Neubau Studierendenwohnheim Künzelsau - Bodenbeläge

Studierendenwerk Heidelberg AöR

Studierendenwerk Heidelberg AöR plant den Neubau eines Studierendenwohnheims in Künzelsau.

Deadline

Deadline 2026-07-07

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Studierendenwohnheim Künzelsau - Bodenbeläge
Kurze Beschreibung:
Studierendenwerk Heidelberg AöR plant den Neubau eines Studierendenwohnheims in Künzelsau.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E18423295
Titel: Bodenbeläge
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
1.750 m2 je Untergrund + Feinausgleich 100 m2 Verbundabdichtung, Dichtschlämme, Boden 120 m Verbundabdichtung, Sockel, Boden/Wand 80 m2 Kautschuk, Platten, 3,5 mm, 1000/1000 mm, strukturiert 100 m2 Kautschuk, Bahnen, 4,0 mm, glatt, Akustikunterlage 1.450 m2 Linoleumbelag, 2,5 mm, Korkment, 2mm, R9 inkl. Grundreinigung 500 m Trennschienen, Edelstahl, h=4,5mm
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hohenlohekreis 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-07 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-07 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, sofern zulässig, fehlende Unterlagen und Nachweise gemäß § 15a EU VOB/A nachzufordern. Diese sind nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet Nachforderungen zu stellen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Gemäß Eigenerklärung Formblatt 124
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eintragung in das Handelsregister

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Studierendenwerk Heidelberg AöR
Nationale Registrierungsnummer: 0622154-5400
Postleitzahl: 69117
Postort: Heidelberg
Region: Heidelberg, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@stw.uni-heidelberg.de 📧
Telefon: 06221545400 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E18423295 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E18423295 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe - Referat 15
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 093-331445 (2026-05-13)