Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid baut ein Feuerwehrgerätehaus für die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. Der Löschzug erhält ein Feuerwehrhaus mit acht Stellplätzen für die Einsatzfahrzeuge sowie die notwendigen Funktionsbereiche, wie Lagerflächen, Werkstätten, Schulungsraum, Umkleide- und Verwaltungsräume. Ebenso wird das Wasserwerk mit einer Garage für sechs Pritschenwagen zusätzlich zu den erforderlichen Werkstätten, Lagerflächen, Sozial- und Büroräumen und Außenlagerflächen neu gebaut. Die Ausschreibung beinhaltet die Schlosserarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Metallbauarbeiten
Referenznummer: 35-2023_BK
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid baut ein Feuerwehrgerätehaus für die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. Der Löschzug erhält ein Feuerwehrhaus mit acht Stellplätzen für die Einsatzfahrzeuge sowie die notwendigen Funktionsbereiche, wie Lagerflächen, Werkstätten, Schulungsraum, Umkleide- und Verwaltungsräume. Ebenso wird das Wasserwerk mit einer Garage für sechs Pritschenwagen zusätzlich zu den erforderlichen Werkstätten, Lagerflächen, Sozial- und Büroräumen und Außenlagerflächen neu gebaut.
Die Ausschreibung beinhaltet die Schlosserarbeiten.
Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid baut ein Feuerwehrgerätehaus für die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. Der Löschzug erhält ein Feuerwehrhaus mit acht Stellplätzen für die Einsatzfahrzeuge sowie die notwendigen Funktionsbereiche, wie Lagerflächen, Werkstätten, Schulungsraum, Umkleide- und Verwaltungsräume. Ebenso wird das Wasserwerk mit einer Garage für sechs Pritschenwagen zusätzlich zu den erforderlichen Werkstätten, Lagerflächen, Sozial- und Büroräumen und Außenlagerflächen neu gebaut.
Die Ausschreibung beinhaltet die Schlosserarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Metallbauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauleistungen im Hochbau📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Bieter sind zur Teilnahme an der Submission nicht zugelassen. Nach der Submission wird allen Bietern kurzfristig und unaufgefordert das ungeprüfte Submissionsergebnis elektronisch zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid baut ein Feuerwehrgerätehaus für die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. Der Löschzug erhält ein Feuerwehrhaus mit acht Stellplätzen für die Einsatzfahrzeuge sowie die notwendigen Funktionsbereiche, wie Lagerflächen, Werkstätten, Schulungsraum, Umkleide- und Verwaltungsräume. Ebenso wird das Wasserwerk mit einer Garage für sechs Pritschenwagen zusätzlich zu den erforderlichen Werkstätten, Lagerflächen, Sozial- und Büroräumen und Außenlagerflächen neu gebaut.
Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid baut ein Feuerwehrgerätehaus für die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. Der Löschzug erhält ein Feuerwehrhaus mit acht Stellplätzen für die Einsatzfahrzeuge sowie die notwendigen Funktionsbereiche, wie Lagerflächen, Werkstätten, Schulungsraum, Umkleide- und Verwaltungsräume. Ebenso wird das Wasserwerk mit einer Garage für sechs Pritschenwagen zusätzlich zu den erforderlichen Werkstätten, Lagerflächen, Sozial- und Büroräumen und Außenlagerflächen neu gebaut.
Die Ausschreibung beinhaltet die Schlosserarbeiten.
Es handelt sich um folgende Massen:
-3 Stück Treppengeländer in unterschiedlichen Ausführungen, gesamt ca. 25 m
- 1 Stück Steigleiter mit Rückenschutz und ca. 12,5 m Absturzsicherung an einer Galerie
- 2 Stück ortsfeste Steigleitern als Attikaüberstieg
- 3 Stück Fassadenschriftzüge und 1 Stück Fassadenlogo
Dauer: 35 Tage Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Sankt Franziskus Weg 53819 Neunkirchen-Seelscheid
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): (<2023)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): (<2023)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): (<2023)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): (<2023)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): (<2023)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): (<2023)
- Formular 235 Verzeichnis Leistungen anderer Unternehmen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): (<2023)
- Formular 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): (<2023)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
- 3 Referenznachweise mit mindestens den im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aufgeführten Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): (Ko) gem. § 6a Abs. 2 Nr. 2 VOB/A Abschnitt 1.
