Beschreibung der Beschaffung
1.1 Vorhaben, Anlass und Ziel
Die entdeckte „Windloch“-Höhle im Mühlenberg bei Engelskirchen war die Jahrhundertentdeckung im Jahr 2019. Nach bisherigen Vermessungen gehört das „Windloch“ mit rund 8.500 Metern Länge zu den zehn größten Höhlen in Deutschland. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen ist das Windloch die längste Höhle.
Das Höhlensystem ist bisher vollständig erhalten und vom Menschen unberührt. Das „Windloch“ stellt daher für Wissenschaft und Forschung einen Wert von nationaler, wenn nicht internationaler Bedeutung dar. Aus diesem Grund wird die Höhle ausschließlich für Forschungszwecke genutzt und für die Öffentlichkeit unzugänglich bleiben.
Damit die Einzigartigkeit des „Windlochs“ der Öffentlichkeit dennoch nicht vorenthalten bleibt, plant die Gemeinde Engelskirchen mit dem Oberbergischen Kreis, dem Tourismusverband „Das Bergische“ und dem Verein Kluterthöhle die Einrichtung und den Betrieb eines Höhlen Erlebniszentrums („HEZ“) an der neuen Riesenhöhle in Engelskirchen.
Das geplante HEZ in Engelskirchen soll mehrere Funktionen unter einem Dach vereinen. Im Mittelpunkt steht die Höhlenerlebniswelt, durch welche die sensationelle Entdeckung der Windlochhöhle durch unterschiedliche digitale Angebote multimedial und virtuell erlebbar machen. So sollen die realen Bilder des Höhlensystems und seiner Besonderheiten multimedial vermittelt werden. Die virtuelle Begehung der Höhle als atmosphärische Erfahrung erfolgt mit Virtual Reality Technologie. Spielerisch kann damit die Höhle erkundet und untersucht werden. Die Individuelle Erforschung von Themenbereichen wie Höhlenentstehung, Leben in der Höhle oder Forschung und Wissenschaft wird in einer interaktiven Ausstellung ergänzt, unterstützt durch Augmented Reality Angebote.
Neben der Höhlenerlebniswelt soll das HEZ auch als Höhleninformationszentrum dienen: Über die Vielfalt der Höhlen und Karsterscheinungen in NRW können sich die Besuchenden hier informieren sowie erste Eindrücke und Informationsmaterial erhalten. Eine weitere Aufgabe übernimmt das HEZ als touristischer Informationsstandort für „Das Bergische“.
Baulich soll das HEZ nach den neuesten Standards geplant und als CO²-reduziertes, optimalerweise CO²-neutrales Gebäude, realisiert werden. Darüber hinaus wird eine Zertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) angestrebt.
Weitere Informationen können der Anlage 08 „Engelskirchen_HEZ_Konzept_Erlebniszentrum_19-04-22“ entnommen werden.
Ein erster Entwurf für das HEZ (Grundrisse, Raumprogramm, Kostenschätzung, Lageplan, Visualisierung und Flächen) ist als Anlagenkonvolut 09 beigefügt. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist allein der Bereich des Erlebniszentrums auf der östlichen Seite des Baches. Nur dieser Teil ist vom Fördermittelantrag umfasst. Nichtsdestotrotz soll das obsiegende Büro gastronomischen Teil in Form der Planstufe „Lageplan“ „mitdenken“ (Anbindung, etc.). Wichtig ist hierbei aus förderrechtlichen Gründen, dass diese Tätigkeiten gesondert vom eigentlichen Erlebniszentrum abgerechnet werden können. Genauere Einzelheiten werden dann im Verhandlungsverfahren bekannt gegeben.
1.2 Leistungsumfang
Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang beinhaltet Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 – 9, ggf. stufenweise Beauftragung in maximal 3 Stufen (geplant sind Stufen für Leistungsphasen 1 - 3, Leistungsphasen 4, 5 und Leistungsphasen 6 - 9).
Zunächst soll mit dem Zuschlag allein die erste Beauftragungsstufe (Leistungsphasen 1 – 3) beauftragt werden. Der Abruf weiterer Beauftragungsstufen steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die beantragten Fördermittel für die weiteren Projektstufen bewilligt werden. Um einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn und somit den Verlust der Fördermittel zu vermeiden, ist es daher unerlässlich, dass mit der Bearbeitung weiterer Beauftragungsstufen nicht vor deren schriftlichen Abruf begonnen wird. Werden einzelne Beauftragungsstufen und/oder Leistungsphasen – ganz oder teilweise – nicht abgerufen, ergeben sich hieraus keinerlei Rechte für den späteren Auftragnehmer.
Es ist ausdrücklich erwünscht, dass die Bewerber die Örtlichkeit im Rahmen eines Orttermins besichtigen. Die Koordinierung eines entsprechenden Termins erfolgt über die Vergabeplattform.
1.3 Leistungszeit
Die Leistungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum von voraussichtlich ca. 37 Monaten (Abschluss Leistungsphase 8) erstrecken, wobei eine für eine Antragstellung im Förderprogramm (Abschluss Leistungsphase 3) voraussichtlich ein Zeitraum von ca. 12 Wochen nach Zuschlag zur Verfügung stehen wird. Die Bieter müssen daher unmittelbar nach Zuschlag (voraussichtlich Mitte Dezember 2023) beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen. Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren thematisiert und endgültig festgelegt.