Neubau IfL - Feuerlöschanlagen

Leibniz-Institut für Länderkunde e.V.

Neubau des Leibniz-Instituts für Länderkunde e.V. auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz in Leipzig, hier Feuerlöschanlagen.

Deadline

Deadline 2026-06-08

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau IfL - Feuerlöschanlagen
Referenznummer: 162_LIL_01-2026-0005
Kurze Beschreibung:
Neubau des Leibniz-Instituts für Länderkunde e.V. auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz in Leipzig, hier Feuerlöschanlagen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Feuerlöschanlagen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Das Bauvorhaben ist Teil der Neugestaltung des Wilhelm-Leuschner-Platzes im Stadtzentrum von Leipzig. Nach vorgelagertem Architekturwettbewerb entsteht ein neues Institutsgebäude für das Leibniz-Institut für Länderkunde Leipzig, bestehend aus Tiefgarage, Erd- und Zwischengeschoss sowie sechs Obergeschossen. Das nachhaltige Gebäude verfügt zudem über ein Gründach, großzügige Innenraumbegrünung im mehrgeschossigen Atrium und eine Geothermieanlage. Mit der vorliegenden Ausschreibung werden die Leistungen der Feuerlöschtechnischen Anlagen ausgeschrieben. Dazu gehören unter anderem - 1 St Sprinklerpumpe 75 kW ca. 3000 l/min - 1 St Schaltanlage Sprinklerpump - 1 St Steuer- und Überwachungszentrale - 2 St NAV-Stationen DN150 - 1 St Feuerwehreinspeisung - 978 St Sprinkler - 21 St Zonecheck in Edelstahl DN65 - 2 St Zonecheck in Edelstahl DN100 Hauptsteige- und Hauptverteil-Rohre in Stahl, Verbindung durch Formteile für genutete Rohre - DN150 genutet 30,5 m - DN100 genutet 160,5 m - DN65 genutet 72,5 m Nebenverteil-, Strang- und Abzweig-Rohre in Edelstahl, Verbindung durch Formteile für gepresste Installationssysteme - DN65 670,0 m - DN50 347.0 m - DN40 942,0 m - DN25 1.497 m - 14 m² F90 Verkleidung mit Kalziumsilikatplatten
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Postanschrift: Windmühlenstraße 1
Postleitzahl: 04107
Stadt: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-16 📅
Datum des Endes: 2027-12-01 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Elektronisch.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bieter sind bei der elektronischen Angebotsabgabe nicht zugelassen (§14 EU VOB/A).
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-06-08 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Elektronisch.
Zusätzliche Informationen:
Bieter sind bei der elektronischen Angebotsabgabe nicht zugelassen (§14 EU VOB/A).
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Gemäß Vergabeunterlagen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Leibniz-Institut für Länderkunde e.V.
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Schongauerstraße 9
Postleitzahl: 04328
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Einkauf
E-Mail: p_kraus@leibniz-ifl.de 📧
Telefon: +49 341-60055102 📞
Fax: +49 341-60055198 📠
URL: https://leibniz-ifl.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19dfbddff1a-52971652698ebc7b 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: n/a
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800 📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de 🌏
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: Nicht vorhanden
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 088-312336 (2026-05-06)