Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe II.2.9) dieser Bekanntmachung.
Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt. Die Bewerbergemeinschaft kann sich auf sämtliche Referenzen aller Einzelmitglieder der Bewerbergemeinschaft berufen.
Die Referenzen müssen einen Vertragsschluss im Zeitraum von 09/2018 - 10/2023 aufweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, beim Referenzgeber nachzufragen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere angegebene Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Angebot beizufügen. Kontaktdaten aller Referenzen sind beizulegen.
Die Referenzen sind mit aussagekräftigen Fotos jeweils auf maximal 5 DIN A4 Seiten darzustellen und sollen wenn möglich alle Angaben zu den Unterkriterien enthalten. Aussagen zu den Referenzen werden nicht nachgefordert, nur gänzlich der Anzahl nach fehlende Referenzen werden gegebenenfalls nachgefordert.
1. Referenzprojekte - Erfahrung des Bewerbers Erfahrung bei der Planung und Durchführung vergleichbarer Bauaufgaben hinsichtlich:
• 1.1 Vergleichbarkeit hinsichtlich Nutzung
• 1.2 Erfahrung mit öffentlichen Bauvorhaben
• 1.3 besondere Konzepte (Ausführung)
• 1.4 erbrachte LPh (2-8)
• 1.5 Bewertbarkeit der eingereichten Unterlagen
• 1.6 Planung und Ausführung von Baumaßnahmen vergleichbarer Größe (mind. 2.000.000 Euro netto Herstellungskosten)
• 1.7 Einhaltung von Kosten
• 1.8 Einhaltung von Terminen
• 1.9 Nachtragsmanagement
• 1.10 Kommunikation in der Projektbearbeitung (Zusammenarbeit zwischen Planern, Architekten und Bauherr)
2. Technische Mitarbeiter
2.1 Berufserfahrung Projektleitung (Leitung und Stellvertretung)
Es werden maximal 10 Punkte vergeben, entsprechend der folgenden Aufteilung:
- 5 Punkte: Projektleitung verfügt über min. 10 Jahre Berufserfahrung
Pro halben Jahr weniger Berufserfahrung werden 0,5 Punkte abgezogen.
- 5 Punkte: Stellvertretung verfügt über min. 5 Jahre Berufserfahrung.
Pro halben Jahr weniger Berufserfahrung werden 0,5 Punkte abgezogen.
2.2 Berufserfahrung Bauleitung (Leitung und Stellvertretung)
Es werden maximal 10 Punkte vergeben, entsprechend der folgenden Aufteilung:
- 5 Punkte: Projektleitung verfügt über min. 10 Jahre Berufserfahrung
Pro halben Jahr weniger Berufserfahrung werden 0,5 Punkte abgezogen.
- 5 Punkte: Stellvertretung verfügt über min. 5 Jahre Berufserfahrung.
Pro halben Jahr weniger Berufserfahrung werden 0,5 Punkte abgezogen.
a) Eigenerklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Teilleistungen: Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen (siehe Bewerberbogen). Die Nachunternehmen legen einen eigenen Bewerberbogen vor. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung nachzureichen;
b) Eigenerklärung zur Eignungsleihe: Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (siehe Bewerberbogen). Die Unternehmen legen einen eigenen Bewerberbogen vor. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.