Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Projekts ist der Neubau einer Schwimmhalle und Außenanlagen am südöstlichen Rand der Stadtinsel Ratzeburg auf dem Grundstück Fischerstraße in 23909 Ratzeburg. Die Gesamtfläche beträgt ca. 1,3 ha. Im Jahr 2017 hat die Stadt eine Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Aqua Siwa" beschlossen. Der Neubau der Schwimmhalle Aqua Siwa in Ratzeburg wird im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" gefördert.
Bereits in 2020 wurde ein Hochbaulicher Realisierungswettbewerb ausgelobt und die Verfasser des erstplatzierten Beitrags, VZP Hillebrand und Fink Architekten, mit der weiteren Bearbeitung der Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI laut Beschluss der Gemeindevertretung beauftragt.
Für die Maßnahme werden gemäß überschlägiger Annahme der Auftraggeberin und der Verfahrensbetreuung Kosten der KG 300 und 400 in Höhe von ca. 10 Mio. Euro brutto für die Schwimmhalle angenommen. Davon werden folgende Kosten für die vorliegende Ausschreibung als anrechenbare Kosten zugrunde gelegt: Freianlagen 1.500.000 Euro netto (siehe auch Anlage 2 Leistungsbeschreibung).
Die Schwimmhalle soll direkt am See liegen, der ehemalige Bahndamm wird verlängert und bettet somit die Schwimmhalle in die Landschaft ein. Insgesamt verbessert der neue Entwurf die Attraktivität und Nutzbarkeit vom Kurpark, Fuß- und Radwegenetz sowie von der Stadt Ratzeburg insgesamt.
Aufgrund der Geländemodellierung wird ein Teil des Erdgeschosses entlang des Bahndamms einge-graben, so dass ein direkter Blickbezug auf die Badeplatte vom Bahndamm erfolgen kann. Von der Stadtseite aus ist die Schwimmhalle deutlich als 2-geschossiger Bau zu erkennen. Im EG befindet sich im Norden der Eingangsbereich mit Foyer, sowie der Technikbereich für die Schwimmhalle. Das Gebäude wird daher nicht unterkellert. Im OG befinden sich alle notwendigen Funktionen auf einer Ebene. Die Badeplatte zeigt ein offenes Konzept mit einem Sportschwimmbecken von 25 m x 16,7 m sowie einem Lehrschwimmbecken von 12 m x 8 m. Die notwendigen Raumhöhen für die Sprunganla-gen befinden sich nur dort, wo sie gebraucht werden. Der Schwimmbereich öffnet sich mit einer um-laufenden Terrasse Richtung Süden zum See. Das Projekt hat insgesamt eine BGF von ca. 3.460 m² und soll in massiver Bauweise mit einem Gründach errichtet werden, die maximalen Spannweiten lie-gen unter 20m. Es ist zu beachten, dass das Gebäude nicht rechtwinklig konzipiert ist. Weitere Informationen zum Entwurf entnehmen Sie bitte den beiliegenden Wettbewerbsunterlagen des Siegerbeitrags (siehe Anhang 2.2).
Für den Außenbereich gibt es im Wettbewerbsentwurf erste Überlegungen. Diese sind aufzugreifen und weiter zu entwickeln. Einzig der inszenierte Baumhain über der vorgesehenen Stellplatzanlage muss neu gedacht werden. Ziel der Freiraumplanung ist eine Neuführung des Rundwegs um den kleinen Küchensee, der durch den Neubau verschoben werden muss. Weiterhin sind die barrierefreie Erreichbarkeit sowie die Erreichbarkeit mit Fahrrad und PKW zu beachten.
Der Neubau der Schwimmhalle Aqua Siwa in Ratzeburg wird im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" gefördert.
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die Planung für den Neubau einer Schwimmhalle in Ratzeburg. Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Grundleistungen nach HOAI.
Grundleistungen:
Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 38-40 HOAI in Ver-bindung mit Anlage 11 HOAI für die Leistungsphasen 1-9. Die Grundleistungen beinhalten auch das Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie die Integration von deren Leistungen.
Das einzureichende Honorarangebot ist als Gesamtsumme der zu erbringenden Dienstleistung für die Planung mit den Leistungsphasen 1-9, Honorarzone IV (Basishonorarsatz) gemäß § 40 der HOAI zu
benennen. Abweichende Einschätzungen zur Einstufung der Honorarzone sind zu begründen.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Neuregelungen der HOAI ist diese Vorgehensweise zur Honorarermittlung gemäß § 1 HOAI jedoch nicht verpflichtend.
Besondere Leistungen:
Als besondere Leistung sind geplant:
1. Mitwirken bei der Erstellung des Förderantrags
2. Teilnahme an relevanten Ausschüssen, Gremiensitzungen und Öffentlichkeitsveranstaltungen sowie individuelle Beteiligung von Betroffenen (sofern dies nicht von den Grundleistungen umfasst ist)
3. Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung)
Die besonderen Leistungen sind als optional zu betrachten und werden einzeln von der Auftraggeberin an den Auftragnehmer übertragen. Ein Anspruch an die besonderen Leistungen besteht nicht.
Für eventuelle zusätzliche Leistungen (nicht Bestandteil des Hauptauftrags) sind die Stundensätze (netto) anzugeben für:
- Auftragnehmer/Projektleitung
- Projektmitarbeiter/-innen
- Technische Zeichner/-innen und sonstige Mitarbeiter/-in