Der Caritasverband der Diözese Eichstätt plant den Neubau und Generalsanierung Ihres Kinderdorfs Marienstein in Eichstätt im laufenden Betrieb. Bei dem Kinderdorf handelt es sich um eine vollstationäre Einrichtung, in der aktuell ca. 100 Kinder im Alter von ca. 6-15 Jahren betreut werden. Die immer weiter fortschreitende Entwicklung des pädagogischen Konzeptes hat funktionale Spuren im Kinderdorf hinterlassen. Aus diesem Grund hat sich die Caritas Entschieden das Kinderdorf neu zu strukturieren, die gesamte Anlage zu sanieren bzw. Teile neu zu errichten. Die Gesamtfläche der zu beplanenden BGF Sanierung/Neubau beträgt ca. 18.450 m² Für die Leistungen des Brandschutzes gem. Heft Nr. 17 der AHO Schriftenreihe (Stand Dezember 2022) und Erstellung des Brandschutznachweises gem. § 11 BauVorlV ist ein offenes Vergabeverfahren vorgesehen. · Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz - Erstellen des Brandschutznachweises
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-20.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Der Caritasverband der Diözese Eichstätt plant den Neubau und Generalsanierung Ihres Kinderdorfs Marienstein in Eichstätt im laufenden Betrieb.
Bei dem Kinderdorf handelt es sich um eine vollstationäre Einrichtung, in der aktuell ca. 100 Kinder im Alter von ca. 6-15 Jahren betreut werden. Die immer weiter fortschreitende Entwicklung des pädagogischen Konzeptes hat funktionale Spuren im Kinderdorf hinterlassen. Aus diesem Grund hat sich die Caritas Entschieden das Kinderdorf neu zu strukturieren, die gesamte Anlage zu sanieren bzw. Teile neu zu errichten.
Die Gesamtfläche der zu beplanenden BGF Sanierung/Neubau beträgt ca. 18.450 m²
Für die Leistungen des Brandschutzes gem. Heft Nr. 17 der AHO Schriftenreihe (Stand Dezember 2022) und Erstellung des Brandschutznachweises gem. § 11 BauVorlV ist ein offenes Vergabeverfahren vorgesehen.
· Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz
- Erstellen des Brandschutznachweises
Der Caritasverband der Diözese Eichstätt plant den Neubau und Generalsanierung Ihres Kinderdorfs Marienstein in Eichstätt im laufenden Betrieb.
Bei dem Kinderdorf handelt es sich um eine vollstationäre Einrichtung, in der aktuell ca. 100 Kinder im Alter von ca. 6-15 Jahren betreut werden. Die immer weiter fortschreitende Entwicklung des pädagogischen Konzeptes hat funktionale Spuren im Kinderdorf hinterlassen. Aus diesem Grund hat sich die Caritas Entschieden das Kinderdorf neu zu strukturieren, die gesamte Anlage zu sanieren bzw. Teile neu zu errichten.
Die Gesamtfläche der zu beplanenden BGF Sanierung/Neubau beträgt ca. 18.450 m²
Für die Leistungen des Brandschutzes gem. Heft Nr. 17 der AHO Schriftenreihe (Stand Dezember 2022) und Erstellung des Brandschutznachweises gem. § 11 BauVorlV ist ein offenes Vergabeverfahren vorgesehen.
· Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-10-20 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-25 📅
Datum des Beginns: 2023-12-11 📅
Datum des Endes: 2025-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 206-648876
ABl. S-Ausgabe: 206
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter möglich. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise zur Eignung von jedem Mitglied auszufüllen.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter möglich. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise zur Eignung von jedem Mitglied auszufüllen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Caritasverband der Diözese Eichstätt plant den Neubau und Generalsanierung Ihres Kinderdorfs Marienstein in Eichstätt im laufenden Betrieb.
