Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Bewerber muss jedenfalls folgende Mindestanforderungen erfüllen, um nicht vom Verfahren ausgeschlossen zu werden:
1. Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
a. Vergleichbare Planungsleistungen, wie z.B. hochinstalliertes Gebäude
b. Leistungsphasen: 1-5
c. Projektabschluss (Inbetriebnahme): nicht vor dem 01.01.2013
d. Bausumme (KG 300+400): EUR 25 Mio. netto
2. Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
a. Vergleichbare Planungsleistungen, wie z.B. öffentliches Gebäude (Schulgebäude, Verwaltungsgebäude oder ähnliches)
b. Leistungsphasen: 1-5
c. Projektabschluss: nicht vor dem 01.01.2018
d. Bausumme (KG 300+400): EUR 20. Mio. netto
3. Referenznachweis Building Information Modeling (BIM)
a. Es muss 1 Projektreferenz für die Anwendung der BIM-Methode mit den folgen-den Mindestanforderungen eingereicht werden:
• Leistungsphasen: Die Leistungsphasen 3 oder 5 müssen abgeschlossen sein.
• Anwendungsfälle:
o Fachdisziplinübergreifender Austausch von 3D-Modellen im hersteller-neutralen IFC-Format (Open BIM) zwischen mind. 3 verschiedenen Fachdisziplinen über eine gemeinsame Datenumgebung (Common Data Environment = CDE)
o Koordination der Fachdisziplinen zur disziplinübergreifenden Qualitätssicherung
o Ableitung von 2D-Plänen aus Modellen
o Modellbasierten Ermittlung und Prüfung von Mengen und Kosten
• Honorarzone: Das Projekt muss mindestens in der Honorarzone III durchgeführt worden sein.
b. Eigenerklärung zur BIM Autoren Software mit folgenden Voraussetzungen (siehe Anlage TNW 1):
- Geeignet für herstellerneutralen Datenaustausch
- Modellierung von dreidimensionalen intelligenten und parametrisierbaren Objekten
- Verknüpfung der Objekte mit beliebigen alphanumerischen Informationen
- Definition von logischen Abhängigkeiten zwischen den Modellelementen
- Erstellung von logischen Strukturelementen (Bauwerksgliederung) und die Zuordnung der Modellelemente zu diesen Strukturen
- Planableitung aus den Modellen
- Vollständiger Datenaustausch der Fachmodelle hinsichtlich der erforderlichen Ausprägung der Geometrie (LoG) und der Merkmale (LoI).
4. Für die vorgenannten Referenzen ist jeweils 1 ausgefülltes Formblatt Referenzen (Anlage TNW 5) einzureichen.
Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, im Einzelfall eine Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzgeber vorzunehmen.
Hinweis: Von den Bewerbern sind insgesamt mindestens 2 Projektreferenzen einzureichen, wenn die BIM-Referenz gleichzeitig durch eine Projektreferenz abgedeckt werden kann. Andernfalls sind 3 Projektreferenzen einzureichen.
Bestenauswahl („Auswahleignung“)
Wenn mehr als 3 Teilnahmeanträge gemäß Ziffer 3.4 geeigneter Bewerber vorliegen („Grundeignung“), werden für das weitere Verfahren die besten 3 Bewerber ausgewählt („Auswahleignung“). Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Technische Ausrüstung §§ 33 ff. HOAI einzureichenden Referenzprojekte. Es werden die vom Bewerber benannten 2 besten Referenzen in der vom Bewerber selbst bestimmten Reihenfolge bewertet. Die jeweilige Referenz muss vom Bewerber eine deutlich sichtbare Nummerierung erhalten (z.B. Referenz 1, Referenz 2, etc.), deren Reihenfolge Ausdruck des Stellenwertes dieser Referenz für den Bewerber ist.
Hinweis: Sollte die Nummerierung nicht durch den Bewerber angegeben worden sein, so führt dies grundsätzlich nicht zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Die fehlende Nummerierung der Referenzen ergibt sich in diesem Fall aus der Reihenfolge der eingereichten Formblätter Referenzen (Anlage TNW 5) über das eVergabe Portal.
Für die Wertung werden die Referenzen in der numerischen Reihenfolge aufsteigend, so wie vom Bewerber selbst nummeriert, bewertet. Kriterium der Auswahleignung ist der Grad der Vergleichbarkeit der besten 2 eingereichten Referenzen mit dem anstehenden Projekt, wie es in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen beschrieben ist. Die eingereichten, zusätzlichen BIM-Referenzen werden dabei nicht berücksichtigt. Ergibt sich hinsichtlich dieses Kriteriums - Projektangaben kein klares Bild, werden die Teilnahmeanträge anhand der Anzahl der vorgelegten vergleichbaren Referenzen bewertet. Im Zweifel entscheidet unter den verbliebenen gleichwertigen Teilnahmeanträgen das Los.
Zur Abgabe eines Erstangebotes aufgeforderte Bewerber*innen werden dringend gebeten, die AG unverzüglich zu informieren, sollten Sie sich gegen eine Angebotsabgabe entscheiden. Die AG behält sich vor, in diesem Fall die/den nach Maßgabe dieser Ziffer nächstbesten Bewerber*in nachrücken zu lassen, also als Bieter*in zuzulassen. Die/der nachrückende Bewerber*in erwirbt hierdurch keinen Anspruch auf Verlängerung der Erstangebotsfrist.