Beschreibung der Beschaffung
Baubeginn: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den
Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen
voraussichtlich bis zum 12.09.2023 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz
2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 177 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.
Allgemeine Angaben zur Ausführung
Eine Fertigung von Bauteilen kann erst nach Freigabe der vom Auftragnehmer
vorzulegenden Unterlagen durch den Bauherrn erfolgen.
- Schweißverbindungen sind für die spätere Beschichtung plan und sauber ab-/
zuverschleifen.
- Für Anschlüsse, Montagestöße, Verbindungsmittel und Schweißnähte hat der
Auftragnehmer selbst den Nachweis zu führen und zur Prüfung vorzulegen.
- Gefahrenbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte,
sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
- Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Ein Feuerlöscher, tragbar, der Klasse
C nach DIN EN 2 - oder vergleichbar einsetzbar - muss bei Arbeiten mit brennbaren Gasen vorhanden sein.
- Bei dem Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muss sichergestellt sein,
dass keine Kontaktkorrosion auftritt.
- Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind grundsätzlich
vor dem Verzinken auszuführen, Beschädigungen sind nachzuverzinken.
- Es sind kalt gewalzte oder kalt gezogene Präzisions-Stahl-Profile der Qualität
S 235JR nach DIN EN 10 027-1 oder höher zu verwenden bzw. nach Positionsangabe. In der Ausführung Stahl galvanisch verzinkt (GV-GC) nach DIN
EN ISO 50 961, Ausführung badverzinkt (Z) nach DIN EN 10 147. Stahl-Bleche
sind generell aus feuerverzinktem Blech nach DIN EN ISO 1461 oder in gleichwertiger Qualität auszuführen. Stahlhohlprofile sind aus Bandstahl herzustellen, Schweißnähte der Rohrprofile sind in den nicht sichtbaren Bereich zu legen. Schnittkanten, Schweißnähte und sonstige Bearbeitungsflächen sind
durch Kaltverzinkung vor dem Anstrich zusätzlich gegen Korrosion zu schützen.
- Alle Stahlteile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen verzinkt werden. Alle anderen Bauteile müssen mindestens einen einfachen Korrosionsschutz erhalten. Der Korrosionsschutz muss mit Zinkauflagen gemäß
DIN EN ISO 14 713 ausgeführt sein. Die Nachbesserung von Fehlstellen und
Beschädigungen muss entsprechend DIN EN ISO 1461 erfolgen.
- Dehnungs- und Montagestöße sind in ausreichender Zahl einzuplanen. Sie
sind so zu gestalten, dass eine geräuschlose und ungehinderte Bewegung der
Elemente untereinander und gegen den Baukörper gewährleistet ist.
- Befestigungsmittel aller Art sind nur aus korrosionsbeständigen Stoffen zugelassen.
- Zur Verankerung der Stahlkonstruktion in dafür vorgesehene Bauelemente
sind nur Dübel mit bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden. Bei Verankerung in Stahlbeton ist grundsätzlich von gerissenem Beton auszugehen.