Beschreibung der Beschaffung
Die Sprinkenhof GmbH betreibt als Erbbaurechtsnehmerin auf den Grundstücken Behringstraße 14 – 28 und Friedensallee 45 in 22765 Hamburg (Flurstücke 4206, 4207, 4208, 4261 der Gemarkung Ottensen) den Gewerbehof „Haus der Multimedia-Produzenten“. Gemäß Drucksache 2020/00712 vom 12.05.2020 soll auf dem Areal des Gewerbehofes eine Unterkunft mit der Perspektive Wohnen (UPW) mit mindestens 200 Plätzen errichtet werden.
In Abstimmung mit dem Bezirksamt Altona (Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Abteilung Übergeordnete Planung), der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) sowie dem Planungsausschuss Altona (Planungsausschuss) beabsichtigt die Sprinkenhof GmbH die Errichtung der mindestens 200 UPW-Plätze in zwei Gebäu-den.
Hintergrund ist eine mit dem Planungsausschuss abgestimmte Bebaubarkeit des Innenhofs Behringstraße 26/28 mit maximal 4 Vollgeschossen sowie einer Maximierung der Abstände zwischen einem Neubau und den Bestandsbauten entlang der Friedensallee. Die Standorte der zu errichtenden Gebäude wurden wie folgt festgelegt:
Gebäude 1: Innenhof Behringstraße 26/28, 22765 Hamburg
Gebäude 2: Friedensallee 45, 22765 Hamburg
Die Anzahl von 200 UPW-Plätzen darf nicht unterschritten werden.
Die gewerblich genutzten Gebäude auf dem Gewerbehof sollen in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben.
Das Vorhaben soll über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) im 1. Förderweg des Mietwohnungsneubaus finanziert werden.
Die Baukörper und Grundrisse sind auf Grundlage der Vorgaben aus den geltenden Förderrichtlinien im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung definiert worden und entsprechend den geltenden Vorgaben des Mietwohnungsneubaus im 1. Förderweg der IFB Hamburg weiter zu planen.
Auf Grund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Bereich des geförderten Wohnungsbaus ist eine kosten- und terminoptimierte Realisierung des Bauvorhabens unabdingbares Ziel der Planung.
Projektkonzeption
Die Konzeption der Neubauten und Freianlagen wurde umfangreich mit dem Planungsausschuss abgestimmt und ist insbesondere in Bezug auf die Kubatur und Geschossigkeit des Innenhofneubaus einzuhalten.
Neubau Behringstraße 26/28 (Innenhof)
Wohngebäude (Mietwohnungsneubaus 1. Förderweg IFB)
rd. 32 Wohneinheiten
rd. 5.026 m² BGF (UG bis 3. OG)
rd. 2.164 m² Wfl.
Hinweise:
o Die Nebenflächen der Wohneinheiten und die nach dem Betriebskonzept für Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen erforderlichen Räumlichkeiten sind im Erdgeschoss des südlichen Gebäudeteils zu planen. (vgl. Tiefgarage Innenhof Behringstraße 26/28)
o Erforderliche Schallschutzmaßnahmen aufgrund des gewerblichen Umfeldes sind zu prüfen.
Tiefgarage Innenhof Behringstraße 26/28
Es ist vorgesehen, die durch den Neubau im Innenhof entfallenden oberirdischen Pkw-Stellplätze weitgehend in einer Tiefgarage zu ersetzen. Die Tiefgarage soll an die Bestandstiefgarage Behringstraße 16 angeschlossen und über die bestehenden Zufahrts- und Zugangsmöglichkeiten der Bestandstiefgarage Behringstraße 16 erschlossen werden.
Direkte Zugangsmöglichkeiten aus bzw. in die neu entstehende Tiefgarage über den Innenhofneubau sind auszuschließen.
Neubau Friedensallee 45
Wohngebäude (Mietwohnungsneubaus 1. Förderweg IFB)
rd. 12 Wohneinheiten
rd. 1.705 m² BGF (UG bis 5. OG)
rd. 940 m² Wohnfläche
Hinweise:
o Das Bestandsgebäude ist abzubrechen.
o Die Nebenflächen der Wohnungen sind in einem Untergeschoss geplant.
o Neben einer Durchfahrt analog der bestehen Tordurchfahrt ist das Erdgeschoss u. a. für die nach dem Betriebskonzept für Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen erforderlichen vorgesehen.
Außen- und Freianlagen
Um gegenseitige Einflussnahmen zu minimieren, ist eine maximale Trennung der Wohn- und Gewerbenutzung zu verfolgen. So sollen die erforderlichen Frei- und Kindespielflächen im neu entstehenden Innenhof zwischen dem Innenhofneubau und dem Bestandsgebäude Behringstraße 16 geplant werden und die Gebäudeerschließung des Innenhofneubaus von Osten aus erfolgen.
Der im Innenhofbaufeld gelegene Carport des ASB-Rettungsdienst ist an die südliche Außen-wand des Innenhofneubaus zu verlegen und der südlich angrenzte Gewebeinnenhof aufgrund seiner Funktion als Lieferbereich für die Gewerbebetriebe neu zu gestalten.
Als Sichtschutz zur nördlich angrenzenden Wohnbebauung ist ein Fahrrad-Carport vorgesehen.