Beschreibung der Beschaffung
Die Landeshauptstadt Kiel, vertreten durch die Immobilienwirtschaft, beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr Kiel die Anmietung einer temporären Fahrzeughalle als Ersatzbau für die Unterstellung von Fahrzeugen und der Lagerung von Werkzeugen und Material. Die bisher genutzte Halle wird für die Schaffung eines Neubaus rückgebaut.
Die Stadt Kiel benötigt für den Umbau der Hauptfeuerwache, Westring 325, 24116 Kiel, auf dem Gelände der Feuerwache selbst, eine im Innenraum stützenfreie vierstellige Leichtbau-halle zum Abstellen von Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr inklusive vier Sektionaltoren mit Torsteuerung, drei gedämmte Stahltüren, eine davon mit Brandschutzanforderung. Bei
technischem Ausfall der Tore ist eine Reparatur innerhalb von 24 h zu gewährleisten. Die Halle soll in der Grundfläche L x B ca. 15m x 20m betragen mit einem Nachweis einer Typenstatik nach Eurocode (EC). Die Halle muss dauerhaft frostsicher bei mindestens 7°C sein.
Anzubieten ist die Lieferung und Montage, das Vorhalten, die Wartung und die Demontage einer Leichtbauhalle für eine temporäre Aufstellung und Nutzung in der Norddeutschen Tief-ebene für eine Grundstandzeit von insgesamt 18 Monate bis voraussichtlich Oktober 2025.
Dem ist hinzuzufügen, dass eine Schleuse zwischen Bestandgebäude und temporärer Leichtbauhalle vorgesehen ist. Die Schleuse selber ist nicht zu kalkulieren. Diese wird durch ein Zweitgewerk ausgeführt. Der AN hat eine Anschlussmöglichkeit an der Konstruktion der Leichtbauhalle vorzuhalten, an der das Zweitgewerk mit der Schleuse anschließen kann. Grundsätzlich dient die Schleuse als Witterungsschutz für Personaleinsätze.
Für die temporäre Fahrzeughalle sind alle notwendigen Leistungen und Nebenleistungen, die für die Lieferung, den Aufbau, der Wartung und für die Demontage benötigt werden einzukalkulieren. Hierzu zählen auch insbesondere benötigte Schwerlasthilfsmittel.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Leistungen im laufenden Betrieb der Feuerwehr stattfinden. Jegliche Tätigkeiten wie z. B. Materialanlieferung, Lagerung und die Baustelleneinrichtung sind im Vorwege mit der Feuerwehr abzustimmen und in den Angebotspreis einzukalkulieren. Eine Behinderung der Feuerwehr, nicht nur in einer Alarmsituation, ist in jeglicher Art und Weise zu unterlassen.
Alle Ansprüche durch Dritte, die durch unsachgemäßen Einsatz der eingesetzten Mittel oder Verfahren des Auftragsnehmers an zu schaden kommenden Personen, Tieren, Pflanzen oder Gebäuden entstehen, gehen zu Lasten des Auftragsnehmers.
Für die Halle ist ein Bauantrag zur Einholung der Genehmigung eigenverantwortlich vom Auftragnehmer einzureichen. Die Stellung eines Entwässerungsantrages ist nicht notwendig.
Bereitstellung Bauantragsunterlagen bis spätestens: Anfang Februar 2024
Bereitstellung Montageplanung bis spätestens: Mitte März 2024
Aufstellung der Halle nach Erteilung der Baugenehmigung spätestens nach 4 Wochen.
Avisierte Fertigstellung: bis spätestens Mitte April 2024