Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) s.o. unter III.1.1
2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle technischen Regeln und behördlichen Vorschriften einzuhalten, die mit der Werkstoffauswahl,
Bemessung, Herstellung und Funktion der zur erbringenden Leistung im Zusammenhang steht. Es sind grundsätzlich nur zugelassene und mit entsprechenden Prüfzeugnissen versehene Bauarten und Materialien zu verwenden. Alle Maße und Angaben sind eigenverantwortlich zu überprüfen. Die gestalterischen Vorgaben des Auftraggebers sind verbindlich einzuhalten.
3) Umwelt- und Qualitätskriterien
In Anlehnung an § 45 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wird bei der vorliegenden Ausschreibung geprüft, dass bei den
Herstellungsverfahren, den verwendeten Materialien und der Wiederverwertbarkeit ausdrücklicher Wert auf Umweltverträglichkeit und gesundheitliche Unbedenklichkeit gelegt wird. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden.
Die Konzeption der Produkte muss konsequent ökologisch und nachhaltig aufgebaut sein. Sie sollen aus nur wenigen, sortenrein zu
trennenden und leicht zu recycelnden Materialien bestehen. Auf einen ressourcenschonenden, minimalistischen Materialeinsatz wird
besonderer Wert gelegt.
Einzelne Teile, die einer Abnutzung unterliegen oder durch unsachgemäße Nutzung zerstört werden können, müssen austauschbar sein.
Dies setzt voraus, dass die defekten oder abgenutzten Teile entfernbar und die Ersatzteile montierbar sind.
Zertifizierungen, Qualitätssiegel, Bescheinigungen, Prospekte, Zeichnungen und Auszeichnungen, die die Erfüllung der Anforderungen belegen, sind dem Angebot beizulegen:
- GS geprüft
- LGA schadstoffgeprüft
- PEFC Zertifizierungen
- Umweltschutz-Zertifizierungen
- Präqualifizierung der IHK
- Qualitätsmanagement ISO 9001
- Umwelt ISO14001
- Energieaudit DIN EN 16247-1
- oder vergleichbar.
Die Hersteller der Standard-Büromöbel sowie der Stapelstühle Pos. 04.0040 und Klapptische Pos. 04.0010 müssen zwingend ein
Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 eingeführt, angewendet und zertifiziert haben.
Die angebotenen Standard-Büromöbelsysteme müssen das Quality Office-Zeichen führen. Damit entsprechen die Produkte der Leitlinie
"Qualitätskriterien für Büro-Arbeitsplätze" und sind somit überdurchschnittlich gut für die Gestaltung aktueller Büroarbeitswelten geeignet.
Alle Unterlagen sind mit dem Angebot in digitaler Form zu übergeben.
4) Produktanforderungen
Alle angebotenen Produkte müssen Serienprodukte sein.
Die Produktgruppen des Standard-Büromöbelsystems sowie Ersatz- und Zusatzteile müssen noch mindestens 10 Jahre lieferbar
sein. Technische Verbesserungen bleiben vorbehalten.
Auf die Produktgruppe des Standard-Büromöbelsystems muss der Anbieter bzw. der Hersteller 60 Monate Garantie gewähren.
Ausgenommen werden dürfen Verschleißteile wie z.B. Stoffbezüge oder Motoren.
Die Auftraggeberin ist berechtigt, für alle angebotenen Teile, Materialien oder Stoffe Prüfzeugnisse amtlicher oder amtlich
anerkannter Prüf-Institute zu verlangen.
Mit dem Angebot sind alle erforderlichen Unterlagen zur Prüfung der geforderten Leistungsmerkmale in digitaler Form einzureichen,
z.B. Leistungsmerkmale der Tischsteuerung/Motoren, Orga-Accessoires für Rollcaontainer, etc.
5) Materialanforderungen
Sämtliche Oberflächen müssen mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel behandelbar sein.
1. a) Schichtstoffplatten
Schichtstoffplatten müssen aus Gütemehrschichtenfeinspanplatten E1 nach DIN EN 312-2:1996-11 bzw. Spantischlerplatten E1,
nach DIN 68705-2:2003-10 mit einer HPL-Beschichtung nach DIN EN 438 oder Melaminharzdirektbeschichtung nach DIN EN
14322 mit Gegenzugmaterial wie die Plattenoberseite ausgeführt sein.
Die Oberflächen müssen kratz- und stoßfest sowie blendfrei sein (Glanzgrad seidenmatt und strukturiert). Ihre Beschaffenheit und
Oberflächengüte müssen der DIN 68861 entsprechen und somit beständig gegen im Büro üblichen Chemikalien, Fette, Säuren und
Alkohol sein.
Sämtliche Kanten sind durch ABS-Umleimer in einer Mindeststärke von 2 mm zu schützen. Die Ausführung der Kanten an
Tischplatten als Laserkante ist wünschenswert, aber nicht zwingend.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Oberflächendekore der Möblierung im Zuge der Auftragsvergabe aus dem Standard-Materialkatalog
des Anbieters zu wählen, um ggf. Farbabweichungen unterschiedlicher Fabrikate auszugleichen. Grundsätzlich müssen folgende Varianten
preisgleich zur Verfügung stehen:
Uni-Farben: helles Weiß, abgedunkeltes Weiß, Grau, erdige grau-braun Töne, Dunkelgrau
Holzdekore: Eiche Hell / Natur, Ahorn, Holz dunkel (Eiche dunkel, Wenge, Nussbaum o.ä.)
1. b) Holzprodukte:
Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige
Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
Die Holzteile sind unter Verwendung von Holzwerkstoffen herzustellen, die der ChemVerbotsV (insbesondere §1 Abs. 1) genügen.
Holzwerkstoffe müssen entsprechend der DIN EN 14322 gefertigt sein. Das Tischplattenträgermaterial muss hinsichtlich der hohen
Anforderungen einer reduzierten Formaldehydabgabe dem Standard E1E05 bzw. TSCA (CARB2) entsprechen.
1. c) Kunststoffe
Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und UV-beständig sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und
atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft
entsprechen. Kunststoffoberflächen müssen mit einem feuchten, weichen Tuch mit Seife oder handelsüblichen Reinigungsmitteln -
am besten in Wasser verdünnt gereinigt werden können.
1. d) Polsterschäume
Alle eingesetzten Polsterschäume sind FCKW-frei geschäumt.