Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der max. 5 einzuholenden Angebote, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen und die höchsten Werte erzielen. Diese Werte ergeben sich anhand der nachfolgenden Kriterien (erzielte Punktezahl x Prozentanteile von 100 %) für die Teilnahmeanträge beurteilt.
(1) Umsatz (20% und maximal 10 Punkte)
Der Mindestjahresumsatz für vergleichbare Leistungen (Bereich technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre:
Mindestkriterium ab 250.000 EUR = 3,0 Punkte
Ab 500.000 EUR = 6,5 Punkte
Ab 750.000 EUR = 10,0 Punkte
(2) Mitarbeiterzahl (20 % und maximal 10 Punkte)
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Mitarbeiterzahl (Bereich technische Ausrüstung Analgengruppen 1, 2, 3, 7, 8) aus den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Mindestkriterium 2 Mitarbeiter = 3,0 Punkte
Ab 4 Mitarbeitern = 6,5 Punkte
Ab 6 Mitarbeitern = 10,0 Punkte
(3) Referenzen vergleichbare Größenordnung (25 % und maximal 20 Punkte)
2 Referenzen vergleichbare Größenordnung (Bereich technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8) der letzten 3 Jahre
Mindestkriterium: 2 Referenzen vergleichbarer Größenordnung (ab 2.000 qm BGF)
Je Referenz:
ab 2.000 qm= 2,0 Punkte
ab 3.000 qm= 3,5 Punkte
ab 4.000 qm= 5,0 Punkte
Je wertbare Referenz max. 5 Punkte
Maximal 4 Referenzen
(4) Referenzen vergleichbare Art (25 % und maximal 20 Punkte)
2 Referenzen vergleichbarer Art (Bereich technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8) der letzten 3 Jahre
Mindestkriterium: 2 Referenzen vergleichbarer Art
Je Referenz:
0 Referenz = 0 Punkte
1 Referenz Sporthalle = 10 Punkte
1 Referenz KITA = 10 Punkte
Je wertbare Referenz max. 10 Punkte
Maximal 2 Referenzen
(5) Referenz öffentlicher Auftraggeber
1 Referenz für öffentliche Auftraggeber (Bereich technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8) der letzten 3 Jahre
0 Referenz = 0 Punkte
1 Referenz öffentliche Auftraggeber = 10 Punkte
Maximal 1 Referenz
Gewertet werden Referenzen mit bindender Anwendung des öffentlichen Vergaberechts
Sollten mehr als 5 Bewerber die gleiche Punktzahl unter Anwendung sämtlicher objektiver Kriterien und unter Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums des Auftraggebers die Auswahlkriterien gleich gut erfüllen, behält sich der Auftraggeber vor, eine Entscheidung per Los herbeizuführen.