Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen
ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Unterlagen gemäß
§ 6a EU Nr. 2 a-c VOB/ A einzureichen. Dies kann über das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorgelegt werden. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Der Bieter hat folgende Erklärungen bereits mit dem Angebot vorzulegen:
- Erklärung der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
- Eigenerklärung zu EU-Russland Sanktionen
bei geplanten Einsatz von NUN:
- Erklärung nach §12; §15; §17 und §18 ThürVgG
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Eignung folgende Nachweise gemäß § 6a EU VOB/A auf Verlangen der Vergabestelle zu erbringen:
- aktuell gültiger Nachweis der Haftpflichtversicherung (mind. 3,0 Mio für Personen-, Sach- und Vermögensschäden)