- 3 Referenznachweise mit mindestens den im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aufgeführten Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): (Ko) gem. § 6a Abs. 2 Nr. 2 VOB/A Abschnitt 1.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt, die mehr als fünf Jahre zurückliegen
- Angaben zu den ausgeführten Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen):
- Angaben zum für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen Personal (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Neunkirchen-Seelscheid, Hauptstraße 78, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
Zusätzliche Informationen:
Bieter sind zur Teilnahme an der Submission nicht zugelassen. Nach der Submission wird allen Bietern kurzfristig und unaufgefordert das ungeprüfte Submissionsergebnis elektronisch zur Verfügung gestellt.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Hinweis zur Vertragsstrafe:
Vertragsstrafe je Werktag 0,2 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme, max. 5 % der Auftragssumme
Sieht sich ein an diesem öffentlichen Auftrag interessiertes Unternehmen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verletzt (Nichtbeachtung von Vergabevorschriften), besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einen Nachprüfungsantrag nach § 160 GWB zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein an diesem öffentlichen Auftrag interessiertes Unternehmen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verletzt (Nichtbeachtung von Vergabevorschriften), besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einen Nachprüfungsantrag nach § 160 GWB zu stellen.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Somit ist ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 Abs. 1 Satz 1 + 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Somit ist ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 Abs. 1 Satz 1 + 2 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 154-486501 (2023-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Feuerwehr/Wasserwerk, Schlosserarbeiten
Referenznummer: 41-2023 BK
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): -1 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): -1 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 41-2023 BK
Beschreibung der Beschaffung:
Es handelt sich um folgende Massen:
-3 Stück Treppengeländer in unterschiedlichen Ausführungen, gesamt ca. 25 m
- 1 Stück Steigleiter mit Rückenschutz und ca. 12,5 m Absturzsicherung an einer Galerie
- 2 Stück ortsfeste Steigleitern als Attikaüberstieg
- 3 Stück Fassadenschriftzüge und 1 Stück Fassadenlogo
-3 Stück Treppengeländer in unterschiedlichen Ausführungen, gesamt ca. 25 m
- 1 Stück Steigleiter mit Rückenschutz und ca. 12,5 m Absturzsicherung an einer Galerie
- 2 Stück ortsfeste Steigleitern als Attikaüberstieg
- 3 Stück Fassadenschriftzüge und 1 Stück Fassadenlogo
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Feuerwachen📦
Postanschrift: Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Sankt Franziskus Weg
Postleitzahl: 53819
Stadt: Neunkirchen-Seelscheid
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis
🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00000000
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-01-12 📅
Titel: Das Metallwerk GmbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: -1 💰
Niedrigstes Angebot: -1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Das Metallwerk GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 25647 Mülheim an der Ruhr
Postanschrift: Hänflingstraße 7-9
Postleitzahl: 45472
Postort: Mülheim an der Ruhr
Region: Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@dasmetallwerk.de📧
Telefon: +49 020882146818📞
Fax: +49020882146816 📠
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Nationale Registrierungsnummer: 05382004004-31001-77
Postanschrift: Hauptstraße 78
Postleitzahl: 53819
Postort: Neunkirchen-Seelscheid
Region: Rhein-Sieg-Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zvs@neunkirchen-seelscheid.de📧
Telefon: +49 2247-303210📞
Fax: +49 2247-30388210 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 486501-2023
Maximale Verlängerungen: 0
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4DY1SY1Y2ZE
Die Gemeinde behält sich die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§3b Abs. 3 Nr. 7 VOB/A EU).
Das ungeprüfte Submissionsergebnis wird zeitnah über den Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellt.
Die Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Rheinland https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/company/welcome.do
Die Gemeinde behält sich die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§3b Abs. 3 Nr. 7 VOB/A EU).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Sieht sich ein an diesem öffentlichen Auftrag interessiertes Unternehmen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verletzt (Nichtbeachtung von Vergabevorschriften), besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einen Nachprüfungsantrag nach § 160 GWB zu stellen.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Somit ist ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 Abs. 1 Satz 1 + 2 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein an diesem öffentlichen Auftrag interessiertes Unternehmen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verletzt (Nichtbeachtung von Vergabevorschriften), besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einen Nachprüfungsantrag nach § 160 GWB zu stellen.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Somit ist ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 Abs. 1 Satz 1 + 2 GWB).
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 051-149963 (2024-03-11)