Bei dem Kinderdorf handelt es sich um eine vollstationäre Einrichtung, in der aktuell ca. 100 Kinder im Alter von ca. 6-15 Jahren betreut werden. Die immer weiter fortschreitende Entwicklung des pädagogischen Konzeptes hat funktionale Spuren im Kinderdorf hinterlassen. Aus diesem Grund hat sich die Caritas Entschieden das Kinderdorf neu zu strukturieren, die gesamte Anlage zu sanieren bzw. Teile neu zu errichten.
Bei dem Kinderdorf handelt es sich um eine vollstationäre Einrichtung, in der aktuell ca. 100 Kinder im Alter von ca. 6-15 Jahren betreut werden. Die immer weiter fortschreitende Entwicklung des pädagogischen Konzeptes hat funktionale Spuren im Kinderdorf hinterlassen. Aus diesem Grund hat sich die Caritas Entschieden das Kinderdorf neu zu strukturieren, die gesamte Anlage zu sanieren bzw. Teile neu zu errichten.
Die Gesamtfläche der zu beplanenden BGF Sanierung/Neubau beträgt ca. 18.450 m²
Für die Leistungen des Brandschutzes gem. Heft Nr. 17 der AHO Schriftenreihe (Stand Dezember 2022) und Erstellung des Brandschutznachweises gem. § 11 BauVorlV ist ein offenes Vergabeverfahren vorgesehen.
· Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz
Das Caritas-Kinderdorf Marienstein ist eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Mit dem Bau des Kinderdorfes in seiner heutigen Form wurde am 25.10.1974 begonnen. Die Inbetriebnahme erfolgte am 03.12.1976. In den folgenden Jahren sind die Gebäude und Anlagen intensiv genutzt worden und sollen deshalb generalsaniert und erweitert werden.
Das Caritas-Kinderdorf Marienstein ist eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Mit dem Bau des Kinderdorfes in seiner heutigen Form wurde am 25.10.1974 begonnen. Die Inbetriebnahme erfolgte am 03.12.1976. In den folgenden Jahren sind die Gebäude und Anlagen intensiv genutzt worden und sollen deshalb generalsaniert und erweitert werden.
Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2021 eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, innerhalb derer neben dem Projektumfang auch der Kostenrahmen ermittelt wurde. Ende des Jahres 2022 wurden mittels VgV Verfahren die Planungsbeteiligten in Objektplanung, ELT, HLS, FA, TWP, IngBW, KüP ausgeschrieben und beauftragt.
Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2021 eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, innerhalb derer neben dem Projektumfang auch der Kostenrahmen ermittelt wurde. Ende des Jahres 2022 wurden mittels VgV Verfahren die Planungsbeteiligten in Objektplanung, ELT, HLS, FA, TWP, IngBW, KüP ausgeschrieben und beauftragt.
Die Planungen befinden sich aktuell in der LP2. Alle bis dahin getätigte brandschutzrelevante Abstimmungen wurden mit einem Brandschutzplaner getätigt, von welchem sich der Bauherr im Laufe der LP2 leider trennen musste.
Die Mehrzahl der Bestandgebäude soll generalsaniert und stellenweise erweitert werden. Ein Teil der Bauwerke wird abgebrochen und neu gebaut (Schule mit Turnhalle). Des Weiteren wird ein PKW-Parkplatz neu erstellt.
Es sind mindestens 3 Bauphasen geplant. Währenddessen es verschiedene Interimsnutzungen in den Bestandsgebäuden geben wird. Zwischen den Bauphasen werden die entsprechenden Umzüge der Nutzungseinheiten durchgeführt. Die gesamten Sanierungs- und Neubau-Maßnahmen finden im laufenden Betrieb statt.
Es sind mindestens 3 Bauphasen geplant. Währenddessen es verschiedene Interimsnutzungen in den Bestandsgebäuden geben wird. Zwischen den Bauphasen werden die entsprechenden Umzüge der Nutzungseinheiten durchgeführt. Die gesamten Sanierungs- und Neubau-Maßnahmen finden im laufenden Betrieb statt.
Die Leistungen für Brandschutz sollen für die finale Nutzung sowie für alle Interimsnutzungen erstellt werden.
