Neubau Scheffelhalle Singen - Erdarbeiten

Stadt Singen FB 1 - Gebäudemanagement/Hochbau

Erdarbeiten:
- Baustelleneinrichtung
- Baugrubenaushub
- Wasserhaltung
- Grundleitungen und Schächte

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-18 Auftragsbekanntmachung
2023-11-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Unterhaltungsgebäuden
Referenznummer: 2023/1Z/036/1-E
Kurze Beschreibung:
Erdarbeiten: - Baustelleneinrichtung - Baugrubenaushub - Wasserhaltung - Grundleitungen und Schächte
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Unterhaltungsgebäuden 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Konstanz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Singen FB 1 - Gebäudemanagement/Hochbau
Postanschrift: Hohgarten 2
Postleitzahl: 78224
Postort: Singen
Kontakt
Internetadresse: http://www.singen.de/ 🌏
E-Mail: gebaeudemanagement@singen.de 📧
Telefon: +49 7731-85440 📞
Fax: +49 7731-85882447 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRG682Y/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRG682Y 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-18 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-23 📅
Datum des Beginns: 2023-11-22 📅
Datum des Endes: 2024-04-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 161-508504
ABl. S-Ausgabe: 161
Zusätzliche Informationen
Bieter bzw. deren Bevollmächtigten

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erdarbeiten:
- Baustelleneinrichtung
- Baugrubenaushub
- Wasserhaltung
- Grundleitungen und Schächte
Siehe Vergabeunterlagen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Singen Schaffhauser Straße 22 78224 Singen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Vergabeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Vergabeunterlagen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Singen
Rathaus
Hohgarten 2, 78224 Singen
Zimmer 328
Zusätzliche Informationen: Bieter bzw. deren Bevollmächtigten

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gebäudemanagement / Hochbau
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRG682Y/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Singen, Fachbereich 1, Zentrale Verwaltung
Telefon: +49 7731-85134 📞
E-Mail: zentralevergabestelle@singen.de 📧
Fax: +49 7731-85882133 📠
Land: Konstanz 🏙️
Internetadresse: https://www.singen.de/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung erfolgt elektronisch. Vergabeunterlagen können nur über das Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de bezogen werden. Ein direkter Link auf die Ausschreibung finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.singen.de (Informieren > Rathaus > Ausschreibungen). Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind kostenfrei.
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Fragen zur Ausschreibung bitten wir ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen.
Auskunft aus dem Wettbewerbsregister:
Die Vergabestelle behält sich vor, Auskünfte beim Wettbewerbsregister einzuholen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
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Die Bieter erhalten die gesetzlich vorgesehene Bieterinformation für den Fall, dass ihr Angebot nicht berücksichtigt werden soll, in elektronischer Form oder per Fax. Aufgrund der Kommunikation über ein elektronisches Vergabeportal ist hierfür die verkürzte Frist auf 10 Kalendertage bei Information in elektronischer Form oder per Fax nach § 134 Abs. 2 Satz 2 GWB maßgeblich. Die Stadt wird danach verfahren.
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In der eingestellten Bewerberinformation werden für das Verfahren weitere Informationen angegeben, die für die Bewerbung und das Verfahren von Bedeutung sind.
Im oberschwelligen Vergabebereich müssen öffentliche Auftraggeber Rechnungen in den genormten elektronischen Datenaustauschformaten (XML-Dokumente) entgegennehmen und verarbeiten können. Hierfür nutzt die Stadt Singen ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) beim Serviceportal Baden-Württemberg. Eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung seitens des Auftragnehmers besteht nicht. Bei elektronischer Rechnungsstellung gelten die Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung. Die Leitweg-ID wird nach Auftragserteilung und Unterschrift einer Nutzungsvereinbarung zwischen Auftragnehmer und der Stadt Singen mitgeteilt.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YRG682Y

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 161-508504 (2023-08-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Singen
Kontakt
Internetadresse: https://www.singen.de/start 🌏
Telefon: +49 773185440 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-11-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-12-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 232-729785
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 161-508504
ABl. S-Ausgabe: 232

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
- Auffüllungen abtragen - ca. 345 m³
- Baugrubenaushub und Lagerung - ca. 537 m³
- Baugrubenaushub und Abfahrt - ca. 563 m³
- Böschungssicherung - ca. 346 m³
- Untergrundverdichtung - ca. 371 m³
- Bettungspolster KG herstellen - ca. 166 m³
- Aushub Streifenfundament geschalt - ca. 187 m³
- Aushub Streifenfundament unter Frostriegel - ca.138 m³
- Aushub für Einzelfundamente - ca. 78 m³
- Ausgleichschicht unter Bodenplatte - 197 m³
- Verfüllen Arbeitsräume mit seitlich gelagertem Material - 295 m³
- Verfüllen Arbeitsräume, Schotter - 410 m³
- Verfüllen Einzel- und Streifenfundamente - 240 m³
- Rohrgrabenaushub bis 2,00 m - 301 m³
- Schachtaushub bis 2,50 m
- Schachtaushub bis 3,00 m
- verschiedene Rohrarbeiten - ca. 300 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Singen, Schaffhauser Straße 22 78224 Singen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-16 📅
Name: Joos GmbH
Postort: Radolfzell
Land: Deutschland 🇩🇪
Konstanz 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gebäudemanagement/Hochbau

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Karlsruhe
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
Auf die Frist gem. § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB wird hingewiesen. Dieser lautet:
„Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.“
Quelle: OJS 2023/S 232-729785 (2023-11-28)