Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=271091
Praequalifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Praequalifikation von
Bauunternehmen e.V. (Praequalifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
praequalifiziert sind oder die Voraussetzung für die Praequalifikation erfuellen. Nicht praequalifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefuellte Formblatt Eigenerklaerung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklaerungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen praequalifiziert, reicht die Angabe der
Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Praequalifikation von Bauunternehmen e.V. (Praequalifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklaerungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage
der in der „Eigenerklaerung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zustaendiger Stellen zu bestaetigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Uebersetzung in die deutsche Sprache beizufuegen. Das Formblatt
"Eigenerklaerungen zur Eignung" ist Bestandteil der zu versendenden Vergabeunterlagen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner
Fachkunde folgende Nachweise gemaeß § 6a VOB/A EU zu erbringen: Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzobjekten in entsprechender
Groeße, mit Ansprechpartner beim AG, Ausfuehrungszeit 2017 bis 2023
Folgende Angaben sind laut §12a ThuerVgG nach dem Bestbieterprinzip nur von dem jenigen Bieter, welchem nach Auswertung der Angebote der
Zuschlag erteilt werden soll, innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen. Werden die geforderten Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, ist der Bieter
von dem Verfahren auszuschließen.