Beschreibung der Beschaffung
Die genannten Leistungen werden aus dem Sonderförderprogramm über die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der technischen Ausrüstung der kommunalen Warninfrastruktur (Sirenenförderrichtlinien) nach § 31 Abs. 3 Satz 1 NkatSG des Landes Niedersachsens gefördert. Die technischen Rahmenbedingungen der Förderung sind zu beachten.
Die Fertigstellung der Inbetriebnahme der Anlagen muss auf Grund der Vorgaben vom Fördergeber in den Jahren 2023 oder 2024 erfolgen. Die Ausschreibung erfolgt in 2 Titeln.
-Bei der Stadt Goslar gibt es zur Zeit mehrere alte Sirenenstandorte auf Gebäuden und freistehenden Masten. Diese sind durch neue Sirenenanlagen auf Dach (Typ A) und freistehenden Masten (Typ B) zu ersetzen, sowie mit neuen Sirenenstandorten zu ergänzen.
Die Standorte sind in der Anlage A zu diesem Leistungsverzeichnis mit den Bezeichnungen Typ A und Typ B aufgeführt.
Hier sind an den dafür vorgesehenen Stellen die Einzelpreise einzutragen. Die Ausschreibung und Vergabe erfolgt als Gesamtleistung.
Eine Besichtigung der Standorte unter Beteiligung eines Vertreters des Auftraggebers ist vor Angebotsabgabe zwingend erforderlich. Diesbezüglich ist über die Vergabeplattform ein Termin zu vereinbaren. Bei der Begehung werden keine Fragen beantwortet. Sofern sich Fragen ergeben, sind diese im Anschluss über die Vergabeplattform in Textform zu formulieren. Sie werden dann im Rahmen einer Bieterinformation beantwortet.
Im Vorfeld der Installationsphase ist durch den Auftragnehmer eine Beschallungsübersicht mit der Darstellung der zu erwartenden Beschallungsgrenzen für die Sirenenanlage zu erstellen, unter Berücksichtigung der vorgegebenen Standorte kann die Schallleistung angepasst werden. Es können elektronische Sirenen der Schallleistungsstufen 109 dB (A), 115 dB (A), 118 dB(A) und 121 dB (A) in 30m zum Einsatz kommen.
Die Beschallungsübersicht mit Darstellung der zu erwartenden Schallabdeckung ist auf der Grundlage der in dem Leistungsverzeichnis festgelegten Sirenenstandorte und der Schallleistungsstufen der Sirenen zu erstellen.
Die Darstellung des zu erwartenden Schalldruckpegels ist zwischen 60 dB (A) und 90 dB (A) abzubilden.
Die Beschallungsübersicht hat direkt nach Auftragserteilung unter folgenden Bedingungen zu erfolgen: Windstille, Temperatur +20°C, Luftdruck 1013 mbar, 60 % Luftfeuchte. Frequenz hochgelaufenes Sirenensignal, Warnung der Bevölkerung, Dämpfungsberechnung nach Analyse jeden einzelnen Standortes.
Die Aufwendungen zur Erstellung der v.g. Beschallungsübersicht sowie die Erkundung der örtlichen Gegebenheiten des Montageortes sind in die Preise mit einzukalkulieren und mit dem Festpreis abgegolten. Ebenso wie die notwendigen An- und Abfahrten, evtl. notwendige Baustelleinrichtungskosten sowie sämtliche zur Montage notwendigen Kleinteile und Materialien.
Die Bieter haben den Umfang der Arbeiten vor Beginn stets zu überprüfen, ggf. zu ergänzen und ein fertiges Konzept zu übergeben. Sämtliche erforderliche Materialien, Fremdleistungen und Montagen gehören zum Lieferumfang.
Der Anbieter gibt in den Verdingungsunterlagen die maximale Lieferzeit in Kalenderwochen an. Anzugeben ist hier der Zeitraum zwischen der schriftlichen Auftragserteilung und erfolgreicher Gebrauchsabnahme.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise einzureichen:
Durch den AN ist mit dem Angebot eine ausführliche technische Beschreibung der Grundleistung einschließlich Blockschaltbild Übersichtsschema) in der das Zusammenwirken aller Systemkomponenten dargestellt wird. Es muss daraus ersichtlich sein, wie die Ausfallsicherheit realisiert wird.