Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI zum Neubau einer Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde Nentershausen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphase 1 - 6 sowie Leistungsphase 8 und 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§ 34 Abs. 3, 4 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI) zuzuordnen sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-19.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau einer Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde Nentershausen - Objektplanung”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI zum Neubau einer Kindertagesstätte in der...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI zum Neubau einer Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde Nentershausen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphase 1 - 6 sowie Leistungsphase 8 und 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§ 34 Abs. 3, 4 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI) zuzuordnen sind.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 320 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Westerwaldkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 56412 Nentershausen
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI zum Neubau einer Kindertagesstätte in der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI zum Neubau einer Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde Nentershausen.
Die Ortsgemeinde Nentershausen beabsichtigt zur Deckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen den Neubau einer Kindertagesstätte in der Gemarkung Nentershausen "Auf der Lehmkaute" (Flur 41, Flurstücke 4105 - 4108).
Für das Bauvorhaben gibt es noch keinen Bebauungsplan. Dieser wird den Vorgaben des Entwurfs angepasst.
Für den Entwurf gibt es von Seiten des Bauherrn Vorgaben, die aus den bisherigen Erfahrungen beim Bau und Betrieb der vorhandenen Einrichtungen resultieren. Die Kindertagesstätte soll 5-gruppig sein. Die Gruppen sollen jeweils eine Größe von 45 qm und einen Nebenraum von 20 qm haben. Außerdem sollen 3 Schlafräume mit jeweils 20 qm, ein Mehrzweckraum (60 qm) mit einem dazugehörigen Abstellraum (10 qm) eingeplant werden. Der Personalraum soll Platz für ca. 20 Personen haben (30 qm) und das Büro für die Leitung soll 15 qm groß sein. Außerdem wird ein Besprechungsraum mit 122 qm benötigt. In der Kita soll frisch gekocht werden (40-45 qm) und das Essen soll in bis zu drei Schichten in einem Speiseraum (40 qm) gegessen werden. Die Küche benötigt einen Lagerraum mit 20 qm. Zusätzlich wird ein Hauswirtschaftsraum mit 20 qm und zwei Putzräume mit jeweils 5 qm benötigt.
Die technische Ausstattung der Kita soll nach aktuellen Bauvorschriften umgesetzt werden, dabei sollen ökologische und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden.
Der Grundriss soll so gestaltet sein, dass der Kindergarten problemlos um einen zusätzlichen Gruppenraum (ca. 45m²) mit Nebenraum (ca. 20m²) und Schlafraum (ca. 20m²) und ggf. Sanitärbereich erweiterbar ist.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 320 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Sofern eine Fertigstellung der Planungsleistung nicht bis zum Ablauf der angesetzten Zeit insb. wegen Unvorhergesehenem erbracht werden konnte.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bewerber wie folgt einzugrenzen:
Vorlage der unter Ziff. III der Bekanntmachung geforderten angeführten...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bewerber wie folgt einzugrenzen:
Vorlage der unter Ziff. III der Bekanntmachung geforderten angeführten Nachweise.
Liegen mehrere Bewerber auf dem 5. Platz, entscheidet das Los.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 sowie 8 und 9, die dem Leistungsbild Objektplanung zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Die Leistungsphase 7 erbringt die zentrale Vergabestelle.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 sowie 8 und 9 – ganz oder teilweise– in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet.
Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Auszug aus dem Handels-oder Berufsregister (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer IV.2.2). Bei ausländischen Bewerbern ist ein vergleichbarer Nachweis...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Auszug aus dem Handels-oder Berufsregister (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer IV.2.2). Bei ausländischen Bewerbern ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen.
2. Eigenerklärung zur Eignung, u.a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage A2);
3. Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage A4), falls erforderlich.
4. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage A5), falls erforderlich.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit beruft (Eignungsleihe), haben auch die Nachunternehmer die vorgenannten Erklärungen/Nachweise abzugeben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder nach den EU-Richtlinien,...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome bzw. Bachelor und Master berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als (beratender) Architekt/in tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn ihnen für die Durchführung der Aufgabe ein entsprechender Architekt/in zur Verfügung steht. Zudem muss der satzungsmäßige Zweck der juristischen Person auf Planungsleitungen ausgerichtet sein und der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllen.
Der Bewerber muss nach § 64 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) bauvorlageberechtigt sein oder einen bauvorlageberechtigten Architekt/in als Nachunternehmer hinzuziehen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bewerber haben die Erklärungen zur Tariftreue nach § 3 LTTG (Anlage A3) abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied beide Erklärungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bewerber haben die Erklärungen zur Tariftreue nach § 3 LTTG (Anlage A3) abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied beide Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern im Wege der Eignungsleihe haben auch die Nachunternehmen diese beiden Erklärungen abzugeben.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-19
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-07-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-31 📅
“1) Formelles
a) Sämtliche Formblätter können unter www.subreport/ELViS heruntergeladen werden;
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom...”
1) Formelles
a) Sämtliche Formblätter können unter www.subreport/ELViS heruntergeladen werden;
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden (Anlage A). Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und der Name des Erklärenden ist einzutragen;
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Schriftform gem. § 126b BGB (nicht mit elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2) Bewerbergemeinschaften
a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften;
b) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden;
c) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen;
3) Eignungsleihe, § 47 VgV
a) Beabsichtigen Bewerber auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden;
b) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage A5 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4) Unteraufträge,§ 36 VgV
a) Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrages, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und - soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen;
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A2) und die Erklärung Tariftreue (Anlagen A3) vorzulegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz”
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nach § 160 GWB Fassung Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nach § 160 GWB Fassung Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.