Zur aktuellen Nutzung der Bestandsgebäude liegt ein Brandschutzkonzept aus dem Jahr 2017 vor.
Es sollen folgende Bestandsgebäude im Brandschutzkonzept betrachtet werden:
• Zentrum
• Häuser 1-3
• Haus 4 (ehemals: Personalwohnhaus PWH)
• Hausmeisterbungalows (HMB) 1 und 2
• Kirche
Folgende Gebäude/Nutzflächen werden neu erstellt und sollen im Brandschutzkonzept betrachtet werden:
• Schule mit Turnhalle
• Carport, Müllsammelstelle, Zweiradparkplatz
• Dienstgebäude
• Parkplatz (auf Flurstück 164/3)
· Erstellen des Brandschutznachweises
Die Gesamtfläche der zu beplanenden BGF Sanierung/Neubau beträgt ca. 18.450 m² und wird in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben
Die Projektkostenobergrenze beträgt 41,6 Mio. EUR netto (KGR 200-700 nach DIN 276).
Die Kosten der Kostengruppe 300 betragen nach vorliegender Kostenvoreinschätzung ca. 19 Mio. EUR netto, die Kosten der Kostengruppe 400 ca. 9,8 Mio. EUR netto.
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
- Leistungsbeginn: Dez 2023
- Baubeginn: Mitte 2025
- Fertigstellung: Dez 2031
Geschätzter Wert ohne MwSt: 108 538 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
— Beauftragungsstufe 1: Leistungsphase 1-3gemäß gem. Heft Nr. 17 der AHO Schriftenreihe
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung einzelner Beauftragungsstufen, besonderer Leistungen oder Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter möglich. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise zur Eignung von jedem Mitglied auszufüllen.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter möglich. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise zur Eignung von jedem Mitglied auszufüllen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eichstätt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. –
soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen
Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV)
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen
10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen,so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen,so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmenin Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmenin Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von.1.500.000 EUR für Personenschäden und 1.500.000 EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von.1.500.000 EUR für Personenschäden und 1.500.000 EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
- Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Mindeststandards:
-durchschnittliche Beschäftigtenzahl von drei vollangestellten technischen Mitarbeitern
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Angaben zu wesentlichen in den letzten seit 1.1.2013 erbrachten Leistungen, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Leistungszeit, des Auftraggegenstandes und ob
-Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 1-4 gemäß Heft Nr. 17 AHO erbracht.
-Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Hochbaumaßnahme
-Das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt.
– gemäß Formblatt Punkt 13
Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Mindeststandards:
Als prinzipiell geeignet werden Bieter nur dann eingestuft, wenn sich aus der zu erstellenden Liste ergibt, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen und die folgenden Mindestanforderungen erfüllt werden:
Als prinzipiell geeignet werden Bieter nur dann eingestuft, wenn sich aus der zu erstellenden Liste ergibt, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen und die folgenden Mindestanforderungen erfüllt werden:
-Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 1-4 gemäß Heft Nr. 17 AHO erbracht.
-Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Hochbaumaßnahme
-Das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt.
– gemäß Formblatt Punkt 13
Die Mindestanforderungen können kombiniert über ein einziges Referenzprojekt oder einzeln bzw. teilkombiniert über bis zu 3 Referenzprojekte erfüllt werden. Überdies gilt für alle bis zu
3 Referenzprojekte:
- Das Referenzprojekt wurde nicht vor dem 1. Januar 2013 in Betrieb genommen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Ingenieur" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, die über einen Befähigungsnachweis für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur verfügen, der in Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) aufgeführt ist, oder dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und der Berufsträger durch Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure auch über die Bauvorlageberechtigung verfügt. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Ingenieur" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, die über einen Befähigungsnachweis für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur verfügen, der in Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) aufgeführt ist, oder dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und der Berufsträger durch Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure auch über die Bauvorlageberechtigung verfügt. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des für die Ausführung vorgesehenen Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 40 %
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).