Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Rat- und Bürgerhaus Barßel / Erdarbeiten - 2. BA
S-BARSSEL-2023-0012
Produkte/Dienstleistungen: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Erdarbeiten - 2. BA
1️⃣
Ort der Leistung: Cloppenburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Barßel beabsichtigt auf dem Gelände des Rathauses am Theodor-Klinker-Platz ein neues Rat- und Bürgerhaus in zwei Bauabschnitten zu errichten....”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Barßel beabsichtigt auf dem Gelände des Rathauses am Theodor-Klinker-Platz ein neues Rat- und Bürgerhaus in zwei Bauabschnitten zu errichten. Das vorhandene Rathaus soll im Zuge eines 2. Bauabschnittes abgerissen werden. Auch die angrenzende Parkplatzfläche sowie die Anordnung der Grünanlagen wird neu gestaltet.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-08 📅
Datum des Endes: 2024-07-12 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-02
14:10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-02
14:10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Gemeinde Barßel Theodor-Klinker-Platz 26676 Barßel Deutschland
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 190-595330 (2023-09-28)