Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von maximal 4 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2015 bis Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
Die Referenz 1 beinhaltet:
Mindestbedingungen
- OP Ingenieurbau Par. 43 HOAI für eine Lärmschutzwand (LSW), Honorarzone (HZ) größer gleich III HOAI Anlage 12
- die Erbringung von mindestens einer der Lph 2, 3, 5, 6 im o.g. Referenzzeitraum.
Kriterien
- HZ größer gleich III
- Selbst erbrachte Leistung OP Ingenieurbauwerke Lph.2, 3, 5, 6 gem. Par. 43 HOAI
- Selbst erbrachte Leistung Bauüberwachung Ingenieurbauwerke in der Bauausführung
- Selbst erbrachte Leistung Nachtragsprüfung zur Bauausführung
Die Referenz 2 beinhaltet:
Mindestbedingungen
- OP Ingenieurbau Par. 43 HOAI für eine LSW HZ größer gleich III HOAI Anlage 12
- die Erbringung der Leistung Bauüberwachung Ingenieurbauwerke im o.g. Referenzzeitraum.
Kriterien
- HZ größer gleich III
- Selbst erbrachte Leistung OP Ingenieurbauwerke Lph 2, 3, 5, 6 gem. Par. 43 HOAI
- Selbst erbrachte Leistung Nachtragsprüfung zur Bauausführung
Besondere Projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1 und 2 OP Ingenieurbauwerke:
- Baukosten LSW für eine Referenz größer 1,0 Mio.€
- Spartenkoordination in der Planung
- Hochabsorbierende LSW; Absorption größer gleich 8
- Planung einer LSW mit gestalterischem Anspruch
Die Referenz 3 beinhaltet:
Mindestbedingungen
- Lärmschutzwand- oder Fassadenbegrünung für den Bereich Objektplanung Freianlagen
- die Erbringung von mindestens einer der Lph 2, 3, 5, 6 im o.g. Referenzzeitraum.
Kriterien
- HZ größer gleich IV
- Selbst erbrachte Leistung Freianlagen Lph 2, 3, 5, 6 gem. Par. 39 HOAI
- Planung einer Pergola-Konstruktion
Die Referenz 4 beinhaltet:
Mindestbedingungen
- Fachplanung Tragwerksplanung (TWP) Par. 51 HOAI für eine LSW größer gleich HZ II HOAI
- die Erbringung von mindestens einer der Lph 2, 3, 5, 6 im o.g. Referenzzeitraum.
Kriterien
- HZ größer gleich II
- Selbst erbrachte Leistung TWP Lph 4, 5 gem. Par. 51 HOAI
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Namen des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail, Beschreibung der erbrachten Leistung, Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen.
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
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Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.