Zollhafen - Baufeld Gaßnerallee, Erstellung einer Dreifeld-Sporthalle als Schulsporthalle mit Zuschauerbühne sowie einer sechsgruppige
Kindertagesstätte: Fachplanungs- und Gutachterleistungen Geotechnik - Baugrunduntersuchung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-27.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau KITA und Sporthalle Zollhafen - Geotechnik - Baugrunduntersuchung
2023_06 FP Geotechnik - Baugrunduntersuchung”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Zollhafen - Baufeld Gaßnerallee, Erstellung einer Dreifeld-Sporthalle als Schulsporthalle mit Zuschauerbühne sowie einer sechsgruppige
Kindertagesstätte:...”
Kurze Beschreibung
Zollhafen - Baufeld Gaßnerallee, Erstellung einer Dreifeld-Sporthalle als Schulsporthalle mit Zuschauerbühne sowie einer sechsgruppige
Kindertagesstätte: Fachplanungs- und Gutachterleistungen Geotechnik - Baugrunduntersuchung
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zollhafen Gaßnerallee 55120 Mainz
Beschreibung der Beschaffung:
“Es werden Fachplanungs- und Gutachterleistungen der Geotechnik - Baugrunduntersuchung für den Teilbereich des Entwicklungsgebiets des ehemaligen Zollhafens...”
Beschreibung der Beschaffung
Es werden Fachplanungs- und Gutachterleistungen der Geotechnik - Baugrunduntersuchung für den Teilbereich des Entwicklungsgebiets des ehemaligen Zollhafens (Baufeld Gaßnerallee) benötigt, der nordöstlich der Mainzer Neustadt unmittelbar am Rhein liegt. Nordwestlich des Zollhafens schließen das Industriegebiet Ingelheimer Aue mit einem Container-Terminal, den Kraftwerken Mainz-Wiesbaden und einer Reihe weiterer Industrieunternehmen an. Gegenwärtig entsteht im Bereich des ehemaligen Zollhafens in Mainz ein neues innerstädtisches Stadtquartier. Weite Teile des Gebiets sind bereits fertiggestellt, zudem sind Reihe von Baufeldern in Planung oder im Bau. Die wesentlichen Nutzungsbausteine der geplanten Bebauung im Baufeld Gaßnerallee sind eine Dreifeld-Sporthalle als Schulsporthalle mit Zuschauerbühne sowie eine sechs-gruppige
Kindertagesstätte. Optional sollen diese um einen Padel-Court-Anlage auf dem Dach der Sporthalle erweitert werden. Hinzu kommen die Freiflächen der Kita sowie Parkebene für die
bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze der beschriebenen Nutzungen. Das Grundstück bildet den nordwestlichen Auftakt des Stadtquartiers Zollhafen und liegt damit zugleich im Geltungsbereich des Bebauungsplans N 84, der die Entwicklung des neuen Quartiers
regelt. Es umfasst das Baufeld GE3 als nordwestlichen Auftakt des Stadtquartiers Zollhafen. Das Grundstück in Form etwa eines rechtwinkligen Dreiecks hat eine Größe von ca. 4.223 m². Im Nordosten und Südosten grenzt das Gebiet an die Inge-Reitz-Straße, von Nordwesten nach Südosten verläuft die Straße "An der Hafenbahn" entlang der Grundstücksgrenze. Das Grundstück wird von der Straßenbahntrasse der sogenannten "Mainzelbahn" als Wendeschleife umfahren. Die Masten müssen bei der Anlieferung etc. auf das Grundstück beachtet werden. Ebenso sind die
Straßenbeleuchtungsmasten im Gehwegbereich um das Grundstück bereits hergestellt. Das Grundstück liegt im Überflutungsbereich des Rheins. Die Standsicherheit der zu errichtenden Gebäude ist bis zum maximal möglichen Wasserstand (Extremhoch Wasser) 87,70 m ü.NN zu gewährleisten. Geeignete Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen von Oberflächen-, Grund- und Kanalisationswasser müssen für Wasserstände bis zu Extremhochwasserstand (87,70 ü. NHN) vorgesehen werden. Gegenstand dieses Auftrags ist die Beauftragung der Fachplanungs- und Gutachterleistungen der Geotechnik - Baugrunduntersuchung für das beschriebene Bauvorhaben. Auf Grundlage der vorliegenden Archivunterlagen sind folgende Randbedingungen bei den Fachplanungs- und Gutachterleistungen der Geotechnik - Baugrunduntersuchung zu berücksichtigen:
1. Das Baufeld liegt in einem Bombenabwurfgebiet und somit im Bereich von Kampfmittelbelastungen. Aufgrund der tiefreichenden aufgefüllten Böden sowie eingelagerter Fremdstoffe (Metallreste, Bauschutt, Bewehrung etc.) ist eine Kampfmittelüberprüfung vor Ausführung von Erdeingriffen auszuführen.
