Neubau KV MHH Umweltverträglichkeitsprüfung

HBG Hochschulmedizin Hannover Baugesellschaft mbH

Gegenstand und Zielsetzung: Die Leistung umfasst die vollständige Durchführung einer UVP-Vorprüfung des Einzelfalls für den Neubau der Baustufe 1 der Krankenversorgung der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) inklusive Hubschrauberdachlandeplatz.

Deadline

Deadline 2026-07-30

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau KV MHH Umweltverträglichkeitsprüfung
Referenznummer: KVBS1_724.01
Kurze Beschreibung:
Gegenstand und Zielsetzung: Die Leistung umfasst die vollständige Durchführung einer UVP-Vorprüfung des Einzelfalls für den Neubau der Baustufe 1 der Krankenversorgung der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) inklusive Hubschrauberdachlandeplatz.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung in Umweltfragen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: KVBS1_724.01
Beschreibung der Beschaffung:
Für das Neubaufeld liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan von 1969 vor. Eine UVP wurde im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans nicht durchgeführt. Für den Neubau der Baustufe 1 der MHH wurde der erste Bauantrag für die Herstellung der Baugrube eingereicht. Im Rahmen der Baugenehmigung soll festgestellt werden, ob eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht oder nicht. Weitere potenzielle Baustufen, die auf dem Neubaufeld zu einem späteren Zeitpunkt errichtet werden, werden von der Prüfung ausgeschlossen, da es hierfür keine Finanzierungsgrundlage gibt. Das Leistungsziel ist eine rechtskonforme Dokumentation und Begründung der Vorprüfung nach § 7 UVPG (allgemeine bzw. standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls). Die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen sind das UVPG in der jeweils geltenden Fassung (insbes. §§ 5, 7 UVPG sowie die "Liste UVP-pflichtiger Vorhaben" in Anhang 1 UVPG) einschließlich der Umsetzung der EU-UVP-Richtlinie. Relevante landesrechtliche Regelungen, insbesondere das NUVPG (Niedersächsisches UVP-Gesetz) sowie einschlägige Verwaltungsvorschriften und Richtlinien (z.B. LAI-Leitfäden), sind zu berücksichtigen. Ziel ist es, dem Auftraggeber (AG) als Bauherr eine belastbare, behördlich anerkannte Grundlage zu liefern, ob eine vollständige UVP für das Vorhaben erforderlich ist.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hauptstandort oder Erfüllungsort: Baufeld des Neubaus der Medizinischen Hochschule Hannover am Stadtfelddamm
Postanschrift: Podbielskistr. 386
Postleitzahl: 30659
Stadt: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren gem. § 15 VgV durchgeführt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Auftrag wird nur an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen vergeben, dass nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden ist. Die Eignung ist gegeben, wenn alle geforderten Erklärungen und Nachweise erfüllt sind.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-30 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-30 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-30 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-22 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss mindestens 2 Mitarbeiter beschäftigen, die nachweislich Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei öffentlichen Projekten durchgeführt haben. Weiterhin haben diese Mitarbeiter eine mindestens 5-jährige Erfahrung in der Umweltplanung.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: HBG Hochschulmedizin Hannover Baugesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 221588
Postanschrift: Podbielskistr. 386
Postleitzahl: 30659
Postort: Hannover
Region: Region Hannover 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@hbg-hannover.de 📧
Telefon: 0511-3744460 📞
URL: https://hbg-hannover.de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://hbg-hannover.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1EMX7X/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1EMX7X 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1EMX7X 🌏
Name: Der AG nutzt die Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" (DTVP) unter www.dtvp.de. Eine Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere durch das Stellen von Fragen oder das Einreichen von Angeboten setzt voraus, dass sich die ausgewählten Bieter beim Deutschen Vergabeportal GmbH (DTVP) registrieren. Für die elektronische Einreichung von Angeboten ist die Nutzung des "Bietertools" erforderlich.
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1EMX7X#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-3308 📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Bieter kann sich zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße an folgende Stelle wenden: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen die Regelungen nach §§ 134, 135, 160 GWB. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 124-452019 (2026-06-30)