Für den Neubau des Leibniz-Instituts für Länderkunde auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz in Leipzig wird der Leistungsteil für die Herstellung der Baugrube und des Verbaues bis zur Übergabeschnittstelle an den Auftragnehmer Rohbau ausgeschrieben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau IfL - Baugrube und Verbau
162_LIL_01-2023-0004
Produkte/Dienstleistungen: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen📦
Kurze Beschreibung:
“Für den Neubau des Leibniz-Instituts für Länderkunde auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz in Leipzig wird der Leistungsteil für die Herstellung der Baugrube und...”
Kurze Beschreibung
Für den Neubau des Leibniz-Instituts für Länderkunde auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz in Leipzig wird der Leistungsteil für die Herstellung der Baugrube und des Verbaues bis zur Übergabeschnittstelle an den Auftragnehmer Rohbau ausgeschrieben werden.
Der Leibniz-Institut für Länderkunde Leipzig e.V. plant auf dem Gelände südlich des Wilhelm-Leuschner-Platzes zwischen der Brüderstraße, der Windmühlenstraße und der Grünewaldstraße in Leipzig den Neubau eines mehrgeschossigen Institutsgebäudes. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll der Leistungsteil für die Herstellung der Baugrube und des Verbaues bis zur Übergabeschnittstelle an den Auftragnehmer Rohbau ausgeschrieben werden. Für diesen Leistungsteil sind Erd- und Tiefbau-, sowie Spezialtiefbauleistungen erforderlich. Baubegleitend werden Kampfmittelsondierungen und eine Aushubbegleitung auszuführen sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-18 📅
Datum des Endes: 2024-04-12 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis ihrer Eignung durch Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Beim...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis ihrer Eignung durch Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Beim Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung VHB 124" (oder die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" - EEE) mit Angaben zu Registereintragungen, Angaben zu Insolvenzverfahren/Liquidation, Angaben zu schweren Verfehlungen, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung sowie der Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Beim Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind diese Eigenerklärungen - auch die der Nachunternehmer - auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender in der "Eigenerklärung zur Eignung VHB 124" genannten Bescheinigungen und Nachweise zu bestätigen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragsfähig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG und qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Für die Leistungen der Kampfmittelsondierungen und Aushubbegleitung muss der Auftragnehmer über eine entsprechende Sach- und Fachkunde, sowie Erfahrung, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit im Zusammenhang mit Kampfmitteln verfügen. Der Auftragnehmer muss - auch wenn er über eine entsprechende Präqualifizierung verfügt - über eine gültige Erlaubnis gem. § 7 SprengG verfügen. Die verantwortlichen Personen müssen außerdem die Voraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 Nr. 3 SprengG erfüllen. Aufsichtspersonal dürfen ausschließlich Personen mit behördlichem Befähigungsschein (§ 20 SprengG) für den Umgang mit Kampfmitteln eingesetzt werden. Weiterhin müssen die vorgenannten Akteure über eine Berufshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) verfügen, die Risiken aus Kampfmitteln mit ausreichender Deckungssumme absichert. Diese Nachweise sind schriftlich mit dem Angebot vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis ihrer Eignung durch Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Beim...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis ihrer Eignung durch Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Beim Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung VHB 124" (oder die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" - EEE) mit Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen vorzulegen. Beim Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis ihrer Eignung durch Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Beim...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis ihrer Eignung durch Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Beim Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung VHB 124" (oder die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" - EEE) mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und Angaben zu Arbeitskräften vorzulegen. Beim Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind diese Eigenerklärungen - auch die der Nachunternehmer - auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender in der "Eigenerklärung zur Eignung VHB 124" genannten Bescheinigungen und Nachweise zu bestätigen: a) Drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. b) Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-17
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-09-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-17
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Elektronisch
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind bei der elektronischen Angebotsabgabe nicht zugelassen (§14 EU VOB/A).”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig”
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341/977-3800📞
Fax: +49 341/977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341/977-3800📞
Fax: +49 341/977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 117-365054 (2023-06-15)
Ergänzende Angaben (2023-07-17)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 117-365054
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-07-17 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2023-07-25 📅
Zeit: 10:00
Andere zusätzliche Informationen
“Verlängerung der Angebotsfrist auf den 25.07.2023, 10 Uhr aufgrund von Anpassungen im Leistungsverzeichnis. Neue Vergabeunterlagen werden versendet.”
Quelle: OJS 2023/S 139-443071 (2023-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1970702.92 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 117-365054
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Neubau IfL - Baugrube und Verbau
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Max Bögl Stiftung & Co. KG
Postanschrift: Max-Bögl-Straße 1
Postort: Sengenthal
Postleitzahl: 92369
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 9181-909-12235📞
E-Mail: astock@max-boegl.de📧
Fax: +49 9181-909-11646 📠
Region: Neumarkt i. d. OPf.🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1970702.92 💰
Quelle: OJS 2023/S 163-511551 (2023-08-21)