Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff.
HOAI zur Erweiterung der Kindertagesstätte Girod.
Die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung sind für die o.g. Baumaßnahme für folgende
Anlagengruppe nach § 53 Abs. 2 HOAI zu erbringen:
Los 1:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1 HOAI;
2. Wärmeversorgungsanlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI;
3. Lufttechnische Anlagen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 3 HOAI;
Beschreibung Gebäude, Außenbereich und Technik
• Hausarztpraxis Fläche 350 m2. Grobes Raumprogramm ist noch im Detail festzulegen liegt als grobe Vorgabe
vor.
• Zu der Hausarztpraxis wurde noch ein weiterer Arzt für Arbeitsmedizin gefunden. Dieser benötigt eine Fläche
von 100 m2.
• Parallel zu der Nutzung der Arztpraxis besteht eine Anfrage an die Gemeinde zur Anmietung einer Fläche von
150 m2 für eine barrierefreie Apotheke. Jedoch nur in Verbindung und Abhängigkeit einer Arztpraxis.
• Gemeinde stellt das Grundstück im Gewerbegebiet zur Verfügung.
Erschlie8ung und B-Plan ist geprüft und abgestimmt
• Vergabe der Leistungen nach öffentlichen Vorgaben
• Die Gemeinde wird die Kosten aus den Rücklagen finanzieren.
• Die Gemeinde hat parallel einen Leader Antrag gestellt. Mögliche Fördersumme 200.000 €
• Das Gebäude wird so erstellt, dass dieses für eine Büro oder Gewerbefläche, mit geringen Kosten umgebaut
und umgenutzt werden kann. Alle Varianten der Ausführung sind vorstellbar: Stahl, Holz, Massiv, Fertighausbau
• Vorgeschlagen und in der Grundlagenermittlung abgestimmt wurde ein Gebäude mit Lichthof, um möglichst
wenig Innenliegende Räume zu belüften. Zudem kann über den Innenhof eine getrennte Erschließung vom
gemeinsamen Wartezimmer zum Arzt Arbeitsmedizin erfolgen.
• Vorgabe Gebäude Effizienzhaus KFW 40
• Innenwände mobile für einfache Nutzungsänderungen
• Beheizung über Luftwasser Wärmepumpe und Fußbodenheizung und Pufferspeicher
• Lüftung für Innenräume nach 18050 Nachströmung über WRG
• Warmes Wasser dezentral über Elektro Warmwassergeräte
• PV-Anlage zur Strom-Eigennutzung einschließlich 6 E-Ladeplätze mit dynamischer Laderegelung 36 KW max
(6 x 11). Speicher Optional
• Klimaanlage als Split Anlagen für Apothekenvorräume und Arztpraxis (Arztzimmer, Warten) und Serverräume.
• Außenbeleuchtung und Parkplätze für Kunden und Personal. Oberflächen Fahrflächen geschlossen,
Parkflächen versickert. Pilon und Hinweissäulen. Überwachungskamera und Fluchtwegbeleuchtung.
• Einrichtungen nach Vorgabe Arzt und Apotheke (ohne medizinische Geräte und ohne Lager Apotheke)
• Abnahmen für Arztpraxis und Apotheke nach gesetzlichen Bestimmungen
• Regenwasser wird einem Vorfluter über Rückhaltung zugeführt. Schmutzwasser als Trennsystem.
• Hinweisbeschilderung auf dem Grundstück und getrennte Eingänge von Apotheke und Arztpraxen
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von
Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 sowie 7 in Teilen und 8, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 1, 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind.
Die Leistungsphase 7 wird von der Vergabestelle der Verbandsgemeinde Bad-Ems-Nassau erbracht.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB
durch den AG wie folgt:
Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 der Objektplanung Gebäude beauftragt.
Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6 sowie 7 in Teilen
und 8 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung
gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die
genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen,
sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen,
die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe
beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind,
kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten.
Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst
beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg
15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als
„gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen
Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.
Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser
Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Architektenleistungen der Objektplanung.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
- Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden.
- Die Leistungsphase 3 ist zur Einhaltung externer Fristen 30.04.2024 zu erbringen.
- Die Leistungsphase 4 wird der Auftragnehmer voraussichtlich 31.05.2024 abschließen.
- mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll spätestens 01.08.2024 (Baubeginn) begonnen
werden.
- Die Maßnahme soll spätestens bis spätestens zum 31.03.2025 abgeschlossen sein (Bauende).