Die Neubaumaßnahme erfolgt unter Beibehalt des laufenden Schulbetriebs der vorhandenen Grundschule. Nach Abschluss der Baumaßnahme und Fertigstellung der Schulhofflächen um den Neubau, ist der Abriss des Altbaus mit Hausmeisterhaus geplant. Dabei bleibt die alte Turnhalle erhalten. Ebenfalls erhalten bleibt der zweigeschossige Altbau, in dem sich bereits jetzt im Erdgeschoss ein Kindergarten befindet. Für diese beiden Altbauten werden eine eigenständige haustechnische Erschließung und ein neuer Zugang hergestellt. Die dann nach Abbruch entstehende weitere Freifläche wird in einem zweiten Bauabschnitt der Außenanlagen hergerichtet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-21.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Schroeterschule - Fliesenarbeiten
2023003574
Produkte/Dienstleistungen: Boden- und Fliesenarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Neubaumaßnahme erfolgt unter Beibehalt des laufenden Schulbetriebs der vorhandenen Grundschule. Nach Abschluss der Baumaßnahme und Fertigstellung der...”
Kurze Beschreibung
Die Neubaumaßnahme erfolgt unter Beibehalt des laufenden Schulbetriebs der vorhandenen Grundschule. Nach Abschluss der Baumaßnahme und Fertigstellung der Schulhofflächen um den Neubau, ist der Abriss des Altbaus mit Hausmeisterhaus geplant. Dabei bleibt die alte Turnhalle erhalten. Ebenfalls erhalten bleibt der zweigeschossige Altbau, in dem sich bereits jetzt im Erdgeschoss ein Kindergarten befindet. Für diese beiden Altbauten werden eine eigenständige haustechnische Erschließung und ein neuer Zugang hergestellt. Die dann nach Abbruch entstehende weitere Freifläche wird in einem zweiten Bauabschnitt der Außenanlagen hergerichtet.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fliesen📦
Ort der Leistung: Osterholz🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Neubaumaßnahme erfolgt unter Beibehalt des laufenden Schulbetriebs der vorhandenen Grundschule. Nach Abschluss der Baumaßnahme und Fertigstellung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Neubaumaßnahme erfolgt unter Beibehalt des laufenden Schulbetriebs der vorhandenen Grundschule. Nach Abschluss der Baumaßnahme und Fertigstellung der Schulhofflächen um den Neubau, ist der Abriss des Altbaus mit Hausmeisterhaus geplant. Dabei bleibt die alte Turnhalle erhalten. Ebenfalls erhalten bleibt der zweigeschossige Altbau, in dem sich bereits jetzt im Erdgeschoss ein Kindergarten befindet. Für diese beiden Altbauten werden eine eigenständige haustechnische
Erschließung und ein neuer Zugang hergestellt. Die dann nach Abbruch entstehende weitere Freifläche wird in einem zweiten Bauabschnitt der Außenanlagen hergerichtet.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Fliesenarbeiten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-18 📅
Datum des Endes: 2023-10-20 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben.
Alternativ wird eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Aufgrund des 5. veröffentlichten EU-Sanktionspaketes ist die "Muster-Eigenerklärung BMWK-Sanktionen" auszufüllen, welche sich in den Formblättern der Vergabeunterlagen befindet. Mit der Eigenerklärung wird der Nachweis erbracht, dass es sich bei dem anbietenden Unternehmen nicht um Unternehmen handelt, welches einen Bezug zu Russland aufweist.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG - Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt. Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer abzugeben (§ 13 NTVergG).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-28
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-09-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-28
11:00 📅
“Anfragen zum Verfahren sind nur über die genannte Vergabeplattform zulässig. Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich über die entsprechende...”
Anfragen zum Verfahren sind nur über die genannte Vergabeplattform zulässig. Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Sollten Probleme beim Hochladen des Angebot auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Lüneburg beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131150📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 41312943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 120-381792 (2023-06-21)