Beschreibung der Beschaffung
Neubau Feuerwehrgerätehaus Neundorf
Fachplanung ELT
Allgemeiner Teil / Allgemeine Beschreibung Bauvorhaben:
Abgeleitet aus den Anforderungen des Brandschutzbedarfsplans beabsichtigt die Stadt Plauen den Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses mit 4 Stellplätzen am Standort des ehemaligen Ritterguts in Neundorf.
Das funktionale Gebäude soll auf Grund der erforderlichen Höhe der Fahrzeughalle in
2-geschossiger Bauweise entstehen und ordnet sich dank seiner modernen Ansicht
unauffällig in seine Umgebung ein. Die Raumaufteilung geht aus den erforderlichen
Abläufen eines sicheren Einsatzes hervor, weshalb der Alarmweg für den Einsatzfall die Verkehrsführung innerhalb des Gebäudes bestimmt. Die Fahrzeughalle und die Umkleiden sind lediglich durch einen Flur getrennt, welcher zugleich den Haupt- und Nebeneingang des Gebäudes ausbildet. Die Umkleiden einschließlich der zugehörigen Sanitärräume der Einsatzkräfte bilden die westliche Grenze des Baukörpers aus. Auf der Nordseite befinden sich neben der Fahrzeughalle noch eine
Werkstatt, ein Lager sowie ein Tanklager und ein Hausanschlussraum, welche beide nur von außen zugänglich sind. Im Obergeschoss befindet sich der Sozialtrakt mit Büroräumen, je einem Schulungsraum für die aktive Abteilung und die Jugendfeuerwehr, sowie deren Umkleiden. Zudem sind eine kleine Küche, Sanitärräume, ein weiterer Hausanschlussraum und Lagermöglichkeiten vorgesehen.
Die Außenanlagen sind entsprechend den funktionellen Anforderungen für einen sicheren Einsatzablauf herzustellen, weshalb es auf der Ostseite an der Straße "Rittergut" je eine Einfahrt für die ausrückenden Einsatzfahrzeuge und separate für die PKW der anrückenden Einsatzkräfte geben wird. Um das Gerätehaus ansprechend von den umliegenden Grundstücken abzugrenzen, wird auf der West- und Nordseite jeweils ein Grünstreifen mit Baumbepflanzung vorgesehen.
Fachtechnische Beschreibung:
Zum Aufgabenumfang gehören die Planung der erforderlichen Stark- und
Schwachstromanlage des neuen Feuerwehrgerätehauses. Der genaue Planungsumfang wird am Beginn der Planungsphase präzisiert, wenn das Planungsteam vollständig aufgestellt ist.
Für das Anbringen einer Sirene auf dem Flachdach und das Nachrüsten einer PV-Anlage sind entsprechende Leitungswege zu berücksichtigen. Im Hausanschlussraum ist zudem Platz für die Steuerung und Notstromversorgung der Sirene sowie ggf. ein Standort einer Netzersatzanlage / Notstromaggregat vorzusehen. Die Erforderlichkeit von Anlagen zur Verstärkung des BOS Funksignals innerhalb des Gerätehauses ist mit dem FG Brandschutz im Planungsverlauf zu erarbeiten. Sämtliche Anschlüsse sind im Zuge der Erschließung des Objekts neu herzustellen. Dies betrifft neben der Wasser- und Abwasser- auch die Strom- und
Kommunikationsversorgung.
Da es sich um ein öffentliches Gebäude handelt, wird auf eine ressourcenschonende,
kostensparende Bauweise und wartungsarmen Betrieb größten Wert gelegt.
Angebotsgrundlagen:
Der AG beabsichtigt zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI. Für die Wertung sind die Leistungsphasen 1 bis 8 maßgebend, sowie die weiter
angefragten Leistungen gemäß Anlage. Der AG behält sich vor, weitere Leistungsphasen nur teils oder gar nicht zu beauftragen. Bei Fortführung des Bauvorhabens und guter und vertrauensvoller Zusammenarbeit, ist eine Weiterbeauftragung bis Leistungsphase 8 möglich.
Die anrechenbaren Kosten werden für die Wertung vorerst wie folgt angenommen und mit der Kostenberechnung angepasst:
Anlagengruppe Anrechenbare Kosten netto Honorarzone
1) KG 440 Elektrische Anlagen 253.000 € II
2) KG 450 Kommunikations-, sicherheitsund
informationstechnische Anlagen 63.000 € II
Sonstige Hinweise:
Die Planungsberatungen mit anderen fachliche Beteiligten sowie Abstimmungen zwischen AN und AG finden mittels Präsenzterminen in Plauen statt.
Im Falle einer Weiterbeauftragung bis Leistungsphase 8 wird erwartet, dass der AN die
Bauüberwachung täglich (werktags) vor Ort wahrnimmt, wenn dies aktuell für die Erfüllung der Vertragspflichten erforderlich ist.