Neubau Gymnasium Herrsching, Estrich (inkl. Hohlboden / DoBo OG)

Landkreis Starnberg

Für den Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums mit Sporthalle und Freianlagen in Herrsching benötigt der Landkreis Starnberg folgende Leistung: Estrich
inkl. Hohlboden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-06-13 Auftragsbekanntmachung
2023-08-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-01-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-08-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-06-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-06-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
Kurze Beschreibung:
Für den Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums mit Sporthalle und Freianlagen in Herrsching benötigt der Landkreis Starnberg folgende Leistung: Estrich inkl. Hohlboden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Estricharbeiten (Fußboden) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Starnberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Starnberg
Postanschrift: Strandbadstraße 2
Postleitzahl: 82319
Postort: Starnberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.lk-starnberg.de/ 🌏
E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de 📧
Telefon: +49 815114877324 📞
URL der Dokumente: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1bf2d7-eu 🌏
URL der Teilnahme: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1bf2d7-eu 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-13 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-16 📅
Datum des Beginns: 2024-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 115-359780
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 225-647745
ABl. S-Ausgabe: 115
Zusätzliche Informationen
Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal aumass möglich. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten ist nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für den Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums mit Sporthalle und Freianlagen in Herrsching benötigt der Landkreis Starnberg folgende Leistung: Estrich
inkl. Hohlboden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Herrsching

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins über die
Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise geprüft. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierte Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigeherklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
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Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der. Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen Unternehmen vom präqualifizierten Unternehmen können die oben genannten Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderen Unternehmen zur prüfen, für deren Leistungen die Vorlage einer Eigenerklärung verlangt wurde.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins über die
Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise geprüft. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierte Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigeherklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
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Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der. Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen Unternehmen vom präqualifizierten Unternehmen können die oben genannten Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderen Unternehmen zur prüfen, für deren Leistungen die Vorlage einer Eigenerklärung verlangt wurde.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins über die
Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise geprüft. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierte Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigeherklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
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Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der. Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen Unternehmen vom präqualifizierten Unternehmen können die oben genannten Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderen Unternehmen zur prüfen, für deren Leistungen die Vorlage einer Eigenerklärung verlangt wurde.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg
Zusätzliche Informationen:
Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal aumass möglich. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten ist nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1bf2d7-eu 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren - gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder S. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 € belegt worden ist.
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Die Einreichung von Angeboten ist nur elektronisch in Textform möglich.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80535
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Starnberg
Postanschrift: Strandbadstraße 2
Postort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Telefon: +49 815114877324 📞
E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de 📧
Internetadresse: https://www.lk-starnberg.de/ 🌏
Quelle: OJS 2023/S 115-359780 (2023-06-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 843864.19 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 161-509354
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 115-359780
ABl. S-Ausgabe: 161
Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren - gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder S. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 € belegt worden ist. Die Einreichung von Angeboten ist nur elektronisch in Textform möglich.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-17 📅
Name: Lindner SE
Postanschrift: Bahnhofstraße 29
Postort: Arnstorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Rottal-Inn 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 843864.19 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2023/S 161-509354 (2023-08-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Estrich (inkl. Hohlboden / DoBo OG)
Referenznummer: NGH_EU_14/23
Kurze Beschreibung:
Für den Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums mit Sporthalle und Freianlagen in Herrsching benötigt der Landkreis Starnberg folgende Leistung: Estrich inkl. Hohlboden.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten (Fußboden) 📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 280 554 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: NGH_EU_14/23
Beschreibung der Beschaffung:
Für den Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums mit Sporthalle und Freianlagen in Herrsching benötigt der Landkreis Starnberg folgende Leistung: Estrich inkl. Hohlboden.
Postleitzahl: 82211
Stadt: Herrsching am Ammersee
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Starnberg 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: NGH_3182_ES_35_1
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-17 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 276355.61 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: NGH_EU_14/23
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Lindner SE
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Lindner SE
Nationale Registrierungsnummer: DE129256988
Postleitzahl: 94424
Postort: Arnstorf
Region: Rottal-Inn 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@lindner-group.com 📧

