Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Hort und Umbau Mensa Anne-Frank-Schule
Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Kurze Beschreibung: Bodenbelagsarbeiten
1️⃣
Ort der Leistung: Lüneburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Straße 3, 21337 Lüneburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Bodenbelagsarbeiten
Neubau: Bodenbelag als Dielenboden Eiche mit Holz-Unterkonstruktion ca.: 725m² , Sockelleisten Holz ca.: 500
lfm. Sportboden ca.:...”
Beschreibung der Beschaffung
Bodenbelagsarbeiten
Neubau: Bodenbelag als Dielenboden Eiche mit Holz-Unterkonstruktion ca.: 725m² , Sockelleisten Holz ca.: 500
lfm. Sportboden ca.: 70m².
Altbau: Linoleum liefern und einbauen ca.: 65m² , Sockelleisten liefern und einbauen
75 m.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 033-096422
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-06
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-06-06
09:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339 Lüneburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 096-301876 (2023-05-16)