1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sanitäre Anlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Sanitäreinrichtungen📦
Ort der Leistung: Konstanz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Singen Schaffhauser Straße 22 78224 Singen
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Vergabeunterlagen
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-22 📅
Datum des Endes: 2024-12-20 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Vergabeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-12
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-12
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Singen
Rathaus
Hohgarten 2, 78224 Singen
Zimmer 328
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter bzw. deren Bevollmächtigten
“Diese Ausschreibung erfolgt elektronisch. Vergabeunterlagen können nur über das Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de bezogen werden. Ein direkter Link...”
Diese Ausschreibung erfolgt elektronisch. Vergabeunterlagen können nur über das Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de bezogen werden. Ein direkter Link auf die Ausschreibung finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.singen.de (Informieren > Rathaus > Ausschreibungen). Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind kostenfrei.
Fragen zur Ausschreibung bitten wir ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen.
Auskunft aus dem Wettbewerbsregister:
Die Vergabestelle behält sich vor, Auskünfte beim Wettbewerbsregister einzuholen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Die Bieter erhalten die gesetzlich vorgesehene Bieterinformation für den Fall, dass ihr Angebot nicht berücksichtigt werden soll, in elektronischer Form oder per Fax. Aufgrund der Kommunikation über ein elektronisches Vergabeportal ist hierfür die verkürzte Frist auf 10 Kalendertage bei Information in elektronischer Form oder per Fax nach § 134 Abs. 2 Satz 2 GWB maßgeblich. Die Stadt wird danach verfahren.
In der eingestellten Bewerberinformation werden für das Verfahren weitere Informationen angegeben, die für die Bewerbung und das Verfahren von Bedeutung sind.
Im oberschwelligen Vergabebereich müssen öffentliche Auftraggeber Rechnungen in den genormten elektronischen Datenaustauschformaten (XML-Dokumente) entgegennehmen und verarbeiten können. Hierfür nutzt die Stadt Singen ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) beim Serviceportal Baden-Württemberg. Eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung seitens des Auftragnehmers besteht nicht. Bei elektronischer Rechnungsstellung gelten die Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung. Die Leitweg-ID wird nach Auftragserteilung und Unterschrift einer Nutzungsvereinbarung zwischen Auftragnehmer und der Stadt Singen mitgeteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRG6PMV
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2023/S 174-545019 (2023-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Scheffelhalle Singen - Sanitärinstallation
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“- Entwässerungsleitungen
- Abwasserhebeanlage mit Zubehör
- Fettabscheider
- Einläufe mit Zubehör
- Kalt- und Warmwasserleitungen
- Erdverlegte...”
Beschreibung der Beschaffung
- Entwässerungsleitungen
- Abwasserhebeanlage mit Zubehör
- Fettabscheider
- Einläufe mit Zubehör
- Kalt- und Warmwasserleitungen
- Erdverlegte Sanitärleitungen
- Sanitäre Einrichtungsgegenstände
- Wärmedämmarbeiten
- Kernbohr- und Brandschutzarbeiten
- Planungsunterlagen und sonstige Leistungen
- Angehängte Stundenlohnarbeiten und Sonstiges
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 174-545019
Auftragsvergabe
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Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Braik GmbH
Postort: Hilzingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Konstanz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 237-744793 (2023-12-04)