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Starnberg
Nationale Registrierungsnummer: 11711450175
Abteilung: 12.21
Postanschrift: Strandbadstraße 2
Postleitzahl: 82319
Postort: Starnberg
Region: Starnberg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibungen-finanzen@lra-starnberg.de 📧
Telefon: +49 8151 14877985 📞

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Wie: Name und Adressen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-16+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Der ursprünglich angestrebte Wert von 31 dB mit Trittschallpegelminderungen in den Obergeschossen konnte durch Labor-Tests nicht erreicht werden. Daraufhin wurde auf PU-Trittschalldämmplättchen umgestellt, wodurch ein Dämpfungswert von 32 dB erzielt wurde. Hierbei wird nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB eine zusätzliche Leistung fällig, die nicht 50% der Hauptauftragssumme überschreitet. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich und wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu Verzögerungen auf der Baustelle führen und somit beträchtliche Folgekosten in anderen Gewerken verursachen.
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Die Markierung des Rasters des Systembodens durch die Firma Lindner in allen Bereichen ist erforderlich, damit die Elektrotechnik die Kabel ohne Kollision verlegen kann. Dadurch ist eine Erhöhung der benötigten Massen notwendig und ein reibungsloser Bauablauf bleibt sichergestellt. Hierbei wird nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB eine zusätzliche Leistung fällig, die nicht 50% der Hauptauftragssumme überschreitet. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich und wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu Verzögerungen auf der Baustelle führen und somit beträchtliche Folgekosten in anderen Gewerken verursachen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Der ursprünglich angestrebte Wert von 31 dB mit Trittschallpegelminderungen in den Obergeschossen konnte durch Labor-Tests nicht erreicht werden. Daraufhin wurde auf PU-Trittschalldämmplättchen umgestellt, wodurch ein Dämpfungswert von 32 dB erzielt wurde.
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Die Markierung des Rasters des Systembodens durch die Firma Lindner in allen Bereichen ist erforderlich, damit die Elektrotechnik die Kabel ohne Kollision verlegen kann. Dadurch ist eine Erhöhung der benötigten Massen notwendig und ein reibungsloser Bauablauf bleibt sichergestellt.
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Quelle: OJS 2025/S 011-030263 (2025-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für den Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums mit Sporthalle und Freianlagen in Herrsching benötigt der Landkreis Starnberg folgende Leistung: Estrich inkl. Hohlboden. Im Bauteil B ist ein Wasserschaden aufgetreten. Die Markierung des Rasters des Systembodens durch den Bieter in allen Bereichen ist erforderlich, damit die Elektrotechnik die Kabel ohne Kollision verlegen kann. Dadurch ist eine Erhöhung der benötigten Massen erforderlich.
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Beschreibung
Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten (Fußboden) 📦