2. Vorbehaltlich der Kenntnis von längerfristigen Pegelmessungen unter Berücksichtigung von jahreszeitlichen Schwankungen (ohne Hochwasserbeeinflussung) wird im Bereich des Planungsgebiets ein mittlerer Grundwasserstand auf ca. 82 m ü. NHN (+/- 1 m) abgeschätzt.
3. Im Zuge der Baugrunduntersuchungen am Nachbargrundstück (Norden) wurde in der Mitte des Baufelds ein denkmalgeschützter Mauerabschnitt gefunden. Daher können archäologische Funde auf dem Baufeld nicht ausgeschlossen werden.
4. Auf dem Baufeld befinden sich alte nach Trassenplan (Anlage) stillgelegte Ver- und Entsorgungsleitungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-16 📅
Datum des Endes: 2027-11-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Abgabe der Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters zur Eignung:
(1) Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters zur Eintragung/ Nichteintragung in einem...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Abgabe der Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters zur Eignung:
(1) Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters zur Eintragung/ Nichteintragung in einem Handelsregister;
(2) Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen;
(3) Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung, mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Einladung zur Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft bilden und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt;
(4) Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters, dass er zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß Ziffer III.2.1 berechtigt ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Abgabe der Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters zur Eignung:
Der Mindestjahresumsatz für vergleichbare Leistungen im Bereich Fachplanung- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Abgabe der Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters zur Eignung:
Der Mindestjahresumsatz für vergleichbare Leistungen im Bereich Fachplanung- und Gutachterleistungen - Geotechnik betrug in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 200.000 Euro.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
S. o., Mindestjahresumsatz.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Abgabe der Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters zur Eignung:
(1) Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters, dass die durchschnittliche jährliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Abgabe der Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters zur Eignung:
(1) Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters, dass die durchschnittliche jährliche Mindestmitarbeiterzahl im Bereich Fachplanung- und Gutachterleistungen - Geotechnik in den letzten 3 Jahren 3 Mitarbeiter betrug.
(2) Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters, dass er über mindestens eine Referenz mit vergleichbarer Größenordnung (> 2.500 qm Grundstücksfläche) aus den letzten höchstens drei Jahren (August 2020 bis August 2023) verfügt unter Angabe der Projektbezeichnung, der Grundstücksart (z. B. Grundstück im Hochwasserüberflutungsgebiet), der Quadratmeterzahl, des Auftraggebers, des Ausführungszeitraums, des Auftragswerts der beschriebenen Leistung und der Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer.
(3) Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters, dass er über mindestens eine Referenz vergleichbarer Art (Fachplanung- und Gutachterleistungen - Geotechnik Hochwasserüberflutungsgebiet) aus den letzten höchstens drei Jahren (August 2020 bis August 2023) verfügt unter Angabe der Projektbezeichnung, Grundstücksart (z. B. Grundstück im Hochwasserüberflutungsgebiet), der Quadratmeterzahl, des Auftraggebers, des Ausführungszeitraums, des Auftragswerts der beschriebenen Leistung und der Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer.
(4) Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters, dass er über mindestens eine Referenz eines für öffentliche Auftraggeber geplanten Gebäudes aus den letzten höchstens drei Jahren (August 2020 bis August 2023) verfügt unter Angabe der Projektbezeichnung, der Grundstücksart (z. B. Grundstück im Hochwasserüberflutungsgebiet), der Quadratmeterzahl, des Auftraggebers, des Ausführungszeitraums, des Auftragswerts der beschriebenen Leistung und der Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): S. o., Unterziffern (1) bis (4)
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Zugelassen ist jeder, der nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu tragen oder nach der...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Zugelassen ist jeder, der nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome in der Bundesrepublik Deutschland als Beratender Ingenieur oder Ingenieur tätig zu werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-28
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-28
12:00 📅
“Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen im Rahmen des § 56 VgV nach. Diese sind...”
Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen im Rahmen des § 56 VgV nach. Diese sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle.
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y49686S
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Siftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131622-34📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131622-13 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 146-467637 (2023-07-27)