweis, dass die verantwortlichen Personen bereits Projekte vergleichbarer Komplexität erfolgreich geleitet haben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen nachweisen, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Zu diesem Zweck ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal anzugeben.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen).
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht /verleihen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a) Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft (BG)
Wird ein Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben, gelten folgende Anforderungen:
Benennung: Im Fragebogen müssen alle Mitglieder namentlich aufgeführt und deren voraussichtliche Leistungsteile beschrieben werden.
Kartellrechtliche Begründung: Dem Angebot ist zwingend eine gesonderte Anlage beizufügen, in der die Gründe für den Zusammenschluss zur Bietergemeinschaft dargelegt werden.
Eigenerklärung: Für jedes Mitglied der BG ist eine eigene Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen.
b) Leistungen von Unterauftragnehmern (UA)
Sollen Teile der Leistung durch Unterauftragnehmer erbracht werden, gilt:
Angabepflicht: Im Fragebogen sind die Leistungsteile zu benennen, die voraussichtlich fremdvergeben werden.
Auf gesonderte Aufforderung sind detaillierte Angaben zu Firma, Eignung und Ausschlussgründen der UA einzureichen. Erweist sich ein UA als ungeeignet oder liegen Ausschlussgründe (gemäß § 6e EU Abs. 1-6 VOB/A) vor, muss dieser auf Verlangen des Auftraggebers ersetzt werden
c) Eignungsleihe:
Nutzt ein Bieter oder eine BG die Kapazitäten anderer Unternehmen, um die geforderte Eignung zu erfüllen (Eignungsleihe), ist mit dem Angebot nachzuweisen:
- Angabe, für welche Eignungskriterien (wirtschaftlich oder technisch) die Leihe erfolgt.
- Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen.
Besonderheiten:
Bei beruflicher Eignung: Der Eignungsleihgeber muss den entsprechenden Leistungsteil selbst ausführen.
Bei wirtschaftlicher Eignung: Der Eignungsleihgeber muss eine gesamtschuldnerische Haftung für die Vertragsausführung übernehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) sowie ggf. einbezogene Eignungsleihgeber im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen über eine in der EU zugelassene Industriehaftpflichtversicherung (oder vergleichbar) verfügen.
Mindestdeckungssummen (pro Schadensfall):
3 Mio. € für Personenschäden, 2 Mio. € für Sachschäden, 1 Mio. € für Vermögensschäden
Anforderungen an den Versicherungsschutz:
Maximierung: Die Jahreshöchstleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen betragen.
Risikoabdeckung: Der Schutz muss alle vertragsrelevanten Tätigkeiten dieser Ausschreibung umfassen.
Gültigkeit: Der Nachweis muss spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen.
Art des Nachweises:
Bei Abgabe des Angebots: Einreichung der Eigenerklärung (im Fragebogen) durch den Bieter/die Bietergemeinschaft sowie ggf. durch den Eignungsleihgeber.
Der Auftraggeber behält sich vor, die aktuelle Versicherungspolice oder eine Bestätigung des Versicherers einzufordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a) Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022 /576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung").
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen). Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den Eignungsleihgeber.
Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung
des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
b) Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeträge
Der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) sowie einbezogene Eignungsleihgeber müssen nachweisen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen ordnungsgemäß nachkommen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Fragebogen) vom Bieter bzw. allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft, alle Unterauftragnehmer, die als Eignungsleihgeber fungieren, einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Überprüfung der Eigenerklärung folgende Dokumente nachzufordern:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Wichtig: Sämtliche nachgeforderten Bescheinigungen dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben.
Sollte das Geschäftsjahr nicht dem Kalenderjahr entsprechen (unterjähriges Ende), sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre maßgeblich, die vor der Absendung der EU-Bekanntmachung endeten.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Fragebogen). Der Auftraggeber behält sich vor, zur Verifizierung der Angaben weiterführende Unterlagen (z. B. Gewinn- und Verlustrechnungen, testierte Jahresabschlüsse) nachzufordern.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Mindestanforderung:
Der durchschnittliche Jahresumsatz im Bereich der hier ausgeschriebenen Leistungen (Innentüren/Ausbau) muss bezogen auf den oben genannten Zeitraum mindestens 200.000 EUR (netto) betragen.
