Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Planung - Bauüberwachung
Der Bewerber muss hinsichtlich der Person des Planers und des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Hochschulstudiums des Bauingenieurwesens bzw. der Architektur und über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren nach Abschluss des Studiums sowie über mindestens einen Vertreter von gleicher Qualifikation und gleicher Berufserfahrung verfügen.
Für die Stellvertretung in der Bauüberwachung wird die Qualifikation zum staatl. gepr. Bautechniker mit einer mindestens 10-jährigen Berufserfahrung als gleichwertig gesehen.
.
Der Bewerber muss nach § 64 LBauO Rheinland-Pfalz bauvorlageberechtigt sein.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Architekten/Techniker benennen.
.
Die geforderte Eignung muss zum Einreichungstermin für die Teilnahmeanträge vorliegen und ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen (Diplomurkunden, Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen, Referenzen oder sonstigen vergleichbaren Belegen).
.
II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit dem Neubau, der Sanierung oder der Erweiterung von Gebäuden mit vergleichbarer Komplexität durch geeignete Referenzen nachzuweisen.
Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Es sind mindestens drei Referenzobjekte für die Objektplanung Gebäude anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
Alle Referenzen müssen den Neubau, die Sanierung oder die Erweiterung von Gebäuden mit vergleichbaren Anforderungen (Feuerwehrhäuser, Fahrzeughallen, Rettungsdienstgebäude Einrichtungen des THW oder DRK, Werkstätten, Bauhöfe oder ähnliche Einrichtungen) zum Inhalt haben:
-davon muss mindestens eine Referenz den Neubau eines Feuerwehrhauses beinhalten,
-davon muss mindestens eine Referenz Planungsleistungen beinhalten, bei der die Summe der Kosten der Kostengruppen 300+400 mind. 1.500.000 EUR netto betragen
-davon muss mindestens eine Referenz einen Hallenbau in Modulbauweise (Ständerbau, Hallenbau, Fertigbauweise) ausweisen.
Der Bewerber hat darüber hinaus seine besondere Erfahrung mit der Planung und Bauüberwachung von Bauvorhaben durch mindestens 2 geeignete Referenz nachzuweisen, bei deren Realisierung die Bauleistung
nach den Regelungen der VOB bzw. VOB/EU vergeben und realisiert wurde.
Bei allen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-6 und 8 erbracht worden sein, wobei der Abschluss der Leistungsphase 8 nach dem 1.1.2013 erfolgt sein muss.
Bei allen Referenzen hat der Bewerber darzulegen, wie sich Bauzeit und Baukosten im Projektablauf entwickelt haben (Vergleich Ergebnisse der LP 3, LP 7 und nach Abschluss der LP 8). Eventuelle Abweichungen sind zu erläutern.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben können die vorbereiteten Listen (siehe Referenzbögen) genutzt werden. Die Referenzangaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.