Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister;
2. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzernverbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben;
3. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung". Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o.g. Link online einsehbar (Formblatt 124 Eigenerklärung Bieter) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister
oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mitentscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten. Auf Anforderung sind die Angaben nachzuweisen, bspw. durch Vorlage amtlicher Registerauszüge oder vergleichbarer Unterlagen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).