Unternehmen, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind, können den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit alternativ mit dem Angebot erbringen durch:
- Vorlage einer Bestätigung eines Kreditinstituts über die finanzielle
Belastbarkeit in Bezug auf das konkrete Bauvorhaben oder
- Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit
folgenden Mindestdeckungssummen: 3,0 Mio. EUR für Personenschäden, 2,0 Mio. EUR für Sachschäden sowie 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden.
2-fach maximiert
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Berufsgenossenschaft
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer erklärt, dass er/sie Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Fragebogen), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag des Ablaufs der Angebotsfrist)
vorbehält.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht /verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der Identität und des rechtmäßigen Bestehens sind detaillierte Unternehmensangaben zu machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Zweigstellen/Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften.
Der Nachweis erfolgt primär durch die Eigenerklärung (Fragebogen).
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen bereits mit dem Angebot den Nachweis der erlaubten Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung erbringen. Maßgeblich sind hierfür die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführten Registereintragungen.
Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, zur Verifizierung der Angaben aktuelle Auszüge aus dem Handelsregister oder vergleichbare amtliche Dokumente nachzufordern.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ein Sicherheitseinbehalt für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. USt.) ist zu leisten, sofern der Auftragswert 250.000 EUR netto überschreitet. Nach Abnahme wird zur Absicherung der Mängelansprüche eine Sicherheit in Höhe von 3 % der vorläufigen Abrechnungssumme einbehalten.
Beide Sicherheiten können wahlweise durch Einbehalt oder durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers erbracht werden.
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Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
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vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"
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vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
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vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB:
"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
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vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Sandersdorf-Brehna
Nationale Registrierungsnummer:
15082340-0000-87
Postanschrift: Bahnhofstraße 2
Postleitzahl: 06792
Postort: Sandersdorf-Brehna
Region: Anhalt-Bitterfeld 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de 📧
Telefon: +49 3493-801180 📞
Fax: +49 3493-80434 📠
URL: http://www.sandersdorf-brehna.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d66e3d3fb-6b41152239456e72 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Präqualifizierung:
Der Bieter kann die Eignung durch Angabe der Zertifikatsnummer aus dem Präqualifikationsverzeichnis (PQ-VOB) für die Leistungsbereiche 112-01 (Tischlerarbeiten) oder 112-02 (Metallbauarbeiten) nachweisen.
Bei Vorlage einer Präqualifikation bzw. Angabe der Präqualifikationsnummer im Angebot ist darauf zu achten, dass im Präqualifizierungssystem niedergelegte Erklärungen und Nachweise den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen und die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien belegen.
Geforderte Erklärungen oder Nachweise (z. B. Versicherungsnachweis, Referenzen), die in dem Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt sind oder die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht oder nicht hinreichend belegen, sind vom Bieter zusätzlich mit dem Angebot vorzulegen.
.....................................................................................................................................................
Hinweise zum Verfahren:
Der Auftraggeber behält sich vor, parallel zum Bestbieter auch die nachrangigen Bieter zur Vorlage von Erklärungen und Nachweisen aufzufordern. Des Weiteren werden die Nachweise gemäß dem Fragebogen von den aufgeführten Nachunternehmern des Bestbieters nachgefordert. Die Frist für die Einreichung nachgeforderter Erklärungen und Nachweise beträgt sechs Kalendertage. Bei nicht fristgerechter Vorlage der Unterlagen erfolgt der Angebotsausschluss gemäß § 15 EU Abs. 2 VOB/A bzw. § 16a EU Abs. 5 VOB/A.
Bitte vergewissern Sie sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen. Fügen Sie Ihrem Angebot bitte keinerlei eigene Liefer- bzw.
sonstige Geschäftsbedingungen bei. Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl als allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil.
Angebote die über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattfomr hochgeladen werden, per E-Mail oder per Post übersandt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Frist für die Einreichung von Bieterfragen: 27.04.2026.
Anfragen werden vom Auftraggeber anonymisiert und die Antwort allen Bietern zur Verfügung gestellt. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden relevante Hinweise zum Vergabeverfahren Vertragsbestandteil.
Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderungen von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform abgewickelt. Bieter sollten sich im eigenen Interesse unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem registrieren
und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden.
Um auszuschließen, dass die Nachrichten in den Spam Ordner geraten und Bieter
verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender
auf die Liste der sicheren E-Mail-Adressen gesetzt werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, keine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung
erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bieter.
Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet.
Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Für sämtliche Bescheinigungen /Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst wurden, sind entsprechende Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
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Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer:
t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 345-5141-115 📠
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten nicht zugänglich gemacht werden dürfen.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 068-238506 (2026-04-07)
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