Neubau Feuerwehr - Gussasphalt

Stadt Weinsberg

Neubau Feuerwehr - Gussasphalt

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-12.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-09-12)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Weinsberg
Postanschrift: Marktplatz 11
Postort: Weinsberg
Postleitzahl: 74189
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadtbauamt
Telefon: +49 7134512-264 📞
E-Mail: vergabestelle@weinsberg.de 📧
Fax: +49 7134512-199 📠
Region: Heilbronn, Landkreis 🏙️
URL: www.weinsberg.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.weinsberg.de 🌏
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18a881ddbc6-60b880a27237d2da 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Feuerwehr - Gussasphalt SWEINSB-2023-0020
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Feuerwachen 📦
Kurze Beschreibung: Neubau Feuerwehr - Gussasphalt

1️⃣
Ort der Leistung: Heilbronn, Landkreis 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Spitzäckern 2, 74189 Weinsberg
Beschreibung der Beschaffung: Gussasphaltarbeiten
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-12 📅
Datum des Endes: 2024-05-31 📅

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-16 10:15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-16 10:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt WeinsbergMarktplatz 1174189 WeinsbergDeutschland

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden Württemberg, RP Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 178-558483 (2023-09-12)