Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung d. Bewerbers (BEW) bzw. d. BEWgemeinschaft über die Anzahl d. techn. festangestell. Vollzeit-Mitarbeiter (bei 40h/Woche) u. der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschloss. Jahren (2020, 2021, 2022) gem. §46 Abs.3 Nr.8 VgV. Die Mind.anforderung ist ein jährl. Mittel von 3 techn. festangestell. Vollzeit-MA im Leistungsbild Obj.planung Gebäude inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. §47 Abs.1 VgV im Teilnahmeantrag unter Anl.1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe d. Fachkräfte gem. §46 Abs.3 Nr.2 VgV: Erklärung d. BEWs über die Berufsqualifikation 1 Geschäftsführers (GF) od. 1 Führungskraft (FK) gem. §75 VgV: Der BEW erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn in der GF bzw. unter den FK mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbez.„Architekt“ gem. §75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des BEWs (Sitz d. BEWs) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Eintragung in die Archit.kammer u. Abschlussurkunde mit Angabe d. Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jew. Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichb. fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU –Berufsanerkennungsrichtlinie– gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung d. GF od. d. FK [hierbei muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter b)] im Leistungsbild Obj.planung ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind 8 Jahre Berufserfahrung für den GF oder die FK im Leistungsbild Obj.planung Gebäude.
d) Angabe von 3 Referenzen, wobei die Ref.3 mit der Ref.1 od. 2 identisch sein kann (Ref 1: LPH 2-5, Ref 2: LPH 2-5, Ref 3: LPH 6-8) gem. §75 Abs.5 VgV.
Für die Ref.projekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Ref 1+2: Der Ref.zeitraum muss zwischen 1.8.2016 - 31.7.2023 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 5 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Ref 3: Der Ref.zeitraum muss zwischen 1.8.2016 - 31.7.2023 liegen, die LPH 6 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Ref., nicht aber zum Ausschluss. Folgende Angaben sind bei den Ref.projekten erforderlich:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
— ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE / mit dem UnterAN,
— Projektbezeichnung/-beschreibung,
— Bauvolumen brutto (KG 300+400) (max. Punke bei Ref1 >= 2,1 Mio €, Ref2+3 je >= 1,8 Mio €),
— Honorarzone (max. Punkte bei HZ III),
— dem BEW beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen (max. Punkte bei Ref1+2: 2-5 bzw. bei Ref3: 6-8),
— AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.
Zusatzpunkte (es genügt, wenn die Unterkategorie jeweils bei einer Referenz erfüllt ist) für:
— Zus.arbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichlinien,
— Mitwirkung bei Beschaffung öffentl. Fördermittel,
Sonstiges: vollständige Projektdarstellung der Ref.projekte auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen v. öff. u. priv. AG über die Ausführung d. angegeb. Ref.projekte anzufordern. BEW, bei denen im Zuge d. Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von d. weiteren Wertung ausgeschlossen.
Als Büroref. wird auch eine Ref. gewertet, die v. den MA d. Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zw.