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Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber In Frage stellt
z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§132aStPO), wirksame
Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen den Bieter oder
Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB),
Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§
242StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263StGB), Subventionsbetrug
(§ 264StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren
(§ 283ff.StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298StGB), Bestechung im
geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306StGB), Baugefährdung (§ 319StGB), Gewässer-und
Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326StGB), die mit
Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu
einem Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten
oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt
worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot
der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung:
Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
hat. Für die bislang genannten Punkte ist die entsprechende Eigenerklärung im Formblatt 124 ausreichend.
Angabe zur Gewerbeanmeldung, zur Eintragung in die Handwerksrolle und Angabe zur Mitgliedschaft und
ordnungsgemäßen Bezahlung der Beiträge bei der Berufsgenossenschaft. Diese Punkte sind auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.