Auftragsvergabe
Vertragsnummer: NGH_3182_ES_35
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 13970.72 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postleitzahl: 80538
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-14+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Bauteil B ist ein Wasserschaden aufgetreten, welche durch eine andere Firma verursacht wurde. Die Markierung des Rasters des Systembodens durch die beauftragte Firma ist dadurch in allen Bereichen erforderlich, damit die Elektrotechnik die Kabel ohne Kollision verlegen kann. Daher ist eine Erhöhung der benötigten Massen notwendig. Die zusätzliche Leistung überstiegt auch nicht 50% der Hauptauftragssumme. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen, da einerseits die Elektrotechnik die Kabel ohne Kollision verlegen muss und andererseits durch einen Baustopp an dieser Stelle beträchtliche Zusatzkosten anfallen würden. Zudem wären mit erhöhten Angeboten zu rechnen, da die Leistung kurzfristig und in Bezug auf den Wasserschaden beseitigt werden muss. Ein Stillstand in dem Gewerk Elektrotechnik wäre mit Zusatzkosten. Ohne die Markierung des Rasters wäre für die Ausführung der Elektrotechnik mit erheblichen Schwierigkeit zu rechnen. Zudem wäre die Teilinbetriebnahme des Gymnasium Herrsching im September 2025 gefährdet.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Im Bauteil B ist ein Wasserschaden aufgetreten. Die Markierung des Rasters des Systembodens durch die beauftragte Firma ist in allen Bereichen erforderlich. Dadurch ist eine Erhöhung der benötigten Massen notwendig.
Quelle: OJS 2025/S 155-534171 (2025-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für den Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums mit Sporthalle und Freianlagen in Herrsching benötigt der Landkreis Starnberg folgende Leistung: Estrich inkl. Hohlboden. Die Doppel-Boden Platten in den Technikräumen müssen ausgebessert werden, da diese bei den ELT- und den innentür-Arbeiten beschädigt wurden. Durch Beschädigung Dritter wurden Reparatur-Arbeiten erforderlich. Aus Gründen der Gewährleistung müssen die Arbeiten von dem gleichen Unternehmen ausgeführt werden. Es handelt sich um zusätzliche Leistungen, welche technisch zum Werkerfolg erforderlich wurden.
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Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 20966.18 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-17+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Es ist eine zusätzliche Leistung notwendig. Die Doppel-Boden Platten in den Technikräumen müssen ausgebessert werden, da diese bei den ELT- und den innentür-Arbeiten beschädigt wurden. Durch Beschädigung Dritter wurden Reparatur-Arbeiten erforderlich. Aus Gründen der Gewährleistung müssen die Arbeiten von dem gleichen Unternehmen ausgeführt werden. Es handelt sich um zusätzliche Leistungen, welche technisch zum Werkerfolg erforderlich wurden. Die daraus resultierenden Leistungen stellen eine zusätzliche Leistung dar. Dies ist notwendig und wichtig für den weiteren Bauablauf und um den Baufortschritt nicht zu stören. Diese zusätzlichen Arbeiten waren zudem notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen. Im Hinblick auf die geplante Inbetriebnahme der Schule ist dies der wirtschaftlichste Weg. Bei den zu erbringenden Leistungen durch die Entscheidung und Umsetzung der Inbetriebnahme handelt es sich um solche, die ursprünglich nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehen waren. Die Erbringung der Zusatzleistung muss entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder zu laufenden Überwachungserfordernissen und/oder Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistung stehen, führen (Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 132 GWB Rn. 49). Ein weiterer Auftragnehmer auf der Baustelle hätte weitere Lagerfläche und Aufenthaltsräume für das Personal benötigt. Gleichzeitig wäre dadurch ein erhöhter Koordinierungs- und Überwachungsaufwand auf der Baustelle für den Auftraggeber entstanden. Aufgrund der bevorstehenden Inbetriebnahme der Schule und eventuellen Folgekosten durch den Betrieb (weitere Beschädigungen) ist die Leistung sofort fällig, wodurch ein erhöhter Koordinierungsaufwand entstehen würde, Mehrkosten entstehen würden und die Nutzung der Hauptleistung sich verzögern würde. Hierdurch wären erhebliche Mehrkosten bei dem Auftraggeber entstanden. Diese hätten - zusammen mit den Kosten für den gesteigerten Koordinierungs- und Überwachungsaufwand - zu Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen gestanden hätten, geführt. Ein Wechsel wäre auch technisch nicht sinnvoll, da die ausführende Firma die vorangegangenen Leistungen erbracht hat. Eine zusätzliche Abstimmung zwischen den Auftragnehmern kostet zusätzliche Zeit, was somit Mehrkosten verursacht und die Gesamtleistung verzögert. Aus Gründen der Gewährleistung müssen die Arbeiten von dem gleichen Unternehmen ausgeführt werden. Es handelt sich um zusätzliche Leistungen, welche technisch zum Werkerfolg erforderlich wurden. Folglich wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten, beträchtlichen Zusatzkosten und technischen Schwierigkeiten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden gewesen. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 1.004.198,39 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 20.966,18 EUR (brutto).
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Die Doppel-Boden Platten in den Technikräumen müssen ausgebessert werden, da diese bei den ELT- und den innentür-Arbeiten beschädigt wurden. Durch Beschädigung Dritter wurden Reparatur-Arbeiten erforderlich. Aus Gründen der Gewährleistung müssen die Arbeiten von dem gleichen Unternehmen ausgeführt werden. Es handelt sich um zusätzliche Leistungen, welche technisch zum Werkerfolg erforderlich wurden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 115-416812 (2026-06-16)