Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Gibt es nur 5 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe, mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten diese Voraussetzungen bei mehr als 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften vorliegen, werden die 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die insgesamt bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die gestellten Anforderungen an die Mindestpunktzahl und übersteigt die Anzahl der geeigneten Bewerber die Anzahl 5, wird die Auswahl unter den geeigneten Bewerbern nach der Anzahl der am meisten vergebenen Punkte getroffen. Sind die Punkte dabei gleich, erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der die meisten Punkte nach der Bewertung der Referenzen erhalten hat. Besteht auch dort ein Gleichstand, so erfolgt die Auswahl durch Los.
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1.Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
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Wertung im Rahmen der Eignungsprüfung insgesamt mit 20% (max. 100 Punkte).
Umsätze in den letzten 3 Jahren: 50 Punkte
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Zahl der Arbeitskräfte in den letzten 3 Jahren: 50 Punkte.
Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
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2.Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Die technische Leistungsfähigkeit wird im Rahmen der Eignungsprüfung insgesamt mit 80% gewertet (max. 400 Punkte), davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte:
Referenz A: max. 150 Punkte (30%)
Referenz B: max. 150 Punkte (30%)
Referenz C: max. 100 Punkte (20%)
Mehrfachnennungen sind möglich, d.h. eine Referenz, die bei A genannt wird, kann auch bei B bzw. bei C eingereicht werden.
Es sollen 3 Referenzen eingereicht werden. Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B und C sind optional. Für Referenz A, B und C kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.
Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers, der Bewerbergemeinschaft erbracht worden sein.
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Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien (finanzielle/wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit) 500 Punkte erreicht werden.
Für die Feststellung der Eignung wird die Erfüllung jedes einzelnen Kriteriums entsprechend der Angaben des Bewerbers mit 0 - 5 Punkten bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Nachweis von Referenz A (zwingend).
Nachweis der Realisierung eines Projekts mit vergleichbarer Nutzungsart (Wohnungsbau) und vergleichbaren Baukosten und vergleichbarer Anzahl an Wohnungen.
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Referenz B (zwingend):
Nachweis der Realisierung eines Projekts in Holz bzw. Holzhybridbauweise mit beliebiger Nutzung, vergleichbaren Baukosten und vergleichbarer Wohnfläche.
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Für alle Referenzen gilt:
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.