Die Zoologische Garten Rostock gGmbH beabsichtigt, im Rahmen des Projektes Neubau Robbenanlage anstelle der bisherigen Robbenanlage eine neue Seebären- und Seehundanlage auf dem Zoogelände zu errichten, um den Ansprüchen an eine artgerechte und moderne Tierhaltung gerecht zu werden. Ziel ist es, den Tieren mehr Platz und Abwechslung zu bieten sowie den Besucherinnen und Besuchern besondere Einblicke in die Welt der Seebären und Seehunde zu verschaffen. Die bestehende Robbenanlage aus dem Jahr 1989 wurde bereits abgerissen. Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren sucht die Zoologische Garten Rostock gGmbH einen qualifizierten Vertragspartner für die Herstellung, Lieferung und Montage eines Soleerzeugers für die Wasserbecken.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-19.
Auftragsbekanntmachung (2023-09-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Zoologischer Garten Rostock gGmbH
Postanschrift: Rennbahnallee 21
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18059
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Robert Maaß
E-Mail: office@zoo-rostock.de📧
Region: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.zoo-rostock.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E29487615🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E29487615🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Zoologischer Garten mit überwiegender Beteiligung der Hansestadt Rostock
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Robbenanlage
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Wasseraufbereitungsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Zoologische Garten Rostock gGmbH beabsichtigt, im Rahmen des Projektes Neubau Robbenanlage anstelle der bisherigen Robbenanlage eine neue Seebären- und...”
Kurze Beschreibung
Die Zoologische Garten Rostock gGmbH beabsichtigt, im Rahmen des Projektes Neubau Robbenanlage anstelle der bisherigen Robbenanlage eine neue Seebären- und Seehundanlage auf dem Zoogelände zu errichten, um den Ansprüchen an eine artgerechte und moderne Tierhaltung gerecht zu werden. Ziel ist es, den Tieren mehr Platz und Abwechslung zu bieten sowie den Besucherinnen und Besuchern besondere Einblicke in die Welt der Seebären und Seehunde zu verschaffen. Die bestehende Robbenanlage aus dem Jahr 1989 wurde bereits abgerissen. Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren sucht die Zoologische Garten Rostock gGmbH einen qualifizierten Vertragspartner für die Herstellung, Lieferung und Montage eines Soleerzeugers für die Wasserbecken.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Ort der Leistung: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hansestadt Rostock / Zoogelände, Rennbahnallee 21, 18059 Rostock
Beschreibung der Beschaffung:
“Den Tieren im Beckenbecken soll ein Salzwasser zur Verfügung gestellt werden. Die Konzentration an NaCl soll zwischen 2,5 – 3,5% betragen. Für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Den Tieren im Beckenbecken soll ein Salzwasser zur Verfügung gestellt werden. Die Konzentration an NaCl soll zwischen 2,5 – 3,5% betragen. Für die Anreicherung der Salzkonzentration in dem Tierbecken ist eine Soleerzeugungsanlage zur Herstellung einer gesättigten NaCl-Sole vorgesehen.
Im Technikgebäude der Wassertechnik soll der auftragsgegenständliche Soleerzeuger aufgestellt werden.
Der Soleerzeuger ist so zu konzipieren, dass die Befüllung von Natursole als auch die Befüllung mit Siedesalz möglich ist. Das Behältervolumen ist für eine gesamte Trockensalzmenge von 36 t ausgelegt.
Bei der Erzeugung einer Solelösung aus Siedesalz, wird in den Soleerzeuger Trinkwasser über ein innenliegendes Düsensystem verteilt. Das eingesprühte Wasser sickert durch das Salzbett und tritt unterhalb des Doppelbodens durch angeordnete Filterdüsen wieder aus.
Die Entnahme der fertigen Sole erfolgt direkt aus dem Soleerzeuger mittels solebeständiger Kreiselpumpe, die die Sole direkt in den Beckenwasserkreislauf pumpt.
Die Steuerung der Sole-Dosierung erfolgt manuell. D.h., dass die Solepumpe manuell geschaltet wird und über eine gewählte Pumpenlaufzeit automatisch wieder abschaltet.
Die Dosierleitung vom Soleerzeuger bis zur Einspeisung erfolgt durch das Gewerk Wassertechnik.
Bedingt durch die Doppelwandigkeit besitzt der Soleerzeuger eine WHG-Zulassung und kann somit frei in der Technikzentral aufgestellt werden. Die Erzeugerleistung für eine gesättigte Sole beträgt je nach Salzart ca. 500 - 5.000 l/h.
Gegenstand des Auftrags sind:
- Soleerzeuger
- Dachrandgeländer für Soleerzeuger
- Überfüllsicherung nach WHG
- Füllstandsmessung inkl. Auswertegerät
- Absorptionsbehälter
- Soledosierpumpe
- Soleerzeugereinbringung, Transport und Aufstellung
- Einsatz Mobilkran
- Edelstahlrohr DN 100
- Festflansch Edelstahl DN 100
- Werk- und Montageplanung
- Inbetriebnahme und Probebetrieb
- Schulung/Einweisung
- Dokumentation und Bestandsunterlagen
- Anlagen Verfahrensschema
- Wartungsarbeiten
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-11 📅
Datum des Endes: 2024-12-02 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis ihrer Eignung durch Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Beim...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis ihrer Eignung durch Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Beim Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung VHB 124“ (oder die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ - EEE) mit Angaben zu Registereintragungen, Angaben zu Insolvenzverfahren/Liquidation, Angaben zu schweren Verfehlungen, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung sowie der Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Beim Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind diese Eigenerklärungen - auch die der Nachunternehmer - auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender in der "Eigenerklärung zur Eignung VHB 124" genannten Bescheinigungen und Nachweise zu bestätigen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragsfähig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG und qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis ihrer Eignung durch Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Beim...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis ihrer Eignung durch Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Beim Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung VHB 124“ (oder die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ - EEE) mit Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen vorzulegen. Beim Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis ihrer Eignung durch Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Beim...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis ihrer Eignung durch Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Beim Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung VHB 124“ (oder die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ - EEE) mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und Angaben zu Arbeitskräften vorzulegen. Beim Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind diese Eigenerklärungen - auch die der Nachunternehmer - auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender in der "Eigenerklärung zur Eignung VHB 124" genannten Bescheinigungen und Nachweise zu bestätigen: a) Drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. b) Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
2. Mit dem Angebot ist die Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn nach § 9 Absatz 4 bis 6 Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) vorzulegen.
3. Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen vorzulegen.
4. Die Inhalte des "Belehrungsblatts über die Verhaltensrichtlinien bei Bauarbeiten im Zoo Rostock durch fremde Auftragnehmer und deren Subunternehmer" sind einzuhalten.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-20
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-20
12:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind bei elektronischer Angebotsabgabe nicht zugelassen (vgl. § 14 EU VOB/A).”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 183-572188 (2023-09-19)