Der unter a) angegebene Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht beruecksichtigt werden sollen, gemaeß § 62 VgV innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen vor dem Vertragsschluss informieren. Gegen die beabsichtigte Vergabeentscheidung besteht vor Ablauf der vorgenannten
Frist die Moeglichkeit der Beanstandung, welche an den o.g. Auftraggeber zu richten ist. Hilft der o.g. Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, so
wird er die Vergabekammer durch Uebersendung des Vorgangs unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund § 19 Abs. 5 Thueringer
Vergabegesetz für Amtshandlungen der achtpruefungsbehoerde Kosten (Gebuehren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes
erhoben werden.
Es gilt deutsches Recht.
Das Verfahren erfolgt anhand dem VOB/A EU sowie des ThuerVgG.
Es gelten die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B).
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert und sind der Vergabestelle innerhalb von 5
Kalendertagen vorzulegen.
Die Unterlagen koennen ausschließlich ueber das Vergabeportal
www.staatsanzeiger-eservices.de abgerufen werden. Ein postalischer Versand der
Unterlagen
erfolgt nicht.
Die Kommunikation erfolgt über das
www.staatsanzeiger-eservices.de. Das Einreichen von Angeboten erfolgt ausschließlich elektronisch über das
Vergabeportal
www.staatsanzeiger-eservices.de. Eine postalische Angebotsabgabe ist nicht moeglich.
Wir moechten alle Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren bitten, sich im Vergabeportal zu registrieren. Nur so kann von Seiten der Vergabestelle
sichergestellt werden, dass alle nachtraeglichen Informationen unmittelbar zur Verfuegung gestellt werden koennen. Erfolgt keine Registrierung von
Seiten der
Bieter sind diese für die Vollstaendigkeit und Aktualitaet Ihrer Vergabeunterlagen selbst verantwortlich.
Die Unterlagen werden auf der Vergabeplattform verschluesselt gespeichert und koennen, nach Ablauf der Angebotsfrist, nur von einem autorisierten Personenkreis
eingesehen werden.